Justizausschuss einstimmig für Maßnahmen gegen „Parkplatz-Abzocke“

Wien (PK) – Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung gegen
„Parkplatz-Abzocke“
und „Abmahnmissbrauch“ sollen nun umgesetzt werden. Die entsprechende
Regierungsvorlage passierte den Justizausschuss heute einstimmig.
Darüber hinaus unterstrichen die Abgeordneten mit einer zusätzlichen
Ausschussfeststellung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ
unter anderem, dass geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige
kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten
Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden
entstanden ist, keine Störungshandlung darstellen sollen.

Für Klarstellungen der Rechtslage für Wertsicherungsklauseln in
Mietverträgen sprachen sich außerdem im Ausschuss ÖVP, SPÖ und NEOS
aus. So habe im Lichte einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (
OGH) eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über
unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge
oder sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den
Erläuterungen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die
entsprechende Regelung dahingehend präzisiert werden. In diesem
Zusammenhang werden auch Klarstellungen zu den Regelungen der
gröblichen Benachteiligung nach dem ABGB vorgenommen.

Einstimmig vertagt wurden eine Regierungsvorlage sowie eine
Gesetzesinitiative der Grünen, beide zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Für die
Regierungsvorlage beschlossen die Abgeordneten ebenso einstimmig,
eine Begutachtung bis zum 13. Jänner 2026 zu ermöglichen. Diverse
Stellen – von Bundeskanzleramt und Ministerien über die Bundesländer
bis hin zu Kammern und Interessenvertretungen – sollen eingeladen
werden, sich schriftlich zu den Maßnahmen zu äußern.

Umsetzung der Maßnahmen gegen „Parkplatz-Abzocke“

Beim Thema Besitzstörung durch ein Kraftfahrzeug seien vermehrt
Fälle zu beobachten, in denen wegen (behaupteter) Störung des
Besitzes mittels eines Kraftfahrzeugs eine Besitzstörungsklage
angedroht wird, sollte nicht ein höherer Geldbetrag – der mehrere
hundert Euro erreichen könne – gezahlt werden. Daher sollen Maßnahmen
gegen „Abzocke“ bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch
umgesetzt werden ( 301 d.B. ). So soll in den diesbezüglichen Fällen
die Gerichtsgebühr auf 70 Ꞓ ermäßigt werden, wenn die Angelegenheit
mit der ersten Verhandlung beendet wird. Im Fall der Zurückziehung
der Klage vor Zustellung an den Verfahrensgegner soll sich die Gebühr
von 70 Ꞓ auf 35 Ꞓ ermäßigen. Der Streitwert soll unter bestimmten
Voraussetzungen im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) mit 40 Ꞓ
festgelegt werden. Das soll nicht nur Besitzstörungsverfahren
betreffen, sondern auch alle sonstigen Verfahren, in denen
Rechtsschutz gegen eine störende Handlung durch ein Kraftfahrzeug
angestrebt wird. Eingegriffen werden soll aber laut Erläuterungen nur
in die Tarifordnung betreffend jene Fälle, denen vom Gegner gar nicht
entgegengetreten wird. Zur Verdeutlichung wird eine Berechnung der
kostenseitigen Auswirkungen für den Bereich des RATG angeschlossen,
wonach sich der diesbezügliche Tarif auf 107,76 Ꞓ beläuft.

Außerdem seien Entscheidungen der zweiten Instanz in
Besitzstörungssachen bisher unanfechtbar. Vorgeschlagen wird daher,
die Anrufung des Obersten Gerichtshofs für einen bestimmten Zeitraum
zu eröffnen, um Leitentscheidungen zu erhalten. Ebenso wie die
anderen Maßnahmen soll diese Möglichkeit auf fünf Jahre befristet
sein.

Sie sei froh, dass nunmehr eine Praxis beendet werde, mit der
Autofahrern und Autofahrerinnen das Leben schwer gemacht werde, so
Justizministerin Anna Sporrer. Es werde dafür gesorgt, dass diese
Geschäftsmodelle der Abmahnungen keinen Profit mehr bringen, zumal es
nicht gut sei, wenn wichtige rechtliche Instrumente missbräuchlich
eingesetzt werden. Eingeführt würde daher eine
Sonderbemessungsgrundlage für Anwaltstarife, die Gerichtsgebühren
würden zudem auf 70 Ꞓ halbiert. Was den Rechtszug an den OGH
betrifft, betonte sie, dass dieser nur für diese Fälle der
Besitzstörung durch ein Kfz eröffnet werde. Durch die Sunset Clause
von fünf Jahren für alle Maßnahmen sollte Rechtsklarheit geschaffen
werden, sodass man danach wieder darauf verzichten könne. Echte
Besitzstörung einzuklagen bleibe selbstverständlich weiterhin
möglich, so die Ministerin.

Es gebe vielfach so agierende eigens gegründete Firmen, betonte
Jakob Grüner (ÖVP), dass die vorliegende Lösung eine taugliche sei,
um Verbesserungen zu schaffen. Muna Duzdar (SPÖ) zeigte sich
überzeugt, dass man damit vielen Fällen dieser „schikanösen
Praktiken“ ein Ende setze. Sie halte die vorliegende Lösung für eine
gute, weil damit Menschen diese Angelegenheit kostengünstig und
niederschwellig vor Gericht prüfen lassen könnten und der Rechtsweg
zum OGH geöffnet werde. Das Ziel war, das betreffende Geschäftsmodell
zu verunmöglichen, aber den Wert des Besitzes zu erhalten, so Sophie
Marie Wotschke (NEOS). Mit dem Entwurf liege eine „elegante Lösung“
vor.

Er sei sich bewusst, dass gegen dieses Problem etwas gemacht
werden müsse, so Markus Tschank (FPÖ). Er hätte sich aber eher an die
Besitzstörung selbst „herangewagt“ und etwa dort die Schwelle neu
geregelt. Die FPÖ werde trotzdem zustimmen. Agnes Sirkka Prammer (
Grüne) meinte, der vorliegende Weg, das Problem des
Abmahnungsunwesens zu lösen, sei „zweifellos kreativ“, man könne
damit aber jedenfalls keinen Schaden anrichten. Nicht hilfreich finde
sie aber die Ausschussfeststellung, wenn man sich schon dafür
entscheide, den Gerichten bzw. dem OGH die Entscheidungen zu
überlassen. Das überschreite auch die Kompetenzen, sie könne dabei
nicht mitgehen.

Regierungsvorlage zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, insbesondere
im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern, sind in den
letzten Jahren zum Gegenstand von Verfahren vor dem Obersten
Gerichtshof geworden. So habe im Lichte einer Entscheidung des
Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Juli 2025 eine der Regelungen nach
dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile (§
6 Abs. 2 Z 4 KSchG) keine Relevanz mehr für Mietverträge oder
sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den
Erläuterungen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die
entsprechende Regelung dahingehend präzisiert werden ( 279 d.B. ).
Denn andernfalls führe im schlimmsten Fall der gänzliche Wegfall
einer unzulässigen Wertsicherungsklausel im Mietvertrag dazu, dass
der Mietzins rückwirkend auf den bei Vertragsabschluss vereinbarten
Betrag absinken würde und eine Valorisierung dieses Betrags auch für
die Zukunft nicht möglich wäre, so die Erläuterungen. Ähnlich
gravierende Auswirkungen seien auch in anderen Branchen antizipiert
worden, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen oder in der
Telekommunikationsbranche.

Darüber hinaus sollen mit Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB) Klarstellungen zur Frage getroffen werden, welche
Aspekte bei der Beurteilung der gröblichen Benachteiligung (nach §
879 Abs. 3) bei Wertsicherungsvereinbarungen Berücksichtigung finden
sollen. Beide Änderungen sollen auch auf bestehende Verträge
anzuwenden sein.

Auf Fragen und Einwände seitens der FPÖ und der Grünen erörterte
Justizministerin Sporrer, dass die gesetzlichen Klarstellungen
geschaffen würden, um die Rechtsprechung des OGH nachzuvollziehen.
Man schaffe damit Rechtssicherheit, um Vertragsbedingungen fair und
ausgewogen zu gestalten. Was die Änderungen im ABGB zur gröblichen
Benachteiligung anbelangt, würden Verträge über Raummiete die
Kriterien des Massenvertrags im Sinn dieser Bestimmung nicht erfüllen
– es gehe dabei um Fitnessstudios oder ähnliches. Gemeint seien damit
etwa Verträge, bei denen es Anbieterwechsel gebe, so Sporrer.

Markus Tschank (FPÖ) meinte daraufhin, dass das wohl bedeute,
dass es mit der Vorlage betreffend das ABGB keine Lösung für Mieten
gebe und die Unsicherheit bestehen bleibe. Mit den Änderungen im ABGB
werde also nicht auf Mietverhältnisse eingegangen, so sein
Verständnis. Im Konsumentenschutzgesetz wiederum sehe er ohnedies
keinen Anpassungsbedarf, da der OGH die Sachlage dort bereits
klargestellt habe.

Alma Zadić (Grüne) meinte, das Gesetz wirke so, als hätte sich
die „Immobilienlobby“ durchgesetzt. Im Begutachtungsverfahren habe es
einige zum Teil vernichtende Stellungnahmen gegeben. Aus ihrer Sicht
hätte es gegolten, die Interessen auch mit jenen der Konsumenten und
Konsumentinnen abzuwägen. Sie bezweifelte, ob tatsächlich Klarheit
geschaffen würde, außer, zu wissen, dass man mit „gröblicher
Benachteiligung aus dem Vertrag nicht rauskommt“.

Sehr wohl Rechtssicherheit und Klarheit sieht Elke Hanel-Torsch (
SPÖ) in der „Positivierung“ der OGH-Entscheidung vom Sommer zum
Konsumentenschutzgesetz und in den Klarstellungen im ABGB. Das sei
eine gute Sache, weil alle große Rechtsunsicherheiten in diesem
Bereich erlebt hätten. Jakob Grüner (ÖVP) schloss sich dem an. Im
Konsumentenschutzgesetz werde sichergestellt, dass die Unzulässigkeit
nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden sei. Das trage nach
einer langen Diskussion nun zur Rechtssicherheit bei. Sophie Marie
Wotschke (NEOS) meinte, man hätte schon nach der ersten Entscheidung
des OGH etwas tun müssen. Sie wies darauf hin, dass ein großer Teil
des BIP an der Immobilienbranche hänge. Die Gesamtwirtschaft könne
nur funktionieren, wenn es Rechtssicherheit gebe und man damit
Investitionen in Österreich tätigen könne.

Gesetzespaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen

Mit der Regierungsvorlage für ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (
300 d.B. ) mit umfassenden Gesetzesänderungen soll der Umfang der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert und durch
verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. So soll den
Erläuterungen zufolge der Nachhaltigkeitsberichterstattung der
gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung eingeräumt
werden. Dazu bedürfe es unter anderem auch einer Anpassung des
Sanktionenregimes. Weiters soll etwa die Unterschrift, beispielsweise
des Jahresabschlusses, in diesem Bereich durch eine
technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem
im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz
sollen unter anderem auch Tochtergesellschaften und
Zweigniederlassungen von Drittlandunternehmen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden, die ihren Sitz
in Österreich und auf konsolidierter Basis mehr als 150 Mio. Ꞓ
Umsatzerlöse in der Union erzielt haben.

Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur
Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell
sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von
Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die
Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher
Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und
Wirtschaftsprüfern. Sobald diese Regelungen getroffen sind, sollen
die Regelungen im Unternehmensgesetzbuch für Abschlussprüferinnen und
Abschlussprüfer auch für die unabhängigen Erbringer von
Prüfungsleistungen gelten. Erforderlich sei außerdem eine Umsetzung
im Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe an weiteren
Gesetzen.

Zur Debatte stand dazu auch eine Initiative der Grünen. Bereits
als damalige Justizministerin hat Alma Zadić einen Ministerialentwurf
für ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz in Begutachtung geschickt. Von
den Grünen liegt dazu ein Initiativantrag zu dieser Materie vor (
190/A ).

Die betreffenden EU-Regelungen seien in der Zwischenzeit durch
das sogenannte „Omnibus-Paket“ der EU teilweise wieder zurückgenommen
worden, mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten und Nachhaltigkeit zu
steigern, so Justizministerin Sporrer. Man müsse nun einem doppeltem
Anspruch gerecht werden, zumal die Materie bereits im Vorjahr
umgesetzt hätte werden sollen und nunmehr durch ein
Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohen würden. Zum
„Offenlegungszwangsmaßnahmengesetz“, das gemeinsam damit in
Begutachtung gewesen sei und mit dem man höhere Strafen für
Bilanzverschleierung vorschlage, gebe es noch keine Rückmeldungen
innerhalb der Koalition. Sie bleibe aber an dem Thema dran, so
Sporrer.

Auch Selma Yildirim (SPÖ) unterstrich, es gelte, dem
Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken. Aufgrund des Omnibus-
Pakets werde man die Materie nun einer Überarbeitung unterziehen. Sie
brachte außerdem den Antrag auf Ausschussbegutachtung von ÖVP, SPÖ,
NEOS und Grünen ein, um trotz des zeitlichen Drucks bis 13. Jänner
allen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen abzugeben. Wichtig sei
ihr auch, den Antrag der Grünen zu diskutieren, was ihr zufolge dann
gemeinsam mit der Regierungsvorlage im Jänner erfolgen soll. Ernst
Gödl (ÖVP) schloss sich dem an. Es sei wichtig, dass bei diesem
umfassenden Gesetzeswerk eine Begutachtung stattfinde. Auch Alma
Zadić (Grüne) meinte, sie stimme der Vorgehensweise zu. Zu der
weiteren von der Ministerin angesprochenen Regierungsvorlage meinte
sie, die Signa-Pleite habe offenbart, dass Unternehmen die geringen
Zwangsstrafen in Kauf nehmen, anstatt die Bilanz offenzulegen – das
müsse geändert werden. Sie appellierte an die ÖVP, für jene
Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, für strengere
Strafen einzutreten. Christian Ragger (FPÖ) begrüßte die nunmehrige
Begutachtung. Es könne aber nicht sein, dass die Wirtschaft dermaßen
unter den Vorgaben leide. Man werde dem Thema daher sehr kritisch bis
ablehnend gegenüberstehen. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu