Innenministerium erteilt Ausfuhranträge unter genauer Beachtung der aktuellen Gesetzeslage

Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres weist in Zusammenhang
mit der
Berichterstattung am 20. Juni 2026 in der Tageszeitung „Kurier“ über
Ausfuhrgenehmigungen für Schusswaffen darauf hin, dass sämtliche
Anträge auf Grundlage der geltenden nationalen und internationalen
Rechtsvorschriften geprüft und entschieden werden.

Bei der Beurteilung von Ausfuhranträgen werden zahlreiche
Kriterien berücksichtigt. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen
fließen auch sicherheits- und außenpolitische Aspekte in die
Entscheidungsfindung ein. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die
aktuelle geopolitische Lage, insbesondere im jeweiligen Zielland.

Eine Ablehnung bei 400 Anträgen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund 400 Ausfuhranträge
eingebracht, davon 24 von Steyr Arms. Es wurden 370 bewilligt, 22 von
Steyr Arms. 30 Ausfuhranträge wurden zurückgezogen, einer von Steyr
Arms. Ein Antrag für den Irak wurde 2025 abgelehnt.

Im Jahr 2026 wurden insgesamt 123 Ausführanträge eingebracht (19
von Steyr Arms), davon 74 bewilligt (neun von Steyr Arms), vier
zurückgezogen (keiner von Steyr Arms) und keiner abgelehnt. 45
Aufträge (zehn von Steyr Arms) sind 2026 noch offen.

Die Entscheidungen erfolgten jeweils nach umfassender Prüfung der
rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen.