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IGGÖ zur ersten Schulwoche mit Kopftuchverbot: Warnung vor Druck auf Schülerinnen im Schulalltag

Wien (OTS) – Eine Woche nach Inkrafttreten des Kopftuchverbots für
Schülerinnen
unter 14 Jahren zeigt sich für die Islamische Glaubensgemeinschaft in
Österreich (IGGÖ), wovor sie von Anfang an gewarnt hat: Ein Gesetz,
das mit dem Schutz des Kindeswohls begründet wurde, bringt genau
diese Kinder in der Schule unter Druck.

Eltern berichten von Fällen, in denen Schülerinnen über längere
Zeit vor dem Sekretariat warten mussten und nicht in ihre Klasse
zurückkehren durften, nach Hause geschickt wurden oder wiederholt zu
Gesprächen am Gang angehalten wurden. Im Rahmen dieser Gespräche sei
den Mädchen unter anderem vermittelt worden, dass ihre Eltern
aufgrund ihres Verhaltens mit Konsequenzen bzw. Strafen rechnen
müssten. Das Bildungsministerium hat in seinen eigenen Informationen
festgehalten, dass die Aufforderung respektvoll und vertraulich zu
erfolgen hat, dass es keine Konsequenzen für die Schülerin gibt und
dass einem Mädchen niemand das Kopftuch abnehmen darf. Jeder Fall, in
dem das nicht eingehalten wird, ist einer zu viel!

Die IGGÖ steht zu diesen Vorfällen mit dem Bildungsministerium in
laufendem Austausch, damit die zuständigen Stellen dort tätig werden
können, wo es notwendig ist.

Präsident Ümit Vural: „Die IGGÖ hat immer deutlich gesagt: Wir
halten uns an das Gesetz und wir führen die verfassungsrechtliche
Auseinandersetzung dort, wo sie hingehört: vor dem
Verfassungsgerichtshof. Ebesno darf kein Kind für ein Gesetz
verantwortlich sein, das sich an die Eltern richtet. Die
Gleichbehandlungsanwaltschaft hat schon vor Schulbeginn vor
würdeverletzenden Übergriffen gewarnt und diese Woche die Schulen
daran erinnert, dass das Diskriminierungsverbot auch bei der
Umsetzung dieses Gesetzes gilt. Diese Warnung war berechtigt. Ein
Mädchen, das weinend vor dem Sekretariat sitzt, ist kein Vollzug,
sondern ein Versagen.“

Die IGGÖ appelliert daher an alle Schulleitungen und Lehrkräfte,
sich an die Vorgaben des Ministeriums zu halten und den Schülerinnen
in dieser für sie schwierigen Situation mit Respekt zu begegnen.
Betroffene Familien werden gebeten, sich bei Problemen an die
zuständige Bildungsdirektion oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft
zu wenden und Vorfälle über das Kontaktformular auf www.derislam.at
auch der IGGÖ zu melden.