Wien (PK) – Mit einer Reihe von Finanzthemen befasste sich heute der
Hauptausschuss des Nationalrats . Neben einem OECD-Übereinkommen über
die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen standen insgesamt sechs
Berichte auf der Tagesordnung, die über den aktuellen Stand der
Zahlungen im Rahmen des Bankenpakets sowie über das Ausmaß der
Exporthaftungen informierten. Außerdem wurden Barbara Novak sowie
Denis Šakić auf Vorschläge der Stadt Wien bzw. des Städtebundes hin
als stellvertretende Mitglieder für den Ausschuss der Regionen
nominiert (73/HA, 85/HA).
Ausweitung der Teilnehmerliste für internationalen
Informationsaustausch von Finanzkonten genehmigt
Einstimmig gab der Hauptausschuss grünes Licht für eine
Verordnung des Finanzministers über die aktualisierte Liste jener
Länder, die eine internationale Vereinbarung zur Amtshilfe in
Steuersachen unterzeichnet haben (84/HA). Durch das multinationale
Abkommen der OECD (OECD MCAA) soll der Informationsaustausch zwischen
den einzelnen nationalen Behörden erleichtert werden, um
grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu
verhindern. Die Verordnung listet jene 89 Staaten auf, mit denen
Österreich in einem Austauschverhältnis steht. Im Vergleich zu 2025
sind Ruanda, Senegal, Trinidad und Tobago sowie Uganda neu
hinzugekommen. Wie in den Vorjahren wird Russland weiterhin als
teilnehmender Staat geführt, der Informationsaustausch bleibt aber
aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine suspendiert. Die
Verordnung tritt mit 1. Mai 2026 in Kraft.
In Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Hubert Fuchs (FPÖ)
merkte eine Vertreterin des Finanzressorts an, dass ständig an der
Verbesserung der Datenqualität gearbeitet werde. Erst im Dezember
wurden kleinere Adaptierungen beschlossen, um die Zuordnung der Daten
zu optimieren.
Bericht über Finanzmarktstabilität und Bankenpaket
Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, zur Behebung
einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur
Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum
Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur
Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen. Dazu
stehen dem Finanzminister diverse Instrumente zur Verfügung. In den
vergangenen drei Quartalen wurden auf dieser Basis keine Maßnahmen
getroffen, ist drei Berichten des Finanzministeriums zu entnehmen,
die mehrheitlich – ohne die Stimmen der FPÖ – zur Kenntnis genommen
wurden (46/HA, 56/HA und 82/HA).
Was das Bankenpaket angeht, das 2008 im Zuge der Finanz- und
Wirtschaftskrise beschlossen wurde, so wies es im vierten Quartal
2025 einen negativen Saldo von 10,16 Mrd. Ꞓ auf (82/HA). Einzahlungen
von rund 4,02 Mrd. Ꞓ standen mit Ende 2025 Auszahlungen in Höhe von
rund 14,18 Mrd. Ꞓ gegenüber. Der Höchstrahmen für das Bankenpaket
beträgt 23,5 Mrd. Ꞓ. Bei effektiven Maßnahmen mit einem Gesamtbetrag
von rund 10,04 Mrd. Ꞓ sind daher für weitere Maßnahmen noch rund
13,46 Mrd. Ꞓ frei. Der Bund hält auch keine Anteile an
Abbaugesellschaften mehr.
Da die zahlenmäßigen Veränderungen mittlerweile überschaubar
seien, schlug SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer die Umstellung auf
einen Jahresbericht vor. Diese Initiative wurde auch von den anderen
Fraktionen unterstützt.
Finanzminister Markus Marterbauer kündigte gegenüber Abgeordnetem
Hubert Fuchs (FPÖ) an, dass er die von ihm nachgefragten Zahlen
bezüglich der kumulierten Stabilitätsabgabe inklusive Sonderzahlungen
für den Zeitraum 2008 bis 2025 schriftlich nachliefern werde. Wie es
generell mit der befristeten Stabilitätsabgabe weitergehe, könne er
aufgrund der laufenden Budgetverhandlungen noch nicht beantworten. Zu
den von Markus Hofer (NEOS) angesprochenen Einzahlungen informierte
der Minister darüber, dass man von möglichen Erlösen im Ausmaß von
zweistelligen Millionenbeträgen bis 2030 ausgehe. Von Seiten der HETA
seien keine zusätzlichen Finanzflüsse zu erwarten.
Rahmen für Exporthaftungen wurde zu 75,5 % genutzt
Einstimmig zur Kenntnis genommen hat der Hauptausschuss
schließlich auch noch drei Berichte, die über das Ausmaß der
übernommenen Haftungen, über deren Inanspruchnahmen und Rückflüsse im
Zeitraum zweites bis viertes Quartal 2025 informieren (45/HA, 71/HA
und 83/HA). Demnach war der mit 40 Mrd. Ꞓ festgelegte Rahmen für
Exporthaftungen und Haftungen für Auslandsinvestitionen bis Ende
Dezember 2025 zu rund 30,2 Mrd. Ꞓ bzw. rund 75,5 % ausgenützt. Im
Vergleich zum Vorquartal ist die Ausnützung des Haftungsrahmens laut
Bericht gesunken.
Neue Haftungen wurden im vierten Quartal 2025 mit einem Volumen
von insgesamt rund 938 Mio. Ꞓ übernommen (3,09 Mrd. Ꞓ im Vorquartal).
Die neuen Zusagen entfielen zu rund 375 Mio. Ꞓ auf Garantien, zu rund
424 Mio. Ꞓ auf Wechselbürgschaften und zu rund 140 Mio. Ꞓ auf die
Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB). Neun Garantien überstiegen
einen Betrag von 10 Mio. Ꞓ, wobei darunter ein Projekt mit möglichen
erheblichen ökologischen Auswirkungen ist. Es handelt sich um ein
Wasserkraftwerk in der Türkei. Zugunsten der OeEB wurden sieben große
Garantien übernommen.
Im Berichtszeitraum betrugen die Einnahmen aus Entgelten für die
bestehenden Haftungen 2 Mio. Ꞓ. Die Schadenszahlungen zu Haftungen
betrugen rund 58 Mio. Ꞓ. Rückflüsse zu Schadenszahlungen konnten in
Höhe von 18 Mio. Ꞓ vereinnahmt werden. Im Bericht wird auch auf
diverse Förderschienen zur Unterstützung der Exportwirtschaft
verwiesen. So werden z.B. mit dem Programm „Exportinvest Green
Energy“ Exporteure und Zulieferer aus dem Industrie-, Gewerbe- und
Dienstleistungsbereich mit einer Exportquote von mehr 20 %
unterstützt, die in die Umstellung der Energieversorgung von fossilen
auf erneuerbare Energieträger am Unternehmensstandort in Österreich
investieren.
Abgeordneter Hubert Fuchs (FPÖ) hob lobend hervor, dass die
Berichte nun auch eine gute Aufstellung aller von den Garantien
betroffenen Länder enthielten. Bezüglich der von Abgeordnetem Jakob
Schwarz (Grüne) aufgezeigten Differenzen bei der Berechnung der
Gesamtsumme, sagte ein Vertreter des Finanzressorts zu, dass man
einer Lösung arbeiten werde. (Schluss) sue





