Wien (OTS) – Greenpeace warnt davor, dass die so genannte
SLAPP-Richtlinie in
Österreich zu spät und nur unzureichend umgesetzt wird. SLAPP-Klagen,
die unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen sollen, nehmen immer
mehr zu und bedrohen allen voran Journalist:innen und Aktivist:innen.
Die Umweltschutzorganisation, die derzeit selbst in den USA von einer
weitreichenden SLAPP-Klage betroffen ist, fordert daher auch in
Österreich rasche gesetzliche Schutzmaßnahmen. Die neue EU-Anti-SLAPP
-Richtlinie soll Betroffene schützen, die österreichische
Bundesregierung hat sie aber bisher noch nicht in nationales Recht
umgesetzt. Bis zur Frist am 7. Mai bleibt ihr nur noch acht Wochen
Zeit, das ist gerade einmal der Zeitraum für eine faire
Begutachtungsfrist. Greenpeace fordert eine fristgerechte, aber vor
allem eine entsprechend wirkungsvolle Umsetzung der Richtlinie.
Sollte die Regierung lediglich das EU-Minimum vereinbaren und das
Gesetz wie vermutet nur auf grenzüberschreitende Fälle anwenden,
bleibt der Großteil der Betroffenen schutzlos. Dazu gehören
Journalist:innen und kritische Medien genauso wie
zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist:innen.
Greenpeace-Sprecherin Ursula Bittner: „Die EU-Anti-SLAPP-
Richtlinie ist ein Meilenstein, doch um echte Rechtssicherheit zu
schaffen, muss Österreich die Anti-SLAPP-Bestimmungen zwingend auf
alle Fälle und damit auch rein nationale Fälle anwenden. Wer hier
bremst, gefährdet den demokratischen Diskurs in Österreich.“ Ein im
Jänner veröffentlichter Bericht von CASE , einem Netzwerk, dem auch
Greenpeace angehört, zeigt, dass über 90 Prozent der SLAPP-Fälle in
Europa innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen stattfinden. In
Österreich wurden zwischen 2010 und 2024 insgesamt 23 SLAPP-Klagen
registriert. Länder wie Deutschland und Kroatien planen bereits, die
Richtlinie inklusive nationaler Fälle umzusetzen.
Auch die EU-Kommission und der Europarat empfehlen klar: Die
Umsetzung der Richtlinie sollte auch nationale Fälle umfassen. Die
Kommission selbst kann im Rahmen ihrer Kompetenz solche nationalen
Vorgaben nicht machen, die Staaten müssen sie freiwillig beschließen.
Ohne die Einbeziehung nationaler Fälle müssten Beklagte erst mühsam
und kostspielig beweisen, dass ein Fall „grenzüberschreitende
Wirkung“ hat – diese prozessuale Hürde spielt den Klägern direkt in
die Hände, da sie das Verfahren künstlich in die Länge zieht und die
Kosten für die Zivilgesellschaft weiter in die Höhe treibt. Wird die
Richtlinie nur für grenzüberschreitende Fälle umgesetzt, lädt dies
Konzerne zu künstlichen Inlandskonstruktionen ein. Ein
internationaler Konzern könnte über eine lokale Tochtergesellschaft
klagen, um den Anti-SLAPP-Schutzschirm gezielt zu umgehen.
Bittner: “Von einem Alleingang oder einer Übererfüllung kann bei
einer umfassenden Anti-SLAPP-Gesetzgebung keine Rede sein. Österreich
muss diese Lücke schließen und in das Gesetz auch nationale Fälle
aufnehmen, zum Schutz der Demokratie und der freien Meinungsäußerung.
Ein schwaches Gesetz wäre ein Sieg für jene, die unliebsame Stimmen
durch finanzielle Erschöpfung zum Schweigen bringen wollen.”
Factsheet finden Sie hier: https://act.gp/4rYkJoD




