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GÖD-Justizgewerkschaft ruft zur Aktionswoche für den Rechtsstaat auf: „Jahrespensum schon im Oktober erbracht.“

Wien (OTS) – „Ohne zusätzliches Personal droht der Kollaps des
gesamten Systems“,
schlägt Werner Gschwandtner, Vorsitzender der Justizgewerkschaft,
Alarm und erklärt: „Schon Mitte Oktober hat die österreichische
Justiz ihr Arbeitspensum für das gesamte Jahr 2026 rein rechnerisch
erbracht. Jede Stunde, die ab dem 12. Oktober gearbeitet wird,
geschieht ohne ausreichende personelle Abdeckung und geht direkt auf
Kosten der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Die Justizgewerkschaft unterstützt daher aus voller Überzeugung
die von den Richter:innen und Staatsanwält:innen initiierte
bundesweite Aktionswoche vom 12. bis 16. Oktober 2026 unter dem Motto
„100 % erreicht. Was jetzt?“ .

Personalnot trifft den gesamten Apparat

Die Gründe für die Notlage liegen auf der Hand: Trotz massiver
Mehrbelastungen – hervorgerufen durch immer komplexere Verfahren und
zeitintensive Aufgaben wie umfangreiche Handyauswertungen – wurden im
Doppelbudget 2027/2028 keinerlei zusätzliche Planstellen für
Richter:innen sowie Staatsanwält:innen vorgesehen. Zudem fehlen
österreichweit rund 200 Diplomrechtspfleger:innen.

„Der eklatante Personalmangel betrifft nicht nur die
Rechtsprechung, sondern schlägt mit voller Härte auf den
Kanzleibereich, die Fach- und Diplomrechtspflege sowie alle
nachgelagerten Dienststellen durch“, betont Gschwandtner. Dass die
Initiative auch von den Präsident:innen der Oberlandesgerichte und
Gerichtshöfe sowie den Vorsteher:innen der Bezirksgerichte
ausdrücklich mitgetragen wird, unterstreicht die Dramatik der Lage.

Dienstbetrieb wird auf ein Minimum beschränkt

Um der Forderung nach einer nachhaltigen personellen Ausstattung
Nachdruck zu verleihen, empfiehlt die Gewerkschaft allen
Dienststellen für die Aktionswoche vom 12. bis 16. Oktober 2026
folgende Maßnahmen:

– Verhandlungen und Vernehmungen: Anberaumungen sind – soweit
rechtlich zulässig – auf ein Minimum zu reduzieren oder zu vertagen.

– Parteienverkehr und Amtstage: Der Parteienverkehr und
Amtstagstermine sollten im Aktionszeitraum ausgesetzt beziehungsweise
nicht neu vergeben werden.

– Ausfertigung von Entscheidungen: Die Ausfertigung von
Schriftstücken wird auf unaufschiebbare Fälle beschränkt.

Bürgerschutz bleibt garantiert: Dringende und unaufschiebbare
Angelegenheiten – wie Haftsachen, Fristsachen oder einstweilige
Verfügungen – sind von den Einschränkungen selbstverständlich
ausgenommen. Der rechtliche Schutz der Bevölkerung bleibt
ununterbrochen gewahrt.

Appell an die Politik

„Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine verlässliche und
ausreichende Ressourcenbasis. Wenn das System nur noch durch
permanente Überlastung der Beschäftigten aufrechtzuerhalten ist, muss
die Politik unverzüglich handeln. Wir setzen gemeinsam ein klares
Signal für faire Arbeitsbedingungen und einen handlungsfähigen
Rechtsstaat“, so Gschwandtner abschließend.