Gesundheitsausschuss: Umsetzung des elektronischen Eltern-Kind-Passes auf 1. Oktober 2026 verschoben

Wien (PK) – Die ursprünglich für Anfang 2026 geplante Ablöse des
„gelben
Papierheftes“ durch den elektronischen Eltern-Kind-Pass verzögert
sich und wird auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Grund dafür sei
„Komplexität des Projekts“, heißt es in den Erläuterungen des
Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen, der heute im
Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
angenommen wurde.

Zu einer Verzögerung kommt es auch im Bereich der verpflichtenden
Dokumentation im Gesundheitswesen. Nach dem stationären Sektor
sollten laut Novelle – mit einem Jahr Verspätung – nunmehr auch alle
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen,
Primärversorgungseinheiten sowie Ambulatorien ab dem 1. Jänner 2026
eine einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (in Form von
sogenannten ICD-10-Codes) durchführen. Die Regierungsvorlage wurde
aber schließlich in der Fassung eines Abänderungsantrags mit ÖVP-SPÖ-
NEOS-Mehrheit beschlossen, der zunächst einen sechs Monate langen
Pilotbetrieb vorsieht. Die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung
tritt somit erst ab dem dritten Quartal 2026 in Kraft.

Löschfrist von ELGA-Daten auf 30 Jahre ausgeweitet

Zustimmung von allen Parteien gab es zu einer von ÖVP, SPÖ, NEOS
und FPÖ eingebrachten Initiative, die eine Ausdehnung der bestehenden
Löschfrist von ELGA-Gesundheitsdaten von zehn auf 30 Jahre mit sich
bringt. Dies sei insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene
oder komplexe Erkrankungen von Bedeutung, wird im Antrag zur Änderung
des Gesundheitstelematikgesetzes ins Treffen geführt.

Mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit wurden schließlich noch Änderungen im
ASVG beschlossen, die unter anderem die Festlegung eines Preisbandes
für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten für die Jahre 2027 und 2029
sowie die Verlängerung von Regelungen im Bereich der Generika und
Biosimilars umfassten.

Technische Umsetzung für elektronischen Eltern-Kind-Pass in die
Wege geleitet

Grundsätzlich soll der Eltern-Kind-Pass (EKP), der bis Ende 2023
als Mutter-Kind-Pass bezeichnet wurde, die Früherkennung von
gesundheitlichen und psychosozialen Risikofaktoren von Müttern und
deren Kindern ermöglichen. Bei der digitalen Variante des EKP stehe
wiederum das Ziel im Vordergrund, die Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern und auch die Zuweisung zu
diversen Unterstützungsangeboten (z. B. Frühe Hilfen) zu erleichtern.
Die nun von der Regierung vorgelegte Novelle sieht nun im Konkreten
vor, dass ab dem 1. Oktober 2026 alle neu festgestellten
Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert
werden. Außerdem sollen erstmals ab 1. März 2027 die Daten zu den
Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert
werden ( 305 d.B.).

Untersuchungsprogramm soll aktualisiert und ergänzt werden

Das seit 2014 unveränderte Untersuchungsprogramm, das laut
Regierungsvorlage jährlich rund 425.000 Kinder sowie 82.000
Schwangere und Neugeborene erfasst, soll weiterentwickelt und unter
anderem durch eine zusätzliche Hebammenberatung vor der Geburt, einen
zusätzlichen Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft, weitere
Laborleistungen sowie ein Gesundheitsgespräch ergänzt werden, wie der
Vorlage zu entnehmen ist. Bei Letzterem soll der Schwerpunkt auf der
Erhebung von psychosozialen und sozioökonomischen Belastungen liegen.

Durch den heutigen Beschluss im Ausschuss werde nur die
technische Umsetzung des EKP in die Wege geleitet, erläuterte
Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, der genaue Umfang, die Art und
der Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und der
Hebammenberatungen sollen mittels Verordnung festgelegt werden.

Emotional geführte Debatte über Wahlfreiheit und „Recht auf
analoges Leben“

Viel Gegenwind gab es von Seiten der freiheitlichen Fraktion, die
der Regierungsvorlage wenig abgewinnen konnte. Schon das Umtaufen des
Mutter-Kind-Passes rein aus „ideologischen Gründen“ sei aus Sicht des
Abgeordneten Peter Wurm „verrückt“ gewesen. Er ortete zudem einen
„Digitalisierungswahn“, durch den man die „Büchse der Pandora“
geöffnet habe. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) pochte auf ein
„Recht auf analoges Leben“, während Andrea Schartel (FPÖ) sich
besorgt darüber zeigte, dass die Regelungen die „anonyme Geburt“
gefährden könnten. Ebenso wie Christoph Steiner (FPÖ) wies sie auf
den emotionalen Wert des Mutter-Kind-Passes hin. Ferner habe sich
auch Andreas Babler für ein „Recht auf analoges Leben“ eingesetzt,
hielt Steiner der SPÖ-Fraktion entgegen.

Ralph Schallmeiner (Grüne) erinnerte an die umfassenden
Vorarbeiten in letzten Gesetzgebungsperiode, mit denen eine gute
Basis geschaffen worden sei. Die Zustimmung zum Gesetz machte er von
der Beantwortung einer Reihe von Detailfragen abhängig. So wollte er
unter anderem wissen, ob Väter auf die Gesundheitsdaten der Mütter
zugreifen können. Er wies zudem darauf hin, dass die Daten länger als
30 Jahre gespeichert werden, zumal die Frist von der letzten
Untersuchung des Kindes an zu laufen beginne.

Wenn man die freiheitlichen Argumente ernst nehme, dann müsste
man auch die E-Card abschaffen und ELGA auflösen, merkte Rudolf
Silvan (SPÖ) pointiert an. Durch die Novelle werde ein „längst
überfälliger nächster Schritt“ gesetzt, der zahlreiche Fortschritte
im Sinne der Verbesserung der Gesundheitsversorgung bringe. Mit dem
digitalen Eltern-Kind-Pass werde eines der erfolgreichsten
gesundheitspolitischen Projekte in die Gegenwart und in die Zukunft
geholt, um ein sicheres und barrierefreies System zu etablieren,
schloss sich Antonio Della Rossa (SPÖ) den Ausführungen seines
Fraktionskollegen an. Positiv stufte er auch die geplante Ausweitung
des Untersuchungsprogramms ein.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) begrüßte die Verbesserungen im Rahmen
des Eltern-Kind-Pass-Programms. Auch Christoph Pramhofer (NEOS)
befürwortete die Digitalisierung im Gesundheitswesen, durch die man
laut Studien bis zu 4,5 Mrd. Ꞓ einsparen könnte. Die Datensicherheit
sei zudem durch die Pseudonymisierung gewährleistet.

Königsberger-Ludwig: Wichtiges Tool für evidenzbasierte Steuerung
und Planung des Gesundheitswesens

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig versicherte, dass bei
der technischen Umsetzung des digitalen Eltern-Kind-Passes die
höchsten Standards im Bereich des Datenschutzes beachtet würden. Die
pseudonymisierten Daten würden es jedoch den politisch
Verantwortlichen ermöglichen, eine evidenzbasierte, profunde Politik
zu machen und die richtigen Entscheidungen im Hinblick auf Prävention
und Förderprogramme zu treffen. Gerade bezüglich Gesundheitsdaten sei
Österreich derzeit nicht „on the top“. Grundsätzlich stehe sie auch
dazu, dass in Hinkunft nur mehr die digitale Variante zur Verfügung
stehe, zumal sie viele Vorteile (z. B. Erinnerung an
Untersuchungstermine) mit sich bringen würde.

In Beantwortung einzelner Fragen führte die Staatssekretärin
unter anderem aus, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht
nachvollziehbar seien, da beim „Schließen“ des Eltern-Kind-Passes
keine Gründe angegeben werden müssten. Auch die Väter hätten keinen
Zugriff auf die Daten der Mütter. Was die geplante Hebammenberatung
betreffe, so werde es sich dabei um eine zusätzliche und freiwillige
Maßnahme handeln. In Richtung des Abgeordneten Schallmeiner (Grüne)
teilte die Staatssekretärin mit, dass eine längere Speicherdauer
positiv gesehen werde. Die bei den Gesundheitsgesprächen erhobenen
Daten würden zudem nur in Form eines Scores von 1 bis 7 eingetragen.

Der FPÖ-Abgeordneten Andrea Schartel gegenüber führte
Königsberger-Ludwig aus, dass auch Ausdrucke von Daten angefordert
werden können; diese sollten auch kostenlos sein. Die für die
Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber notwendigen Bestätigungen über die
Schwangerschaft würden schon jetzt von den Gynäkologinnen und
Gynäkologen direkt übermittelt, erläuterte sie, daran ändere sich
nichts. Nicht in Gefahr sei auch die „anonyme Geburt“, zumal es keine
Ausweispflicht gebe.

Ausweitung der Diagnosen- und Leistungscodierung auf den
ambulanten Bereich ab Mitte 2026

Im Zuge der im Jahr 2023 eingeleiteten Gesundheitsreform haben
sich Länder und Sozialversicherung auf die Einführung einer
verpflichtenden und bundesweit einheitlichen Diagnosencodierung
verständigt. Durch die Zuordnung von Diagnosen und medizinischen
Leistungen auf einheitliche Schlüssel („Internationale Klassifikation
der Krankheiten“ der WHO, ICD-10-Codes) soll nicht nur die
Behandlungssicherheit erhöht, sondern auch die Kommunikation zwischen
den einzelnen Gesundheitsdienstleistern erleichtert werden, wird in
den Erläuterungen hervorgehoben.

Die von der Regierung vorgeschlagene Novellierung des
Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG-
Novelle 2025) sieht nun vor, dass nach dem stationären nun auch der
gesamte ambulante Bereich eingebunden werden soll. Da ein im Laufe
der Sitzung eingebrachter Abänderungsantrag einen Pilotbetrieb von
sechs Monaten vorsieht, werden alle niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte, Gruppenpraxen sowie Ambulatorien nunmehr ab dem dritten
Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) dazu verpflichtet, eine
codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen und die
Daten an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Eine freiwillige Meldung sei jedoch bereits ab 1. Jänner 2026 möglich
und soll für die Pilotierung genutzt werden ( 296 d.B. ).

Im Zuge der Arbeiten zur Implementierung der bundesweit
einheitlichen Diagnosencodierung hätten sich einige Fragen
hinsichtlich der technischen Umsetzung sowie der rechtlichen
Grundlagen ergeben, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Mit der
vorliegenden Novelle sollen neben redaktionellen Anpassungen vor
allem diverse Klarstellungen und Vereinfachungen umgesetzt werden.

So wird etwa explizit darauf hingewiesen, dass
Leistungserbringerinnen bzw. Leistungserbringer nur dann Daten an die
Sozialversicherung zu übermitteln haben, wenn für sie auch gemäß
Ärztegesetz eine Pflicht zur Nutzung der E-Card-Infrastruktur
besteht. Wahlärztinnen und Wahlärzte mit insgesamt weniger als 300
verschiedenen Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr sind damit zum
Beispiel ausgenommen.

Die Ausweitung der Diagnosencodierung werde zu mehr Qualität in
der medizinischen Behandlung führen, zeigte sich Abgeordnete Juliane
Bogner-Strauß (ÖVP) überzeugt. Gerade die Corona-Krise hätte gezeigt,
dass die Datenlage im Gesundheitsbereich in Österreich nicht optimal
sei, erinnerte Mario Lindner (SPÖ).

Die Vorlage enthalte eine Reihe von Fehlern, urteilte Ralph
Schallmeiner (Grüne), der deshalb auch einen Vertagungsantrag
stellte, der jedoch keine Mehrheit fand. Im Besonderen bemängelte er
die Ausnahme für Wahlärztinnen und Wahlärzte, die weniger als 300
Patientinnen und Patienten haben.

Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) äußerte datenschutzrechtliche
Bedenken und hinterfragte, ob der Schutz der Anonymität der Daten
wirklich gesichert sei. Kritik übte sie auch an der äußerst kurzen
Begutachtungsfrist. Die Vorlage enthalte daher viele Fehler, war auch
Gerhard Kaniak (FPÖ) überzeugt.

Eine Klarstellung sei notwendig gewesen, da sonst das Gesetz in
seiner ursprünglichen Form in Kraft getreten wäre, stellte
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig fest. Österreich sei
zudem eines der letzten Länder, das die einheitliche
Diagnosencodierung umsetze.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit ÖVP-
SPÖ-NEOS-Mehrheit beschlossen.

Vier-Parteien-Antrag: ELGA-Daten sollen erst nach 30 Jahren
gelöscht werden

Da sich aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht die
bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren
insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe
Erkrankungen als zu kurz erwiesen habe, traten SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS
in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative für eine Verlängerung auf 30
Jahre ein ( 607/A ). Für eine durchgängige und qualitativ hochwertige
Behandlung sei oftmals ein längerer Zugriff auf historische
Gesundheitsdaten erforderlich, heißt es in der Begründung des Antrags
auf Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, das rückwirkend per 1.
Dezember 2025 in Kraft treten soll. Dies bedeutet auch, dass
rechtmäßig unzugänglich gemachte Verweise wieder hergestellt werden
müssen.

Die Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist ergebe sich
zudem aus den Erfahrungen von nunmehr zehn Jahren seit dem operativen
Start der Speicherung von Gesundheitsdaten in ELGA, argumentieren die
Abgeordneten. Im Dezember 2015 seien die ersten elektronischen
Befunde in ELGA gespeichert worden, weshalb diese aufgrund der
geltenden Rechtslage ab Dezember 2025 laufend gelöscht würden.
Gleichzeitig wird im Antrag darauf hingewiesen, dass ELGA-Teilnehmer
jederzeit eigenständig einzelne Befunde ohne Angabe von Gründen
löschen könnten.

Es sei positiv, dass die Freiheitlichen den vorliegenden Antrag
unterstützen, konstatierte Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).
Nachdem in rund fünf Jahren der Europäische Gesundheitsdatenraum in
Kraft treten werde, wäre es „absurd“ wenn in Österreich jetzt
Gesundheitsdaten gelöscht würden, führte Christoph Pramhofer (NEOS)
ins Treffen.

Als „blanken Hohn“ bezeichnete es FPÖ-Abgeordneter Gerhard
Kaniak, wenn „gewollte Daten zwangsgelöscht würden“. Aus diesem Grund
habe seine Fraktion das Anliegen mitgetragen. Außerdem würde es bei
ELGA eine Wahlmöglichkeit und ein Opt-Out geben, was auch in anderen
Bereichen sinnvoll wäre.

Da in seiner Fraktion eine Reihe von datenschutzrechtlichen
Bedenken geäußert wurden, habe es im Vorfeld eine lange Diskussion
darüber gegeben, erläuterte Ralph Schallmeiner (Grüne). Da aber die
Vorteile überwiegen würden, habe man sich dazu entschieden, dem
Antrag zuzustimmen.

Der Antrag wurde bei der Abstimmung einstimmig angenommen.

Grüne wollen das Impfen in Apotheken ermöglichen

Erneut behandelt – und abermals vertagt – wurde ein Antrag der
Grünen, durch den die rechtlichen Grundlagen für das Impfen in
Apotheken geschaffen werden sollen ( 101/A ). Die Umsetzung diese
Maßnahme würde laut Antragsteller Ralph Schallmeiner (Grüne) zur
Erreichung folgender Ziele beitragen: Erstens sei aufgrund des
niederschwelligen Zugangs zu Impfungen in den rund 1.400 heimischen
Apotheken mit einer Erhöhung der Impfquote und somit einer generellen
Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung zu rechnen.
Zweitens könnten Krankheiten vermieden und daraus resultierende
Folgekosten für das Gesundheitssystem reduziert werden. Drittens
würde die Realisierung dieses Vorschlags zu einer Entlastung des
niedergelassenen Bereichs sowie zu einer Verkürzung der Wartezeiten
führen.

Änderungen im ASVG: Festlegung eines Preisbandes und Verlängerung
von Regelungen

Insgesamt drei Ziele verfolgt die von der Regierung
vorgeschlagene Novellierung des ASVG: die Festsetzung eines
Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten im Zeitraum 2027
und 2029, die Verlängerung der Regelung zur Preisbildung von Generika
und Biosimilars sowie der Richtlinien über die Abgabe parallel
importierter Heilmittel ( 293 d.B. ). Wie bereits in vorangegangenen
Jahren soll im Hinblick auf die Aufnahme in den Erstattungskodex auch
2027 und 2029 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten
festgelegt werden.

Da bei den Generika und Biosimilars, also den Nachahmer-
Medikamenten von chemisch-synthetisch bzw. biotechnologisch
hergestellten Arzneimitteln, die Regelung zur Preisbildung Ende 2025
ausgelaufen wäre, soll sie um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert
werden. Gleiches gelte für die Richtlinien über die Abgabe parallel
importierter Heilmittel, erläuterte Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ)
.

Die Regelungen, die einen wichtigen Beitrag zur Planungs- und
Versorgungssicherheit leisten werden, seien das Ergebnis „harter
Verhandlungen“, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
hervor.

Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sprach von einer
wichtigen Maßnahme im Sinne der ausreichenden Versorgung mit
Arzneimitteln. Auch Christoph Pramhofer (NEOS) führte als Argumente
für die Novellierung die Erhöhung der Planungs- sowie der
Versorgungssicherheit ins Treffen.

Eine gegenteilige Meinung vertrat Gerhard Kaniak (FPÖ), der vor
einer weiteren Einschränkung der Versorgung warnte und von einem
„Kollateralschaden für die Vertriebskette“ sprach. Die
Pharmaunternehmen hätten nämlich nur mehr die Möglichkeit, die Preise
zu senken oder aus dem Kostenerstattungssystem herauszufallen. Viele
Medikamente würden mittelfristig dann komplett vom Markt
verschwinden, gab er zu bedenken. Außerdem würden aufgrund des
Kostendrucks wohl eher „Billigstanbieter“ aus China profitieren, aus
deren Abhängigkeit man sich eigentlich lösen wollte. Es sollten
vielmehr die Anliegen der Patientinnen und Patienten im Fokus stehen,
ergänzte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ), die zudem Kritik an
den Ausgaben für das Arzneimittelboard übte.

Ralph Schallmeiner von den Grünen sprach sich ebenso gegen die
Verlängerung des Preisbandes aus, da keine zusätzlichen
Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Es werde daher eine Belastung
auf die Sozialversicherungen zukommen, die „sich gewaschen habe“. Es
bräuchte generell ein neues Modell, das „fair, transparent und
nachhaltig“ sei, betonte Schallmeiner, der zudem eine Verkürzung der
Verlängerung der Maßnahmen auf zumindest zwei Jahre vorschlug.

Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
beschlossen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue