FSG-Muchitsch: Gesetz ist Gesetz – Insolvenz-Entgelt-Fonds muss wieder aufgefüllt werden

Wien. (OTS) – „Diese Debatte ist unnötig. Das Gesetz ist eindeutig:
Wird der
Insolvenz-Entgelt-Fonds unterfinanziert, muss der Beitrag angehoben
werden. Das ist keine politische Frage, sondern geltendes Recht. Es
gibt nichts zu diskutieren – sondern nur umzusetzen“, sagt Abg. z. NR
Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer
Gewerkschafter:innen (FSG) im ÖGB.

Der Hintergrund ist einfach: 2022 halbierte die damalige
Bundesregierung den Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds
von 0,2 auf 0,1 Prozent der Lohnsumme. Seither schmelzen die Reserven
– der Fonds ist heute praktisch leer.

„Alle jene, die jetzt gegen eine Erhöhung auftreten, sollen eine
einzige Frage beantworten: Welchen Arbeitsplatz hat die Senkung des
Beitrags in den vergangenen Jahren tatsächlich gesichert? Bis heute
bleibt diese Antwort aus“, so Muchitsch.

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds schützt Beschäftigte davor, ihren
bereits erarbeiteten Lohn zu verlieren, wenn ihr Arbeitgeber
zahlungsunfähig wird. Gerade große Insolvenzen wie KTM, kika/Leiner
oder zuletzt Palmers haben gezeigt, wie rasch tausende
Arbeitnehmer:innen auf diesen Schutz angewiesen sein können.

Für Muchitsch ist klar: „Der Großteil der Insolvenzen ist nicht
Schicksal, sondern Folge unternehmerischer Fehlentscheidungen.
Beschäftigte können nichts dafür, wenn sich Manager verkalkulieren.
Wer Insolvenzen wirksam verhindern will, muss dort ansetzen, wo
dubiose Firmenkonstruktionen und Sub-Sub-Unternehmen mit
Dumpingpreisen den Wettbewerb verzerren. Das ist das wahre Problem
und gehört von Wirtschaftsvertreter:innen gelöst. Leidtragende sind
leider ehrliche Betriebe. Deshalb brauchen wir faire ROT-WEISS-ROTE
VERGABEN und nicht Einschnitte beim Schutz der Beschäftigten.“

„Erbrachte Arbeitsleistung muss vollständig bezahlt werden.
Beschäftigte dürfen niemals für Managementfehler geradestehen“,
stellt Muchitsch klar.

„Ich sage es ganz offen: Das ist ein Testballon von IV, WKO und
dem Wirtschaftsminister zur Kürzung dieses Schutzes. Zuerst wird
etwas gefordert, dann wird geschaut, ob sich Widerstand regt. Bleibt
dieser aus, wird die Forderung umgesetzt. Diesen Versuch haben wir
durchschaut. Mit uns als FSG wird es das nicht geben. Hier geht es um
Existenzen, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann
unverschuldet in diese Situation geraten“, so Muchitsch abschließend.

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