Kärnten (OTS) – 38 Jahre lang war die Kärntnerin im Unternehmen
beschäftigt. Obwohl
sie bereits das pensionsfähige Alter erreicht hatte, entschied sie
sich dazu, dem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung zu stehen und
weiterzuarbeiten. Doch statt Dankbarkeit folgte der Schock: Der
Dienstgeber sprach eine fristlose Entlassung aus. Da der
Arbeitsvertrag bereits seit Jahrzehnten bestand, unterlag die Frau
der „Abfertigung Alt“. Bei einer rechtmäßigen fristlosen Entlassung
verlieren Beschäftigte laut Gesetz jedoch den Anspruch auf diese
Abfertigungszahlung.
Nachdem erste Interventionsversuche der AK Kärnten keine Einigung
erzielten, brachte AK-Experte Fabio Del Frate Klage ein: „Eine
fristlose Entlassung ist das schärfste Schwert im Arbeitsrecht und an
extrem hohe Hürden geknüpft. In diesem Fall hielten die
Anschuldigungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand.“ Der Druck
durch das bevorstehende Gerichtsverfahren zeigte schließlich Wirkung:
Unmittelbar vor dem anberaumten Verhandlungstermin lenkte der
Dienstgeber ein. Es kam zu einem Vergleich, und der Arbeitgeber
überwies schließlich die geforderte Summe von knapp 33.000 Euro
netto, die sich aus Abfertigungszahlung und Kündigungsentschädigung
zusammensetzt.
Zwtl.: Rechtzeitig informieren, um Fristen zu wahren
„Dieser Erfolg zeigt einmal mehr, wie wichtig der kostenlose
Rechtsschutz der Arbeiterkammer ist. Gerade bei langjährigen
Dienstverhältnissen geht es oft um existenzielle Summen, die sich die
Menschen über Jahrzehnte hart erarbeitet haben“, AK-Präsident Goach
und rät abschließend: „Wer mit einer plötzlichen Entlassung oder
unklaren Vorwürfen konfrontiert wird, soll sich umgehend an uns
wenden, um Fristen zu wahren und Ansprüche zu sichern.“
Arbeitsrecht und Arbeitnehmer:innenschutz: 050 477-1004 oder
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