Sankt Pölten (OTS) – „Mit der Anhebung der
Staatsbürgerschaftsgebühren in NÖ wollen wir
dem bundesweiten Trend des Einbürgerungsbooms entgegenwirken. Denn
die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Diskontartikel,
sondern ein absolutes Privileg und somit ein hohes Gut“, kommentiert
FPÖ Sicherheits- und Asyllandesrat Martin Antauer die anstehende
Erhöhung der Gebühren in NÖ zur Beantragung der Verleihung der
Staatsbürgerschaft.
Der Bund müsse aber endlich eine Gesetzesnovelle liefern. „Die
Länder müssen die Bundesvorgaben vollziehen und die vom Bund
vorgesetzte Suppe auslöffeln. Daher muss das
Staatsbürgerschaftsgesetz endlich deutlich verschärft werden“,
unterstreicht Antauer.
Daher wären aus Sicht der FPÖ Niederösterreich folgende
Änderungen im Staatsbürgerschafts-Recht dringend nötig:
-) Dauerhafter Ausschluss von der Verleihung der
Staatsbürgerschaft bei bestimmten schweren Vorsatzdelikten wie Mord,
Vergewaltigung, Terrordelikte.
-) Bei einer rechtskräftigen Verurteilung eines Vorsatzdeliktes
zu einer unbedingten Haftstrafe soll bei bestimmten Strafhöhen die
Wartezeit erheblich verlängert werden .
-) Grundsätzlich keine Staatsbürgerschaft für Asylwerber oder
zumindest eine empfindliche Anhebung der Wartefrist : „Wie verträgt
sich Asyl und Staatsbürgerschaft? Das sind doch zwei Paar Schuhe“, so
Antauer.
-) Privilegierte Verleihung nach 6 Jahren nur noch in
vereinzelten außergewöhnlichen Ausnahmefällen.
-) Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften.
-) Neuregelung der Einkünfte : „Es sollen nur mehr bestimmte
Erwerbstätigkeiten gelten, also das, was der Antragsteller aktiv an
Einkommen eingebracht hat“, so Antauer. Weiters müsse der
Beobachtungszeitraum geändert werden. „Nicht die besten 36 Monate der
letzten 72 Monate sollten gelten, sondern zumindest die letzten fünf
vollständigen Jahre. Und in den letzten zehn Jahren vor der
Verleihung darf keine Sozialhilfe bezogen worden sein. Wir wollen
Nettozahler“, fordert Antauer.
-) Anhebung der erforderlichen Deutschkenntnisse : „Wir wollen
mindestens eine B2-Prüfung. Um Betrug zu verhindern, muss die
Sprachprüfung beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) abgelegt
werden“, stellt Martin Antauer klar.
-) Nachschärfung des Extremismus- und Terrorversagungsgrundes :
Es soll kein Naheverhältnis zu einer Terrorgruppe für den Ausschluss
vom Staatsbürgerschaftserwerb mehr nötig sein, sondern der begründete
Verdacht reichen.
Auch ÖVP-Innenminister Karner müsse endlich liefern: „Es werden 3
straffällige Migranten medienwirksam abgeschoben und Tausende strömen
ins Land“, betont Antauer und verweist dabei auf die gewaltige
Zuwanderungswelle seit 2015. „Dieses Leck gehört sofort und dauerhaft
geschlossen.“




