Fieber statt Strand: Was bei Krankheit im Urlaub gilt

Wien (OTS) – Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele
Arbeitnehmer:innen
gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Doch für tausende
Beschäftigte wird der Urlaub durch Krankheit getrübt: Statt Erholung
heißt es plötzlich Bettruhe.

Der ÖGB und die Gewerkschaften verzeichnen derzeit vermehrt
Anfragen von verunsicherten Arbeitnehmer:innen. Viele wissen nicht,
wie sie sich richtig verhalten sollen und fragen sich, was mit ihren
Urlaubstagen passiert, wenn sie während des Urlaubs erkranken.

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter stellt klar:
„Beschäftigte haben auch im Urlaub Anspruch darauf, dass ihnen durch
eine Erkrankung kein Nachteil entsteht.“

Weilharter liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im
Urlaub:

Wie muss ich meinen Krankenstand melden?
Es gibt keine fixe Form. Man kann den Arbeitgeber auch per WhatsApp,
SMS oder E-Mail informieren – es hängt davon ab, wie man
üblicherweise miteinander kommuniziert.

Wichtig: Schriftlich ist besser, weil man im Zweifel beweisen
kann, dass man Bescheid gegeben hat.

So bekommt man Urlaubstage zurück
„Wenn man im Urlaub krank wird, kann man sich nicht erholen. Deshalb
regelt das Gesetz: Dauert die Erkrankung länger als drei
Kalendertage, werden die betroffenen Urlaubstage nicht verbraucht,
sondern wieder dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Entscheidend ist: Es
zählen Kalendertage, nicht Arbeitstage. Wer während des Urlaubs
länger als drei Tage krank ist, muss das unverzüglich am Arbeitsplatz
melden.

Ebenso wichtig ist eine Krankenstandsbestätigung. Diese ist nach
dem Urlaub unaufgefordert vorzulegen. Wer erkrankt, sollte daher eine
Ärztin oder einen Arzt aufsuchen – nicht nur, um die Beschwerden
abklären zu lassen, sondern auch, um eine ärztliche Bestätigung der
Arbeitsunfähigkeit zu erhalten“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin
Verena Weilharter.

Die Bestätigung muss vorgelegt werden, sobald man wieder seine
Arbeit aufnimmt, damit die betroffenen Urlaubstage erhalten bleiben.

Ein Beispiel dazu: Eine Person ist während eines zweiwöchigen
Urlaubs krank – und zwar von Freitag bis Montag. Das sind insgesamt 4
Kalendertage (Freitag, Samstag, Sonntag, Montag).

Gezählt werden aber nur die Tage, an denen man normalerweise
arbeiten würde. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche sind das Montag bis
Freitag.

Das heißt: Freitag und Montag gelten nicht als Urlaubstage, weil
die Person an diesen Tagen krank war.
Die Tage am Wochenende (Samstag, Sonntag) spielen dabei keine Rolle.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch
Wichtig zu wissen ist auch, dass „man Krankenstandstage nicht einfach
am Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub verlängert sich nicht um die
Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum und
kann erst mit einer weiteren Urlaubsvereinbarung nachgeholt werden”,
hält Weilharter fest.

Das gilt bei Urlauben im Ausland
Das gleiche gilt, wenn man außerhalb von Österreich Urlaub macht und
krank wird, hier gibt es aber eine Besonderheit: Wenn man bei einer
Ärztin oder einem Arzt im Ausland war, muss man dem Arbeitgeber nach
der Rückkehr neben der ärztlichen Bestätigung über die
Arbeitsunfähigkeit auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus
der hervorgeht, dass diese von einer zugelassenen Ärztin bzw. einem
zugelassenen Arzt ausgestellt wurde (vor allem dann, wenn sie nicht
auf Deutsch ist).

Diese Bestätigung kann zum Beispiel von einer österreichischen
Behörde im Urlaubsland (Konsulat oder Botschaft) ausgestellt werden.
Auch dazu gibt es wieder eine Ausnahme: Diese zusätzliche behördliche
Bestätigung braucht man nicht, wenn man in einem Krankenhaus
behandelt wurde und die Krankenstandsbestätigung direkt dort
ausgestellt wurde.

„Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zur Ärztin oder zum
Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung
übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab”, so
Arbeitsrechtsexpertin Weilharter. Es ist daher sinnvoll, sich vorher
bei der österreichischen Sozialversicherung darüber zu informieren. (
Infos auch hier: https://tinyurl.com/2y8ognnc )

Man benötigt auf jeden Fall eine Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu
finden ist. Die EKVG muss vollständig ausgefüllt sein und darf nicht
abgelaufen sein.

Weitere Infos dazu auch auf http://tinyurl.com/25ktrv2u

ÖGB-Factbox: Krank im Urlaub – kurz erklärt

– Krankenstand melden : Einfach per WhatsApp, SMS oder E-Mail möglich
– schriftlich ist besser als Beweis.

– Urlaubstage zurückbekommen : Dauert die Krankheit länger als drei
Kalendertage und liegt eine ärztliche Bestätigung vor, werden die
Urlaubstage nicht verbraucht.

– Keine automatische Verlängerung : Krankenstandstage können nicht
einfach an den Urlaub angehängt werden. Der Urlaub endet am
vereinbarten Datum.

Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
www.oegb.at

Redaktioneller Anspruch

Bauguide erklärt komplexe Bau- und Wohnthemen verständlich, praxisnah und mit Blick auf österreichische Rahmenbedingungen.