Wien (OTS) – Der ÖVM Österreichische Versicherungsmaklerring
informiert:
Die Bargeldansprüche der Pflichtteilsberechtigten verlangen seit
Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes finanzielle Absicherung
im Zuge der Nachlassplanung. Ablebensrisikoversicherungen bieten eine
praktikable Lösung, um Pflichtteilsansprüche und weitere
Nachlassverpflichtungen abzudecken.
Der Hintergrund: Pflichtteilsberechtigte können ihren Pflichtteil
innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies schafft möglicherweise
einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf im Nachlass.
Versicherungsprodukte zur Nachlassplanung helfen Hinterbliebene und
Erben finanziell abzusichern und mögliche Erbstreitigkeiten durch
fehlende Liquidität zu vermeiden.
Ablebensrisikoversicherungen schaffen eine zweckgebundene
Todesfallleistung, die Hinterbliebene oder Erben unmittelbar mit
Bargeld versorgt. In der Nachlassplanung eignen sie sich besonders,
um kurzfristige Liquiditätslücken zu schließen, ohne Vermögen
verkaufen zu müssen. Derartige Produkte zeichnen sich durch flexible
Versicherungssummen, meist günstige Prämien, schnelle Auszahlung im
Todesfall und klare Benennung von Begünstigten aus.
Mithilfe der Auszahlungen im Todesfall lassen sich neben den
Pflichtteilsansprüchen auch sonstige offene Verbindlichkeiten,
Bestattungskosten oder laufende Lebenshaltungskosten abdecken.
Tarifdetails, Prämienhöhe und Annahmekriterien variieren je nach
Anbieter; individuelle Beratung durch einen unabhängigen ÖVM-Makler
wird empfohlen.
Versicherungsprodukte zur Nachlassplanung sind jetzt wichtiger
denn je. Eine gezielte Ablebensrisikoversicherung schafft die nötige
Liquidität, um Pflichtteilsansprüche fristgerecht zu bedienen und den
Nachlassplan verlässlich umzusetzen.




