Linz (OTS) – Entschädigungsgrenzen, oft auch Sublimits genannt, sind
vertraglich
festgelegte Höchstbeträge, die eine Versicherung im Schadensfall für
bestimmte Risiken, Gegenstände oder Teilschäden zahlt. In der
Eigenheim- und Haushaltsversicherung fallen sie für bestimmte
Gefahren wie Naturkatastrophen verhältnismäßig niedrig aus und werden
meist auch nicht wertangepasst.
Im Sommer 2025 wurde das Eigenheim eines Konsumenten aus Linz-
Urfahr überschwemmt. Es entstand ein Sachschaden von über 30.000
Euro. Die Eigenheimversicherung übernahm die im Vertrag für
Naturkatastrophen vereinbarten Sublimits von 7.500 Euro für das
Gebäude und weitere 7.500 Euro für den Hausrat. Wertanpassungen
dieser Sublimits hatte die Versicherung trotz jährlicher Erhöhungen
von Prämien und Versicherungssummen nie vorgenommen. Diese hätten in
vorliegendem Fall zu einer um 6.800 Euro höheren Leistung geführt.
Bei Naturkatastrophen durch Hochwasser, Überschwemmung oder
Vermurung liegen die Sublimits standardmäßig meist zwischen 4.000 und
10.000 Euro jeweils für das Gebäude und den Hausrat. Hinzu kommt,
dass die im Vertrag vereinbarten Sublimits durch die Versicherung
während der Vertragslaufzeit meist nicht wertangepasst werden. Sie
bleiben damit über Jahre auf derselben Höhe und verlieren damit
laufend an Wert.
Indexklauseln passen Prämien und Versicherungssummen an
Die Versicherungssummen in der Eigenheimversicherung für Gefahren
durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser werden demgegenüber jährlich
an einen Index angepasst. Prämien und Versicherungssummen erhöhen
sich damit im gleichen Verhältnis. Dadurch bleibt das Verhältnis
zwischen der Leistung der Versicherungsnehmer:innen und der Leistung
der Versicherung ausgewogen. Als Index werden dabei für Gebäude
üblicherweise der Baukostenindex und für den Hausrat der
Verbraucherpreisindex herangezogen. Dadurch wird eine schleichende
Unterversicherung verhindert und Konsument:innen erhalten im
Schadensfall die volle Versicherungsleistung.
Auch Sublimits müssen angepasst werden
Aus Sicht der AK Oberösterreich müssen inflationsbedingte
Prämienerhöhungen zu einer angemessenen Erhöhung sämtlicher
Versicherungsleistungen, auch von Sublimits, führen.
Im Fall des Konsumenten aus Linz-Urfahr war die Versicherung
außergerichtlich nicht bereit, eine weitere Zahlung zu erbringen.
Nach Einbringung der Mahnklage durch die AK wollte sich die
Versicherung dann aber offenbar doch nicht auf einen Rechtsstreit
einlassen und überwies die 6.800 Euro kommentarlos.





