Linz (OTS) – Die vorherrschende Hitzewelle macht vielen
Arbeitnehmer:innen zu
schaffen. Vor allem jene, die im Freien arbeiten, leiden unter den
hohen Temperaturen. Aber auch in nicht klimatisierten Innenräumen
wird der sommerliche Berufsalltag zur Herausforderung. Das wirkt sich
nicht nur negativ auf die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit,
sondern letztlich auch auf die Gesundheit der Beschäftigten aus.
Auf Dächern oder in Baugruben werden immer wieder Temperaturen
von rund 50 Grad und darüber hinaus erreicht. Anders als in
Arbeitsräumen gibt es hier keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte.
Dennoch sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, im Rahmen der
Arbeitsplatzevaluierung geeignete Hitzeschutzmaßnahmen festzulegen.
Dabei müssen auch zusätzliche Belastungsfaktoren wie weitere
Witterungseinflüsse, UV-Strahlung sowie erhöhte Konzentrationen von
Luftschadstoffen berücksichtigt werden.
„ Eine zentrale Schutzmaßnahme ist, besonders anstrengende
Tätigkeiten an die Tagesrandzeiten zu verschieben “, betont AK-
Präsident Andreas Stangl. Leichtere Arbeiten, die im Schatten
verrichtet werden können, sollten hingegen in die Tagesmitte fallen,
wenn die Temperaturen am höchsten sind. Überstunden sind möglichst zu
reduzieren. Zudem sind zusätzliche Pausen sowie regelmäßiges Trinken
einzuplanen. Die Getränke, idealerweise stilles Mineralwasser,
ungesüßter Kräuter- oder Früchtetee oder stark verdünnter Fruchtsaft,
sollen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Milch, Energy-
Drinks, Limonaden und alkoholische Getränke sind als Durstlöscher an
Hitzetagen ungeeignet.
Beschattungen durch Sonnensegel oder Sonnenschirme sollten nach
Möglichkeit bereitgestellt werden. Leichte, körperbedeckende
Schutzkleidung, idealerweise mit UV-Schutz, sowie breitkrempige Hüte
bieten einen wirksamen Sonnenschutz. Auch Sonnenschutzmittel und
Sonnenbrillen mit entsprechendem UV-Filter sind vom Arbeitgeber
bereitzustellen.
Seit 1.1.2026 Hitzeschutzverordnung in Kraft
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat lange einen verbesserten Schutz
für Arbeitnehmer:innen, die im Freien arbeiten, gefordert. Seit 1.
Jänner 2026 ist nun die Hitzeschutzverordnung in Kraft, die für diese
Beschäftigten einen erweiterten Schutz vorsieht. So sind etwa bei
einer Hitzewarnung der Geosphere Austria (mindestens Stufe 2) die
zuvor festgelegten Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz verpflichtend
umzusetzen.
Sonderregelung am Bau
Eine Sonderregelung gilt für den Baubereich: Stunden, in denen die
Temperatur 32,5 Grad überschreitet, können als Schlechtwetterstunden
im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes gelten.
In diesen Fällen kann die Arbeit, bei eingeschränkten Bezügen,
eingestellt werden. Die letztendliche Entscheidung darüber liegt beim
Arbeitgeber. Eine Hitze-App von Gewerkschaft Bau-Holz, Arbeiterkammer
und Global 2000 zeigt auf Basis offizieller Daten an, ob auf einer
Baustelle die Voraussetzungen für Schlechtwetterstunden gegeben sind.
In Innenräumen soll die Lufttemperatur am Arbeitsplatz laut
Arbeitsstättenverordnung möglichst 25 Grad nicht überschreiten.
Ausgenommen sind Räume, in denen dies aufgrund der Nutzungsart nicht
möglich ist, etwa Produktionshallen. Beim Einsatz von Klima-,
Lüftungsanlagen oder Ventilatoren müssen Arbeitgeber:innen
sicherstellen, dass Beschäftigte vor Zugluft geschützt sind. Der
Arbeiterkammer Oberösterreich geht dieser Schutz jedoch nicht weit
genug: „ Die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung zum
effektiveren Schutz von Beschäftigten in Innenräumen muss endlich
umgesetzt werden “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.





