Caritas zum Unterstützungsfondsgesetz für Alleinerziehende: Wichtiger erster Schritt – aber Kinder dürfen nicht durch Schutzlücken fallen

Wien (OTS) – Die Caritas Österreich begrüßt den geplanten
Unterstützungsfonds für
Alleinerziehende als wichtigen Schritt zur Entlastung von Familien,
die keinen Unterhalt erhalten. Gleichzeitig warnt die Caritas vor
Schutzlücken im Gesetzesentwurf und fordert Verbesserungen, damit
Kinder verlässlich abgesichert werden.

„Alleinerziehende und ihre Kinder gehören in Österreich zu den am
stärksten armutsgefährdeten Gruppen. Jede Maßnahme, die sie
finanziell unterstützt, ist wichtig. Der neue Fonds kann für viele
Familien eine spürbare Entlastung bringen. Gleichzeitig sehen wir
deutlichen Verbesserungsbedarf, damit Kinder nicht durch das Raster
fallen“, sagt Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich.

Zwtl.: Alleinerziehende besonders stark von Armut betroffen

Die Caritas kennt die schwierigen Lebensrealitäten
Alleinerziehender aus der täglichen Arbeit in Mutter-Kind-Häusern,
Familienberatungsstellen und Sozialberatungen. Der Anteil
Alleinerziehender ist dort drei Mal so hoch wie in der
Gesamtbevölkerung. 18.000 Alleinerziehenden-Haushalte in Österreich
leben in absoluter Armut. Viele können sich grundlegende Dinge wie
regelmäßige Mahlzeiten, Heizen oder die Miete kaum leisten. Besonders
alarmierend: Das Armutsrisiko von Kindern in Alleinerziehenden-
Haushalten ist doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

„Diese Armut ist kein individuelles Versagen, sondern hat System.
Viele Alleinerziehende tragen enorme Sorgearbeit alleine, können
deshalb oft nur eingeschränkt arbeiten und haben gleichzeitig hohe
laufende Kosten. Wenn dann Unterhaltszahlungen ganz ausbleiben oder
nur unregelmäßig kommen, geraten Familien schnell in existenzielle
Not“, so Parr. Besonders problematisch ist, dass rund ein Drittel der
Kinder von Alleinerziehenden überhaupt keine Unterhaltszahlungen
erhält.

Zwtl.: Schutzlücke bei geringem oder unregelmäßigem Unterhalt

Positiv bewertet die Caritas die laufenden Leistungen des neuen
für Kinder, die bisher überhaupt keine Unterhaltszahlungen erhalten
haben sowie die vorgesehene Starthilfe für Betroffene von Gewalt.
Kritisch sind jedoch der bürokratische Mehraufwand sowie die sehr
engen Zugangsvoraussetzungen. Anspruch auf Leistungen haben nur
Alleinerziehende, die gar keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
erhalten.

„Genau hier entsteht eine massive Schutzlücke“, warnt Parr. „Wer
nur sehr geringe oder unregelmäßige Zahlungen erhält – etwa 50 Euro
im Monat oder alle paar Monate einen kleinen Betrag –, bekommt
keinerlei Unterstützung aus dem Fonds. Dabei reicht dieser Unterhalt
bei weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf eines Kindes zu
decken.“ Auch Familien mit unzuverlässigen Unterhaltszahlungen sind
im Alltag enorm belastet – werden vom Gesetz jedoch gar nicht
berücksichtigt.

Zwtl.: Caritas fordert Ausweitung des Fonds und echte
Unterhaltsgarantie

Die Caritas fordert daher eine Ausweitung des Fonds. Konkret
schlägt sie einen Ergänzungsbeitrag vor: Kinder sollen dann
unterstützt werden, wenn der tatsächlich erhaltene Unterhalt oder
Unterhaltsvorschuss unter der vorgesehenen Fondsleistung liegt.
Darüber hinaus brauche es rasche und niederschwellige Hilfe für akute
Härtefälle. Langfristig spricht sich die Caritas weiterhin für eine
echte gesetzliche Unterhaltsgarantie mit Rechtsanspruch aus.

„Kinder dürfen nicht die Leidtragenden finanzieller Unsicherheit
sein. Es braucht eine verlässliche Unterhaltsgarantie, damit
Alleinerziehende nicht alleine das Risiko tragen, wenn Unterhalt
ausbleibt oder zu niedrig ist“, betont Parr. Sorge bereiten der
Caritas zudem aktuelle angekündigte Budgetmaßnahmen wie die Nicht-
Valorisierung von Familienleistungen oder höhere
Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener*innen. Diese
würden gerade Alleinerziehende zusätzlich belasten. „Wer
Familienarmut wirksam bekämpfen will, muss Alleinerziehende gezielt
stärken – mit verlässlicher Absicherung statt zusätzlichem Druck“, so
Parr abschließend.