Wien (OTS) – Neue Studienergebnisse der Arbeiterkammer Oberösterreich
zeigen
deutliche Mängel in der Pflegebegutachtung. Für die Caritas
Österreich sind diese Ergebnisse wenig überraschend: Als eine der
größten Organisationen im Bereich der Langzeitpflege kennt sie die
Schwächen des Systems seit Jahren aus der Praxis. „Das aktuelle
Begutachtungssystem wird den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler
Menschen nicht gerecht – und das ist kein neues Problem“, stellt
Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler klar.
Allein im Jahr 2024 wurden über 235.000 Anträge auf Pflegegeld
gestellt, rund drei Viertel davon wurden bewilligt. Gleichzeitig
dauern Verfahren im Schnitt etwa 60 Tage und sind für viele
Betroffene schwer nachvollziehbar. „Was wir jetzt schwarz auf weiß
sehen, erleben unsere Mitarbeiter*innen seit Jahren: ein System, das
für Betroffene schwer durchschaubar ist und zu oft an der Realität
ihres Unterstützungsbedarfs vorbeigeht“, so Tödtling-Musenbichler.
Sowohl die AK-Studie als auch die Erfahrungen der Caritas zeigen,
dass Begutachtungen häufig als belastend erlebt werden,
Entscheidungen wenig transparent sind und der tatsächliche
Unterstützungsbedarf – insbesondere bei psychischen und
neurologischen Erkrankungen – systematisch unterschätzt wird.
Zwtl.: Fehleinschätzungen verlagern Pflege ins Private – auf Kosten
der Familien
Wenn Pflegebedarf nicht korrekt anerkannt wird, hat das
unmittelbare Folgen: Versorgung wird in den privaten und informellen
Bereich verschoben, Angehörige übernehmen Leistungen unter enormem
Druck, während gleichzeitig der Bedarf an mobiler Unterstützung
steigt. „Wenn der Staat hier nicht treffsicher entscheidet, zahlen am
Ende die Betroffenen und ihre Familien – mit Überlastung,
Unsicherheit und oft auch finanziellen Einbußen“, warnt Tödtling-
Musenbichler.
Das verstärkt soziale Ungleichheiten und verschiebt Verantwortung
vom System auf Einzelne. Pflege wird damit zunehmend zur Frage
individueller Belastbarkeit statt einer verlässlichen öffentlichen
Absicherung. Die Caritas begrüßt, dass seit Juli 2023 auch
diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Erstbegutachtungen
durchführen können, was die fachliche Qualität stärkt. „Das ist ein
richtiger Schritt, aber er greift zu kurz, solange strukturelle
Probleme nicht gelöst werden“, so Tödtling-Musenbichler.
Zwtl.: Reform jetzt: Mehr Qualität, Transparenz und echte
Bedarfsgerechtigkeit
Aus den aktuellen Studienergebnissen und den Erfahrungen aus der
Praxis leitet Tödtling-Musenbichler klare politische Forderungen ab:
„Es reicht nicht, einzelne Stellschrauben zu drehen – wir brauchen
eine grundlegende Verbesserung der Begutachtung, die den Menschen
wirklich gerecht wird.“ Konkret braucht es mehr Transparenz und
Nachvollziehbarkeit im Begutachtungsprozess, eine verbindliche
Einbindung pflegerischer und medizinischer Expertise sowie
verpflichtende, qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen für
Gutachter*innen. Entscheidend ist zudem eine konsequente Ausrichtung
an der realen Lebenssituation und dem tatsächlichen
Unterstützungsbedarf.
Die Caritas fordert die Bundesregierung auf, die Reform der
Pflegebegutachtung rasch anzugehen und strukturelle Mängel zu
beheben. „Wir wissen seit Jahren, wo die Probleme liegen – jetzt
braucht es den politischen Willen, sie auch zu lösen“, so Tödtling-
Musenbichler. „Wir stehen bereit, unsere Erfahrung einzubringen –
aber klar ist auch: Die Zeit der Analysen ist vorbei, jetzt braucht
es Entscheidungen“, so die Präsidentin abschließend.




