Betrugsbekämpfung, Preistransparenz und Co: Wirtschafts- und Finanzausschuss schicken sechs Regierungsvorlagen in Begutachtung

Wien (PK) – Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des
Nationalrats
sind nach Schluss der heutigen Plenarsitzung zusammengetreten, um
insgesamt sechs Regierungsvorlagen in Begutachtung zu schicken. Dabei
handelt es sich zum einen um ein Gesetzespaket aus dem
Finanzministerium zur Betrugsbekämpfung, zum anderen um vom
Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Maßnahmen für mehr
Preistransparenz und faire Energiepreise. Alle sechs Gesetzesvorlagen
sind erst heute im Nationalrat eingelangt. Die Begutachtungsfrist ist
kurz, laut den gefassten Beschlüssen haben die eingeladenen Stellen
nun bis zum 27. November (Finanzpaket) bzw. bis zum 2. Dezember (
Wirtschaftspaket) Zeit, Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen
abzugeben. Damit geht sich eine Beschlussfassung der Vorhaben noch
vor Jahresende aus.

Das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung ist in drei
Sammelnovellen aufgesplittet, die die Bereiche Steuern ( 310 d.B. ),
Sozialabgaben ( 311 d.B. ) und Daten ( 306 d.B. ) betreffen. Unter
anderem schlägt die Regierung vor, die Auftraggeberhaftung im
Baubereich auszuweiten und das Recht auf Vorsteuerabzug bei
vermieteten Luxusimmobilien zu streichen. Zudem droht der
Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Verkauf eines Fahrzeugs
ins Ausland das Aus. Auch Meldepflichten für Anbieter von
Dienstleistungen für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten
Datenaustauschs gehören zum Paket, das dem Finanzausschuss zur
Vorberatung zugewiesen wurde.

Im Wirtschaftsausschuss werden das sogenannte Anti-Mogelpackungs-
Gesetz ( 309 d.B. ) und das Preisauszeichnungsgesetz ( 307 d.B. )
beraten. Damit soll der Handel verpflichtet werden, Produkte, deren
Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist – Stichwort
„Shrinkflation“ -, klar zu kennzeichnen sowie die Grundpreise von
Produkten – etwa pro Kilo oder Liter – deutlich auszuweisen. Ziel der
Maßnahmen ist es nicht zuletzt, der Teuerung entgegenzuwirken. Mit
einer Novelle des Preisgesetzes und des Energie-Control-Gesetzes soll
es der Bundesregierung ( 313 d.B. ) überdies ermöglicht werden, bei
einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend in Energiepreise
einzugreifen. (Schluss) gs