Wien (PK) – Zu seiner ersten regulären Arbeitssitzung in der
laufenden
Legislaturperiode trat heute der Bautenausschuss des Nationalrats
zusammen. Die Abgeordneten der ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
befürworteten das von der Bundesregierung vorgelegte 5.
Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Damit soll mehr
Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln und eine Dämpfung von
inflationsbedingten Mieterhöhungen erreicht werden. Es müsse das
Verhältnis von Mieten zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot gebracht
werden und die Regierungsvorlage werde hier Abhilfe schaffen, zeigte
sich der für den Bereich Wohnen zuständige Bundesminister und
Vizekanzler Andreas Babler überzeugt. Die Abgeordneten der
Regierungsfraktionen befürworteten ebenfalls die Regelung. Kritik gab
es hingegen von den Freiheitlichen. Diese sahen keinen großen Wurf
und vermissten begleitende Maßnahmen. Von einem Schritt in die
richtige Richtung aber nur von einem „Mietpreisbremserl“ sprachen die
Grünen. Insgesamt sahen sie mehr Vorteile für Vermietende als für
Mietende.
Ebenfalls angenommen wurde eine Änderung des
Bauproduktenotifizierungsgesetzes, mit dem Zuständigkeitsänderungen
vollzogen werden. Zu Beginn der Sitzung wurde NEOS-Abgeordneter Janos
Juvan einstimmig zum Schriftführer gewählt.
Keine Mehrheit gab es hingegen für eine FPÖ-Initiative für eine
Mietpreisbremse. Von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurden von FPÖ und
Grünen vorgelegte Maßnahmenpakete für leistbares Wohnen. Mit dem 5.
Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz miterledigt wurde zudem
eine Forderung der Grünen nach Ausweitung der Mietpreisbremse auf
freie Mieten.
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz soll
inflationsbedingte Mieterhöhungen dämpfen
Mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln und eine
Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen soll mit einer
Regierungsvorlage für das 5. Mietrechtliche
Inflationslinderungsgesetz erreicht werden ( 269 d.B. ). Dazu sind
eine erleichterte Vereinbarung einer Wertsicherung sowie eine
Deckelung der zulässigen Valorisierung vorgesehen. Außerdem soll mit
dem Gesetz die Rückforderbarkeit aufgrund unwirksamer Klauseln
begrenzt werden. Hinsichtlich befristeter Mietverträge werden zudem
Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter angestrebt. Dazu soll die
mögliche Mindestbefristung im Anwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes erhöht werden. Nur bei bestimmten Ausnahmen sollen
dann Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein.
Mit einer „Mietpreisbremse“ soll sichergestellt werden, dass
künftige Inflationsspitzen nicht „ungebremst“ auf den
Wohnungsmietmarkt treffen, wird in den Erläuterungen angeführt. Diese
Regelung soll sowohl den Voll- als auch den Teilanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes umfassen und auch für bestehende Verträge gelten.
Dazu wird ein Berechnungsmodell für die vertragliche Wertsicherung
festgelegt, das zur Deckelung der Wertsicherung für
Wohnungsmietverträge dient. Die Valorisierung von Richtwerten,
Kategoriebeträgen sowie sonstigen Beträgen im Mietrechtsgesetz soll
jeweils zum 1. April erfolgen. Die Valorisierung wird 2026 mit 1 %
und 2027 mit 2 % begrenzt. Ab dem 1. April 2028 soll eine Deckelung
dann relevant werden, wenn eine Erhöhung über 3 % liegen würde. Der
diesen Prozentsatz übersteigende Wert soll bei der Valorisierung nur
zur Hälfte heranzuziehen sein. Die Regierungsvorlage wurde mit der
Stimmenmehrheit von ÖVP,SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.
Babler: Verhältnis von Mieten zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot
bringen
Die Miete würde immer mehr vom Gehalt „auffressen“ und immer mehr
Menschen würden sich das Wohnen nicht mehr leisten können,
kritisierte der für den Bereich Wohnen zuständige Bundesminister und
Vizekanzler Andreas Babler. Es müsse daher das Verhältnis von Mieten
zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot gebracht werden und die Politik
müsse bei derartigen „Schieflagen“ eingreifen, forderte er. Mit dem
fünften Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz werde Abhilfe
geschaffen, war Babler überzeugt. Die Mietpreisbremse werde die
Preisspirale in Hochpreisphasen durchbrechen und es werde dadurch ein
„Bremsanker“ der Inflation sicher gestellt. Hätte es die Regelung
bereits in den vergangenen Jahren gegeben, wären die Mieten heute um
6 % niedriger, erklärte Babler gegenüber Nina Tomaselli (Grüne).
FPÖ sieht keinen großen Wurf
Die nunmehrige Mietpreisbremse hätte in den letzten 30 Jahren
genau vier Mal gegriffen, kritisierte Michael Oberlechner (FPÖ).
Zudem würden wichtige Begleitmaßnahmen wie die Anregung der
Bautätigkeit fehlen. Markus Tschank (FPÖ) sah keinen „großen Wurf“ in
der Regierungsvorlage. In den Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ
und ÖVP hätte es eine deutlich bessere Lösung für Mieterinnen und
Mieter gegeben.
ÖVP: Es braucht fairen Ausgleich zwischen Vermietenden und
Mietenden
Die Inflation habe die Mieten angehoben und mit dem neuen Index
würden solche Sprünge nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter
zukommen, betonte Norbert Sieber (ÖVP). Mit den Ausnahmen für private
Vermieterinnen und Vermieter werde sicher gestellt, dass dieser
Wohnraum auf dem Markt bleibe. Derzeit würden Gespräche laufen, um
thermische Sanierungen zu fördern, berichtete er.
Es müsse eine echte Balance und einen fairen Ausgleich zwischen
Vermietenden und Mietenden geben, erklärte Andreas Ottenschläger (ÖVP
). Es sei ein „Drahtseilakt“, damit Mietende nicht überfordert und
auf der anderen Seite Investitionen der Vermietenden weiter sicher
gestellt werden. So habe es hinsichtlich der Wertsicherungsklauseln
massive Verunsicherung gegeben und es müsse daher wieder
Rechtssicherheit angestrebt werden. Insgesamt sei für leistbares
Wohnen ein ausreichendes Angebot an Wohnraum notwendig und dafür
seien Investitionen essentiell.
SPÖ: Großer Schritt für Mieterinnen und Mieter
Das Gesetz schaffe einen großen Unterschied und sei ein großer
Schritt für Mieterinnen und Mieter, zeigte sich Julia Elisabeth Herr
(SPÖ) über das Paket erfreut. So könne sich eine vierköpfige Familie
damit 1500Ꞓ an Miete in drei Jahren ersparen, rechnete sie vor.
Mietsteigerungen wie in den vergangenen Jahren werde es mit der
Regelung daher nicht mehr geben. Mit dem fünften Mietrechtlichen
Inflationslinderungsgesetz werde nicht die volle Inflation auf die
Miete überwälzt, hob auch Manfred Sams (SPÖ) hervor. Paul Stich (SPÖ)
sprach von einem wichtigen Schritt, damit Wohnen kein Luxus ist.
Insbesondere hob er die Regelungen zur Befristung hervor.
NEOS: Preisstabilität wieder herstellen
Die Bundesregierung arbeite aktiv, dass es wieder eine
Preisstabilität gibt, betonte Janos Juvan (NEOS).
Grüne: Vermietende profitieren mehr von Regelungen
Nina Tomaselli (Grüne) sprach von einem Schritt in die richtige
Richtung, hinterfragte aber das Ausmaß des Effekts auf die Miethöhen
und sah daher lediglich ein „Mietpreisbremserl“. Zudem würden
Millionen an gerichtlich erkämpften Ansprüchen von Mieterinnen und
Mietern für die Mietpreisbremse „geopfert“. Insgesamt würden daher
Vermieterinnen und Vermieter im Vergleich mehr von den Regelungen
profitieren.
Mit dem Beschluss der Regierungsvorlage wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen miterledigt. Darin forderte Nina
Tomaselli (Grüne), die Mietpreisbremse gleichlautend auch für freie
Mietverträge gelten zu lassen ( 98/A(E) ).
FPÖ legt Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen vor
Die Regierung habe es verabsäumt, wirksame Maßnahmen gegen die
steigenden Wohnkosten zu ergreifen, kritisiert FPÖ-Abgeordneter
Michael Oberlechner. Für einen „Kurswechsel“ fordert er mittels
Entschließungsantrag die Umsetzung eines 15 Punkte umfassenden
Maßnahmenpakets ( 622/A(E) ). So soll der Anwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes künftig nicht mehr vom Baujahr, sondern vom
tatsächlichen Wohnwert abhängen. Wohnungen ohne zeitgemäße Standards
sollen dem Vollanwendungsbereich unterliegen, wodurch überhöhte
Mieten verhindert werden sollen. Nach einer vollständigen Sanierung
und Modernisierung sollen Vermieter die Miete für maximal 30 Jahre im
Rahmen der „angemessenen Miete“ festlegen können. Gleichzeitig sollen
Abschläge für schlechte Lagen oder Bausubstanz verpflichtend werden.
Zudem sieht der FPÖ-Vorstoß ein Befristungsverbot für institutionelle
Großvermieter vor. Weiters soll die jährliche Indexanpassung mit dem
Inflationsziel der EZB (2 %) gedeckelt werden. Österreichische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollen bei geförderten Wohnungen
Vorrang erhalten. An Drittstaatsbürgerinnen und Drittstaatsbürger
sollen diese nur befristet und am Ende gelungener Integration
vergeben werden. Mietsenkungen soll es im Gemeindebau geben, sofern
keine Totalsanierung erfolgt ist. Bei Genossenschaften soll das
Ausnahmegeschäft stärker reguliert und generell die Aufsicht
ausgebaut werden. Im Bereich der Wohnbauförderung fordert die FPÖ die
Wiedereinführung der Zweckbindung, eine Entschlackung, mehr
Transparenz und eine Erhöhung des Bundeszuschusses auf 1 % des
Bruttoinlandsprodukts. Weiters soll die Wohnbauinvestitionsbank neu
aufgelegt und die Rechtsmaterien rund um das Thema Wohnen im
Justizministerium gebündelt werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen
von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Die Fraktionen eine das Ziel, Wohnen leistbar zu machen, erklärte
Harald Schuh (FPÖ). Dazu dürfe man aber nicht nur die Symptome
bekämpfen, sondern müsse parallel Begleitmaßnahmen wie die
vorgeschlagene Baustoffneutralität setzen, forderte er.
Norbert Sieber (ÖVP) kritisierte, dass eine Vielzahl der FPÖ-
Forderungen bereits rechtlich verankert sei. So hätten
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bereits jetzt
vielfach Vorrang bei der Wohnungsvergabe.
Paul Stich (SPÖ) sah in vielen Forderungen der Freiheitlichen
einen „Kniefall“ vor der Immobilienwirtschaft.
Janos Juvan (NEOS) kritisierte die „Inkonsistenz“ der Forderungen
der Freiheitlichen. So würden etwa in der Steiermark nur ein
Bruchteil der Wohnbauförderungsmittel zweckgewidmet verwendet werden.
Zudem vermisste er an den Vorschlägen der Freiheitlichen Modelle zur
Gegenfinanzierung.
Demgegenüber bemängelte Nina Tomaselli (Grüne), dass die Mittel
durch die Erhöhung des Wohnbauförderbeitrags von SPÖ und NEOS in Wien
nicht in den Wohnbau fließen würden. Insgesamt vermisste die
Abgeordnete konkrete Ideen seitens der NEOS zum Thema Wohnen.
FPÖ fordert, Mietpreisbremse „wie versprochen“ umzusetzen
Im Sinne des leistbaren Wohnens und der Rechtssicherheit soll das
4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz „repariert“ werden,
fordert FPÖ-Bautensprecher Michael Oberlechner mittels
Entschließungsantrag ( 138/A(E) ). So sei mit der Novelle zwar die
Erhöhung der Richtwerte ausgesetzt worden, diese greife aber nicht
bei Verträgen, bei denen für die Indexierung der
Verbraucherpreisindex maßgeblich ist, kritisiert Oberlechner. Der
Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ und Grünen in der Minderheit.
Grüne: Maßnahmenpaket für leistbare Mieten
Die Wohnkosten würden immer noch „davon galoppieren“ und es
brauche deshalb ein „entschiedenes, mutiges Auftreten“, fordert Nina
Tomaselli (Grüne). Sie schlägt hierzu ebenfalls ein Maßnahmenpaket
mittels Entschließungsantrag vor ( 112/A(E) ). Dadurch soll eine
wirkungsvolle Ausbremsung des Teuerungsanstiegs der Wohnkosten
erreicht werden. Die Maßnahmen umfassen einen Mietpreisstopp für
sämtliche Mieten bis Ende 2026 und eine darauffolgende, jährliche
Deckelung des Mietanstiegs auf das europäische Inflationsziel von 2 %
. Zusätzlich sollen den Grünen nach Strafbestimmungen bei Mietwucher
eingeführt und befristete Mietverträge für gewerbliche Vermieterinnen
und Vermieter verboten werden. Das Paket sieht weiters die Einführung
eines Zinspreisdeckels von maximal 3 % für alle bereits bestehenden
Baukredite bis zu einem Darlehensvolumen von 300.000 Ꞓ vor.
Gemeinnützige Wohnbauträger sollen die ihnen daraus entstandenen
Mindereinnahmen in Form von Sanierungszuschüssen vollständig aus
Mitteln des Bundesbudgets ersetzt bekommen. Der Antrag wurde mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Markus Tschank (FPÖ) kritisierte die vorgeschlagenen
Strafbestimmungen für Mietwucher als „nicht nachvollziehbar“ und „too
much“. Auch Veit Valentin Dengler (NEOS) bemängelte die
vorgeschlagenen Strafbestimmungen. Dies würde bei Umsetzung den Bau
von Wohnungen durch Private gefährden.
Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013
Anpassungen an die jüngste Novelle des Bundesministeriengesetzes
sieht eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013 vor.
Mit dem von Elke Hanel-Torsch (SPÖ), Norbert Sieber (ÖVP) und Sophie
Marie Wotschke (NEOS) vorgelegten Antrag soll vorgesehen werden, dass
der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis 30. Juni
2026 weiter die notifizierende Behörde ist ( 541/A ). Bis dahin
sollen entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen,
Kunst, Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden. Der Antrag wurde
mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.
Michael Oberlechner (FPÖ) kritisierte eine Verschiebung eines
„Minibereichs“ und forderte eine komplette Kompetenzbündelung.
Christoph Stark (ÖVP) berichtete von einer formalen Anpassung,
damit die entsprechenden Zuständigkeiten zum Vizekanzler übergehen.
Zudem sprach er sich dafür aus, den Bereich Wohnen rechtlich zu
„verschlanken“. (Fortsetzung Bautenausschuss) pst




