Wien (OTS) – Die UN-Kinderrechtekonvention, aber auch österreichische
Gesetze
garantieren jedem Kind, das aus seiner Familie herausgerissen wird,
einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand. Die
Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen zur präventiven
Menschenrechtskontrolle sind in die Wohngemeinschaften und
Krisenzentren gegangen und haben sich genau angeschaut, ob diese
Einrichtungen den versprochenen Schutz bieten – ob sie ein sicherer
Ort für die Kinder und Jugendlichen sind. Sie haben 118 WGs und 13
Krisenzentren der Kinder- und Jugendhilfe unangekündigt besucht sowie
22 Einrichtungen der Landesgrundversorgung, in denen geflüchtete
Kinder und Jugendliche leben (UMF – unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge).
Einige der Fragen, denen die Kommissionen in den WGs nachgegangen
sind: Gibt es ein geeignetes Kinderschutzkonzept? Ist es auch allen
bekannt? Wie wird mit Gewalt umgegangen? Wie laufen Aufnahmeprozess,
Willkommenskultur, Beziehungsgestaltung ab? Und ist die Einrichtungen
überhaupt auf die Kinder und Jugendlichen ausgerichtet, die dort
leben?
Vorab: Nur ein niedriger Prozentsatz der Einrichtungen kann als
sicherer Ort bezeichnet werden. Besonders schlimm ist die Lage in
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern
flüchten mussten.
Pressegespräch
„ Prüfschwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe: Die Einrichtung als
sicherer Ort“
Ergebnisse und Forderungen
Mit
– Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
– Dr.in Monika Lengauer, Kultur- und Sozialanthropologin,
Projektmanagement und Verschriftlichung der „Qualitätsstandards für
die stationäre Kinder- und Jugendhilfe“, Autorin „HANDlungsBUCH für
die stationären Erziehungshilfen“, FICE Austria
Donnerstag, 16. April 2026, 9:30 Uhr , Volksanwaltschaft, 1010
Wien, Singerstraße 17 (U1/U3 Stephansplatz)
Die Teilnahme ist nur für Journalist*innen möglich, daher bitten
wir unbedingt um Anmeldung .





