St. Pölten (OTS) – Die Gemeinde Meiseldorf plant in Zusammenarbeit
mit dem Land
Niederösterreich die Fertigstellung eines neuen Geh- und Radweges,
der die Ortschaften Klein-Meiseldorf und Sigmundsherberg miteinander
verbinden wird. Das Projekt wird durch die Radwegförderung des Landes
unterstützt und soll vor allem dem Alltagsradverkehr dienen. Der neue
Radweg wird als wichtige Verkehrsverbindung für Pendler und
Freizeitnutzer etabliert. Er schließt an das bestehende, asphaltierte
Wegenetz in beiden Ortschaften an und sorgt so für eine sichere
Strecke ohne den Gefahr des Mischverkehrs. Dieser Radweg wird zudem
eine direkte Anbindung an den Bahnhof der Franz-Josefs-Bahn in
Sigmundsherberg ermöglichen, sowie an zahlreiche Alltags- und
Freizeiteinrichtungen wie das Gemeindezentrum, Kindergarten, Schulen,
Supermärkte, Gastronomiebetriebe, Banken, Ärzte und Sportstätten in
den beiden Gemeinden vorbeiführen.
Ein weiterer Vorteil der Radwegverbindung ist, dass sie Teil des
regionalen Radwegenetzes ist und als Abschnitt des „Manhartsberg
Radweges“ fungiert. Mit der Fertigstellung wird der Alltagsradverkehr
von der Landesstraße auf die neue Radwegverbindung verlagert, wodurch
die Verkehrssicherheit für Radfahrer erheblich erhöht wird. Die
Trasse beginnt bei der PV-Anlage am ehemaligen Steinbruch (Sandgrube)
in Klein-Meiseldorf und führt in nördlicher Richtung bis zum
Sportplatz in Sigmundsherberg. Auf einer Länge von rund 1,8
Kilometern wird der Radweg mit einer Breite von drei Metern und einem
beidseitigen Bankett von jeweils bis zu 0,5 Metern ausgebaut. Etwa
600 Meter der Strecke werden asphaltiert, während der Rest mit einem
wasserdurchlässigen Belag ausgeführt wird, was für eine nachhaltige
und umweltfreundliche Lösung sorgt.
Die Asphaltierungsarbeiten sollen je nach Witterung spätestens im
Frühjahr 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt wird insgesamt mit rund
195.000 Euro veranschlagt. Davon trägt das Land Niederösterreich 70
Prozent, die restlichen 30 Prozent übernimmt die Gemeinde Meiseldorf.
Besondere Regelungen gelten für den neu geschaffenen Radweg, der als
Fahrradstraße verordnet wurde. Nach § 67 der Straßenverkehrsordnung
ist in Fahrradstraßen grundsätzlich nur der Fahrradverkehr erlaubt,
wobei das Durchfahren für andere Fahrzeuge nur zum Zweck des Zu- und
Abfahrens gestattet ist. In diesem Fall wurde eine Ausnahme für
landwirtschaftliche Fahrzeuge definiert. Zudem ist die
Höchstgeschwindigkeit für Autos auf 30 Stundenkilometer begrenzt, um
die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.
Nähere Informationen sind beim NÖ Straßendienst erhältlich unter
der Telefonnummer 0676/812-60141, bei Ing. Christoph Schodl BA, MA
oder per E-Mail an [email protected]




