Anti-SLAPP-Richtlinie endlich auch für Österreich!

Wien (OTS) – Die österreichische Bundesregierung hat die
EU-Richtlinie gegen
sogenannte SLAPP-Klagen bislang nicht umfassend in nationales Recht
umgesetzt. Für Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich ist die
Untätigkeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Mai 2026 nicht
nachvollziehbar. „Wir sehen darin“, erklärt Generalsekretär Martin
Wassermair, „ein schwerwiegendes Versäumnis, da auch in Österreich
Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftliche
Akteurinnen und Akteure wirksam vor missbräuchlichen Klagen geschützt
werden müssen. Denn SLAPP-Klagen zielen darauf ab, öffentliche Kritik
zu unterdrücken und demokratische Debatten einzuschüchtern.“

SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation)
dienen dazu, kritische Stimmen durch finanziellen und psychischen
Druck einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Betroffen sind
nicht zuletzt Medienschaffende, die im öffentlichen Interesse
Missstände aufzeigen oder Kritik äußern. Hohe Verfahrenskosten,
langwierige Prozesse und die Androhung empfindlicher Strafen machen
solche Klagen zu einem gefährlichen Instrument gegen die Meinungs-
und Pressefreiheit. Aus diesem Grund verweist Generalsekretär
Wassermair auf einen wichtigen Punkt der EU-Richtlinie: „Vorgesehen
sind unter anderem Mechanismen zur frühzeitigen Abweisung
offensichtlich missbräuchlicher Klagen, ein vollständiger
Kostenersatz für Beklagte sowie Schadensersatzansprüche.“

Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich sieht nach wie vor
dringenden Handlungsbedarf und fordert erneut eine rasche und
konsequente Umsetzung. „Wir haben betreffend Florian Scheuba, Fritz
Jergitsch, KURIER und ZackZack in der letzten Zeit massive
Einschüchterungsversuche gesehen, die uns wieder auf den Plan rufen“,
erklärt ROG-Präsident Fritz Hausjell. „Österreich soll über die
Mindeststandards der EU hinausgehen. Die meisten SLAPP-Klagen weisen
im Übrigen keinen grenzüberschreitenden Bezug auf und fallen daher
nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie. Deshalb müssen
Schutzmaßnahmen auch ausdrücklich für rein nationale Fälle geschaffen
werden!“ Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich fordert außerdem,
dass die Schutzmechanismen nicht nur für zivilrechtliche Verfahren
gelten, sondern auch bei Verwaltungs- und Strafrechtsverfahren – etwa
Verleumdungs- oder Diffamierungsklagen. Auch diese Verfahren stellen
für Betroffene eine erhebliche finanzielle und psychische Belastung
dar.

Neben einem umfassenden Kostenersatz für Beklagte brauche es
wirksame Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen sowie die
Möglichkeit für Gerichte, offensichtlich unbegründete Verfahren rasch
abzuweisen. Ebenso müsse Organisationen mit berechtigtem Interesse
ermöglicht werden, Betroffene in Verfahren zu unterstützen. „SLAPP-
Klagen bedrohen zunehmend die freie Berichterstattung und damit eine
zentrale Grundlage der Demokratie. Österreich muss jetzt handeln und
wirksame Schutzmechanismen schaffen, um Pressefreiheit zu stärken“,
so Hausjell abschließend.