Alkohol in Milchbrötchen, Croissants & Co: AK Oberösterreich fordert deutlichere Kennzeichnung

Linz (OTS) – Ob in Milchbrötchen, Croissants oder Kuchenrollen: Bei
zahlreichen
Produkten wird Alkohol zugesetzt. Für Konsument:innen ist das oft
nicht auf den ersten Blick erkennbar – dabei betrifft es auch
Backwaren, die gerne Kindern gegeben werden. Eine Untersuchung der AK
Oberösterreich zeigt, welche Mengen in gängigen Produkten stecken und
warum eine bessere Kennzeichnung längst überfällig ist.

Alkohol wird Lebensmitteln öfter zugesetzt, als man vermuten würde.
Besonders häufig versteckt er sich in feinen Backwaren mit längerer
Haltbarkeit wie etwa Milchbrötchen, Croissants oder cremig gefüllten
Kuchenrollen. Zum einen dient er der Konservierung, zum anderen kann
er in den verwendeten Aromen enthalten sein.Der Hinweis findet sich
meist nur klein und schwer lesbar rückseitig in der Zutatenliste.
Unter verschiedenen Bezeichnungen wie Alkohol, Ethanol oder
Ethylalkohol ist er für Verbraucher:innen oft nur schwer ersichtlich.

Dem Alkohol auf der Spur
Eine klare gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung des Alkoholgehalts
gibt es derzeit nur für Getränke. Für feste Lebensmittel, wie etwa
feine Backwaren, besteht keine Deklarationspflicht. Bei den meisten
Produkten ist es daher überwiegend unklar, wie viel Alkohol
tatsächlich enthalten ist. Die AK kaufte daher 30 abgepackte
Backwaren, bei denen im Zutatenverzeichnis Alkohol, Ethanol oder
Ethylalkohol vermerkt war. Bei vier dieser Produkte war die Zutat
Alkohol optisch hervorgehoben, bei drei weiteren wurde die enthaltene
Menge freiwillig angegeben. Ein unabhängiges Labor ermittelte
schließlich den tatsächlichen Alkoholgehalt.

So viel Alkohol steckt wirklich drin
Anders als bei Getränken, wo der Alkoholgehalt in Volumenprozent
ausgewiesen wird, ist bei festen Lebensmitteln die Angabe in Gramm
vorzuziehen, da sich ihr Volumen nur schwer bestimmen lässt.

Die Laborauswertung zeigte, dass bei einem Croissant trotz
Deklaration kein Alkohol nachweisbar war, während die restlichen
Croissants 0,2 bis 1,1 Gramm Alkohol je 100 Gramm enthielten. Bei den
Milchbrötchen lagen die Werte zwischen 0,2 und 0,7 Gramm und auch die
anderen Backwaren wie etwa Kuchenriegel, Madeleines oder
Biskuitrollen wiesen mit 0,3 bis 1 Gramm pro 100 Gramm ähnliche
Mengen auf.

Bei Getränken ist die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2
Volumenprozent Pflicht – umgerechnet auf feste Lebensmittel
entspricht das etwa 0,95 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. Damit wären
zwei der Produkte im Test bereits deklarationspflichtig. Als
alkoholfrei wiederum gelten Getränke mit bis zu 0,5 Volumenprozent –
entsprechend 0,4 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. 16 Produkte liegen
zwischen diesen Werten. Sie fallen somit in eine Kennzeichnungs-
Grauzone. Zwölf der Backwaren im Test gelten als alkoholfrei.

Klare Kennzeichnung gefordert
Grundsätzlich kann Alkohol auch auf natürlichem Weg durch Gärung oder
Lagerung in Lebensmitteln entstehen – etwa in reifen Bananen, Kefir
oder Fruchtsäften. Sowohl dort als auch in den getesteten Backwaren
stellen die Gehalte keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Dennoch
braucht es aus Sicht des Konsumentenschutzes klare Regeln. Wird
Alkohol Lebensmitteln bewusst zugesetzt, so sollte dies deutlich auf
der Schauseite erkennbar sein, zum Beispiel in Form eines
Piktogrammes. Das schützt Menschen, die aus suchttherapeutischen,
gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten,
sowie insbesondere auch Kinder. Denn gerade bei Heranwachsenden
können selbst geringe Mengen Alkohol eine geschmackliche Prägung
bewirken, die die Hemmschwelle gegenüber alkoholischen Getränken
senkt.

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