Aktuelles Urteil: Online-Mystery-Boxen sind Glücksspiel – Betreibergesellschaft muss Verluste zurückzahlen

Bregenz/Wien (OTS) – HypeDrop.com bietet sogenannte Mystery-Boxen an:
Spieler öffnen gegen
Geldeinsatz virtuelle Überraschungspakete, die verschiedene mehr oder
weniger wertvolle Gegenstände enthalten. Ein Tullner verlor dabei
mehrere tausend Euro. Er wandte sich an Summer Schertler Kaufmann und
klagte – mit Erfolg: Das Bezirksgericht Tulln entschied, dass es sich
beim Angebot von HypeDrop.com um Glücksspiel handelt. Da die
Betreibergesellschaft über keine dafür notwendige Konzession verfügt,
muss sie die Verluste nun zurückzahlen.

„Die Rechtsprechung zu nicht konzessionierten Online-Casinos ist
eindeutig: Verluste müssen zurückgezahlt werden. Bislang war jedoch
unklar, ob das auch für Mystery-Boxen gilt. Diese Frage ist nun
geklärt.“ , berichtet Rechtsanwalt Mag. Michael Lins, LL.M., der den
Kläger vor Gericht vertrat.

Mag. Ralph Summer , Rechtsanwalt & Partner bei Summer Schertler
Kaufmann , befürwortet die Entscheidung: „Unsere Erfahrung aus
tausenden Fällen zeigt, dass die Betreibergesellschaften hinter den
Online-Casinos immer kreativer werden, um sich der strengen
österreichischen Glücksspielregulierung zu entziehen. Das
Bezirksgericht Tulln geht den richtigen Weg und stärkt Betroffenen
den Rücken.“

„Gerade in derartigen Grenzfällen sind Gerichtsverfahren mit
einem besonderen Kostenrisiko verbunden. Als erfahrener
Prozessfinanzierer nehmen wir unseren Kund:innen diese Last ab.
Dadurch konnten wir bereits tausenden Österreicher:innen erfolgreich
bei der Rückforderung ihrer Online-Glücksspielverluste helfen.“ , so
Johannes Palleschitz, Geschäftsführer der Goodall Capital k.s. (
EasyClaims ), die das Verfahren finanzierte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.