Linz (OTS) – Damit die Rechnung bei Handwerker:innen-Leistungen keine
böse
Überraschung bringt, führt die AK Oberösterreich regelmäßig
Preiserhebungen durch. Aktuell wurden die Stundensätze und
Fahrtkosten von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen
erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte,
kann sich preislich daran orientieren. Bei größeren Aufträgen sollte
jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 104 Betrieben die
Stundensätze von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen
erfragt. Bei Elektromonteur:innen liegen diese zwischen 65 und 114,50
Euro. Bei Servicetechniker:innen kostet eine Stunde von 67,20 bis 138
Euro. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im
Durchschnitt bei den Stundensätzen um drei Prozent erhöht.
Bis zu gut 76 Euro Unterschied bei den Fahrtkosten
Dazu wurden die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt
beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der
durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 36 Euro. Die höchsten
erhobenen Fahrtkosten betragen 92,37 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr
haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Fahrtkosten
um zwei Prozent erhöht.
Die AK rät Konsument:innen, mehrere Kostenvoranschläge
einzuholen:
–
Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche
Kostenvoranschläge ein. Diese sollten vor allem die detaillierte
Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und
sonstigen Kosten enthalten.
–
Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten:innen
verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde,
z.B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“,
„Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
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Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht
überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien
oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den oder die
Konsument:in weiterzugeben.
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Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um
etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist.
Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung
kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den oder die
Kund:in darauf hinweisen. Diese:r kann der Fortführung der Arbeiten
zustimmen und die Mehrkosten übernehmen – oder die Arbeiten werden
eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu
bezahlen.
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Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung
nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag
hinausgehenden Mehranspruch.
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