AK-Präsident Andreas Stangl erteilt Forderungen nach 41-Stunden-Woche und Feiertagsstreichung klare Absage

Linz (OTS) – Österreich zählt bei der höchstmöglichen
Wochenarbeitszeit europaweit
zur Spitze. Bis zu 60 Stunden, inklusive Überstunden, sind erlaubt.
Dennoch fordern Wirtschaftsvertreter eine Anhebung der
Normalarbeitszeit auf 41 Stunden und die Abschaffung von gesetzlichen
Feiertagen. AK-Präsident Andreas Stangl sagt dazu: „ Diesen Angriffen
auf die Beschäftigten erteilen wir eine klare Absage. Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten schon lange genug. “

Immer wieder gibt es Unkenrufe von Wirtschaftsvertretern nach einer
Verlängerung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 41 Stunden. Doch
damit nicht genug: Sogar die Forderung nach Abschaffung von
gesetzlichen Feiertagen wird getrommelt. AK-Präsident Andreas Stangl
hält dazu fest: „ Wer eine längere Wochenarbeitszeit fordert, hat
offenbar zu wenig Respekt vor den Beschäftigten in Österreich, die
schon jetzt vielfach am Limit arbeiten. “

Österreich hat sehr weitgehende gesetzliche Höchstarbeitszeit-
Regelungen und gehört zu den Ländern mit den effektiv längsten
Vollzeitwochen. Im Jahr 2025 leisteten die Voll- und
Teilzeitbeschäftigten in Österreich 170 Millionen Mehrarbeits- und
Überstunden. Davon wurden rund 46 Millionen Stunden nicht abgegolten,
weder in Geld noch in Zeit. Den Beschäftigten wurden auf diese Weise
rund 2,5 Milliarden Euro vorenthalten. „ Anstatt Forderungen nach
noch längeren Arbeitszeiten und Abschaffung von Feiertagen
aufzustellen, sollen die Unternehmen ihren Beschäftigten das zahlen,
was ihnen zusteht “, sagt AK-Präsident Stangl.

Die AK Oberösterreich fordert:

– Die korrekte Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit.

– Abschaffung kurzer Verfallsfristen, damit für Ansprüche wie die
Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit eine dreijährige
Verjährungsfrist gilt.

– Einen einheitlichen gesetzlichen Mehrarbeits- bzw.
Überstundenzuschlag von mindestens 50 Prozent für Voll- und Teilzeit
(statt nur 25 Prozent bei Teilzeit).

– Eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit.

– Einen gesetzlichen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche ab Beginn des
Arbeitsverhältnisses.

Redaktioneller Anspruch

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