Linz (OTS) – Am 12. Oktober wurde im EU-Parlament der sogenannte „The
Hate Review“
präsentiert, verfasst von der Organisation Forbidden Colours, die
sich nach eigenen Angaben für „Menschenrechte von LGBTQ+- Menschen“
und gegen eine vermeintliche „Anti-Rechte“- und „Anti-Demokratie-
Bewegung“ einsetzt. Im Bericht werden Fake News als Tatsachen
dargestellt und rufschädigende Behauptungen gegenüber verschiedenen
Lebens- und Familienschutzorganisationen getätigt. Jugend für das
Leben kritisiert diese Art von medialer und politischer Hetze aufs
schärfste.
Der Bericht „The hate review – How the anti-gender-movement
spread across Europe 2000-2025” wurde im September 2026 von der in
Brüssel ansässigen Organisation Forbidden Colours veröffentlicht.
Nach Angaben des Autors basiert der Text auf öffentlich zugänglichen
Informationen, jedoch wird keine einzige Quelle angegeben.
Zwtl.: Falschinformation über Abtreibung in Österreich
In der Einleitung zum Abschnitt über Österreich (S. 53) wird
behauptet, Abtreibung sei in Österreich im ersten Trimester legal.
Jedoch werden hier Fake News verbreitet: Laut §96 des
österreichischen Strafgesetzbuchs ist Abtreibung in Österreich
verboten und wird grundsätzlich bestraft. Der Zusatz durch §97
besagt, dass eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate (
Fristenregelung) und unter gewissen Umständen bis zur Geburt
straffrei ist – was keineswegs bedeutet, dass sie legal ist.
Unter der Überschrift „strategische Prozessführung und
juristischer Druck“ (S. 55f.) wird die Jugend für das Leben eine
„anti-rights-organisation“ genannt. Es wird der Fall angeführt, dass
im Jahr 2025 die Aktion 40 Tage für das Leben in Wien zuerst von der
Polizei verboten wurde, dank der juristischen Intervention von ADF
International nun aber ohne Einschränkungen stattfinden kann. „Bei
der Aktion 40 Tage für das Leben Wien wird friedlich auf der
gegenüberliegenden Straßenseite einer Abtreibungsklinik gebetet.
Keiner wird angesprochen und auf keinen wird Druck ausgeübt. Jugend
für das Leben macht bei dieser Aktion Gebrauch vom Recht auf
Versammlungs- und Religionsfreiheit,“ hält Generalsekretärin Veronika
Fürst fest. Forbidden Colours selbst führt die Aktion als „friedliche
Gebetsvigil“ an. „Doch dass hier das Recht auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit einen juristischen Sieg davontrug, ist für die
Verfasser ein Fall von ,Hass‘, da es sich für sie um die falsche
Meinung handelt“, kritisiert Fürst.
Die Wortwahl des Berichts ist entmenschlichend und aggressiv:
Gesellschaftspolitisches Engagement wird als „Seuche“ bezeichnet und
müsse „bekämpft“ werden. „Die Verfasser selbst würden bei diesem
Tonfall von ,Hate Speech‘ und Hetze sprechen, wenn Gruppen mit ihrer
eigenen Weltanschauung Zielscheibe eines solchen Berichts wären“,
kritisiert Fürst die Doppelmoral der Verfasser.
Fürst fasst zusammen: „Wir setzten uns mit zahlreichen weiteren
Initiativen für eine Welt ein, in der jeder Mensch von seiner
Empfängnis an bis zu seinem natürlichen Tod geschützt und geliebt
wird, unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, gesundheitlichem
Zustand, Herkunft oder sonstigem. Mit ,Hate‘ hat das denkbar wenig zu
tun. Ja – die Bewegung, die Menschenrechte von Anfang an sowie Hilfe
für Betroffene einfordert, wächst international, und das ist gut so.
Kein Kind soll seinen Tod durch Abtreibung sterben müssen, und Frauen
in einem Schwangerschaftskonflikt brauchen Hilfe. Wer weist die
Verantwortungsträger darauf hin? Wer soll diesen Frauen helfen, wenn
wir es nicht tun?“