Wien (OTS) – Im November des Vorjahres war öffentlich bekannt
geworden, dass sich
in Kanada jene Gegenstände befinden sollen, die 1918 auf Anordnung
des vormaligen Kaisers Karl aus der Schatzkammer in der Hofburg (
darunter auch der sogenannte „Florentiner Diamant“) entnommen und in
die Schweiz verbracht worden waren.

Der für Kunst und Kultur zuständige Bundesminister und
Vizekanzler Andreas Babler hatte nach dem Bekanntwerden im Dezember
2025 für die Prüfung der Ansprüche der Republik Österreich und der
dafür relevanten rechts-/historischen Fragen eine hochkarätige
Expert:innenkommission, bestehend aus Historiker:innen,
Rechtshistoriker:innen und Jurist:innen, unter dem Vorsitz des
Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, eingesetzt.
Diese wurde beauftragt, zu klären, inwieweit die Republik Österreich
Anspruch auf die in Kanada aufgetauchten Schmuckgegenstände hat und
ob dieser Anspruch durchsetzbar ist.

Derzeit werden diese Gegenstände im Musée national des beaux-arts
du Québec temporär ausgestellt.

Die Mitglieder der Expert:innenkommission haben bislang Tausende
Seiten an Unterlagen aus Archiven im In- und Ausland gesichtet. Nun
liegt entsprechend dem internen Zeitplan ein erster Bericht vor.

Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler: „Die Kommission
hat mich über den Stand ihrer Tätigkeit informiert. Mir ist es
wichtig, meine Entscheidung auf einer sorgfältig erarbeiteten und
wissenschaftlich fundierten Grundlage treffen zu können. Deswegen
soll die Kommission ihre Arbeit fortsetzen, um die historischen
Zusammenhänge umfassend zu erforschen und die damit verbundenen
Fragen aus geschichtswissenschaftlicher bzw. rechtshistorischer sowie
aus juristischer Perspektive zu untersuchen.“

Leiter der Kommission Wolfgang Peschorn erklärt die umfassende
Aufgabe der Kommission: „Unser ursprüngliches Ziel war es, unsere
Arbeit mit September 2026 abzuschließen, gleichwohl uns bewusst war,
dass diese zeitliche Vorgabe ambitioniert sein würde. Immerhin
erstreckt sich der Untersuchungszeitraum über mehrere Jahrhunderte.
Neben den mehr als hundert Jahren, die seit der auf Anordnung Kaiser
Karls erfolgten Entnahme und Verbringung der Schmuckstücke ins
Ausland vergangen sind, und den politischen und rechtlichen
Entwicklungen im Zuge der Gründung der Republik, insbesondere dem
Habsburgergesetz und dem Vertrag von Saint-Germain, hat sich die
Untersuchung auch auf die weit zurückreichende Provenienzgeschichte
der einzelnen Stücke zu erstrecken. Umfang und Vielfalt des
Materials, mit dem wir bei der Untersuchung dieses weitreichenden
Themenkomplexes konfrontiert sind, sind außergewöhnlich. Die
Kommission muss zahlreiche historische Unterlagen aus einer Vielzahl
von Archiven und in unterschiedlichen Sprachen: Verwaltungs- und
Gerichtsakten, Korrespondenzen, juristische Stellungnahmen sowie die
für die Provenienzforschung besonders relevanten Inventare und
Verzeichnisse sichten. Die sorgfältige Auswertung dieses Materials
nach wissenschaftlichen Standards ist entsprechend aufwändig; unsere
Erkenntnisse sind entsprechend umfangreich und differenziert.
Letztlich müssen wir auch die Lücken in der Geschichte der
Gegenstände seit ihrer Entnahme aus der Schatzkammer 1918 bis heute
rekonstruieren, weil Karl Habsburg-Lothringen keine nachvollziehbaren
Informationen dazu bereitstellt. Ich kann heute bereits festhalten,
dass der Endbericht, den wir dem Bundesminister vorlegen werden, ein
entsprechendes Volumen aufweisen wird.“

Mit der Vorlage der abschließenden Ergebnisse und einer
Empfehlung der Expert:innenkommission ist 2027 zu rechnen.