Wien (OTS) – Am 24. September 2026 legte Österreich das Paper „Food
for Thought on
Simplification of the Digital Regulatory Framework” vor. Im
Mittelpunkt stehen ein ausgewogener Schutz von Geschäftsgeheimnissen
bei wirksamem Datenzugang, verhältnismäßige Cloud-Wechselpflichten
und eine erleichterte Nutzung nicht personenbezogener Produktdaten
für KI.

Aus österreichischer Sicht fehlen im aktuellen Vorschlag konkrete
Regelungen zur Absicherung technischer Souveränität sowie klare
Regelungen für Datenzugangsbegehren in Verbindung mit
Geschäftsgeheimnissen. Darüber hinaus bieten künftige Leitlinien der
Europäischen Kommission keine ausreichende Rechtssicherheit für ein
faires und ausgewogenes Datenökosystem.

„ Wir brauchen einen modernen, zukunftsorientierten Rechtsrahmen,
der schützt, ohne Innovationen auszubremsen. Nur wenn wir beides
zusammenbringen, können wir Europas technologische Souveränität
langfristig stärken. Aus diesem Grund fordern wir eine
ambitioniertere Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung, die
insbesondere KMU und Start-ups spürbar entlastet “, betont
Staatssekretär Alexander Pröll.

Handlungsbedarf beim Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten

Auch im Bereich des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten (etwa
Cloud-Diensteanbieter) sieht Österreich Anpassungsbedarf. Die
Pflichten zum Wechsel sollten gezielt dort ansetzen, wo strukturelle
Marktungleichgewichte bestehen, insbesondere im Bereich der
Infrastruktur als Dienstleistung (Infrastructure as a Service, IaaS).
Für andere Bereiche wie Software als Dienstleistung (Software as a
Service, SaaS) und Plattformen als Dienstleistung (Platform as a
Service, PaaS) sind verhältnismäßige Anpassungen oder Ausnahmen
erforderlich, insbesondere für maßgeschneiderte Lösungen und
bestehende Verträge.

Erleichterung für KI-Entwicklung gefordert

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Produkten für
die KI-Entwicklung.

Österreich fordert gezielte Erleichterungen, damit Hersteller
nicht personenbezogene Produktdaten für KI-Entwicklung, Training,
Tests, Validierung und Produktverbesserung nutzen können.
Entsprechende Erleichterungen sollen geeigneten technischen und
organisatorischen Schutzmaßnahmen unterliegen und die Rechte an
personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum
wahren.

Omnibus-Paket VII für eine moderne Digital-Gesetzgebung

Am 19.11.2025 legte die Europäische Kommission das Omnibus-Paket
VII („Digital Omnibus“) vor, mit dem Ziel die EU-Gesetzgebung im
Digitalbereich zu vereinfachen. Damit sollte für mehr Rechtsklarheit
gesorgt, die Kosten für die Einhaltung der digitalen Gesetzgebung
reduziert und Innovation gefördert werden, während das hohe
Grundrechtsschutz-Niveau gewahrt wird.