Wien/Vösendorf/Klagenfurt (OTS) – Goldschakal-Jagd in Kärnten:
Landesregierung ignoriert Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie und Gerichtsentscheidung

In Kärnten wird aktuell zur Bejagung des Goldschakals aufgerufen,
obwohl das Landesverwaltungsgericht Kärnten im März 2026 entschied,
dass die Jagdzeit vom 1. Oktober bis 15. März nicht rechtskonform
erlassen wurde. Das Gericht gab einer Beschwerde von Tierschutz
Austria vollinhaltlich statt.

Der Goldschakal ist nach Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie geschützt. Bejagt werden darf er nur, wenn ein günstiger
Erhaltungszustand gesichert ist oder, falls er fehlt, zuerst
wiederhergestellt wird. In Kärnten ist dieser Zustand nicht gegeben:
Es fehlt das systematische Monitoring, ohne das er sich gar nicht
feststellen lässt. Abschussfreigaben darf es daher nicht geben.

Tierschutz Austria fordert die Kärntner Landesregierung auf, die
Jägerschaft entsprechend aufzuklären und sie nicht im Glauben zu
lassen, der Abschuss eines Goldschakals sei erlaubt.

Anhang:
Im Namen der Republik – Gerichtsurteil, dieser OTS angehängt

Foto:
Screenshot-Homepage-Kaerntner_Jaegerschaft