Berlin (OTS) – Lisa und Kathleen Ducret sprechen über rechtliche
Elternschaft für
zwei Mütter und darüber, warum sie in Frankreich eine Alternative zur
Stiefkindadoption fanden.
In Deutschland wird die Ehefrau der gebärenden Mutter nicht
automatisch ebenfalls rechtliche Mutter des gemeinsamen Kindes. Lisa
und Kathleen erleben diese Rechtslage gerade bei ihrer eigenen
Familiengründung. Das deutsch-französische Ehepaar wollte den Weg
über die Stiefkindadoption nicht gehen und suchte nach einer
Alternative. Ihre Suche führte sie, trotz Wohnsitz in Deutschland,
nach Frankreich. Über diese Erfahrung sprechen Lisa und Kathleen (im
Podcast Kate genannt) in ihrem Podcast „Mamas in der Mache“, in dem
sie ihre Kinderwunschreise auf dem Weg zur eigenen Familie
dokumentieren. Neue Episoden erscheinen alle zwei Wochen mittwochs
auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
„Wir wollten einfach nur gemeinsam ein Kind bekommen. Wie viele
andere auch. Doch plötzlich standen wir vor einer Frage, mit der wir
bei unserer Familiengründung nicht gerechnet hatten: Warum sollte
eine von uns unser eigenes Kind adoptieren müssen, um rechtlich als
Mutter anerkannt zu werden?“, sagen Lisa und Kathleen Ducret.
Der rechtliche Hintergrund: Wenn in Deutschland ein Kind in eine
Ehe zweier Frauen geboren wird, ist die Frau, die das Kind zur Welt
bringt, automatisch rechtliche Mutter. Ihre Ehefrau wird dagegen
nicht allein durch die Ehe ebenfalls rechtlicher Elternteil. Damit
auch sie rechtliche Mutter wird, ist nach geltender Rechtslage
grundsätzlich eine Stiefkindadoption erforderlich.[1] Anders als bei
heterosexuellen Ehepaaren, bei denen der Ehemann selbst bei einer
Fremdsamenspende automatisch rechtlicher Vater wird, auch wenn keine
genetische Verbindung besteht.[2]
Kein Einzelfall: 36 Prozent aller Adoptionen entfallen auf diese
Konstellation
Wie groß die Bedeutung dieser Regelung inzwischen ist, zeigen
aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts: Im Jahr 2025
adoptierten 1.586 Stiefmütter Kinder. In 80 Prozent dieser Fälle
handelte es sich um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften,
bei denen keine Angaben zum Kindsvater gemacht wurden. Diese Fälle
machten 36 Prozent aller Adoptionen in Deutschland aus. 2024 waren es
34 Prozent, 2023 noch 31 Prozent.[3]
Für Lisa und Kathleen wurde aus einer zunächst juristischen Frage
damit sehr schnell eine persönliche Grundsatzfrage. „Irgendwann ging
es für uns um mehr als um ein kompliziertes Verfahren oder
zusätzliche Bürokratie. Wir wollten nicht akzeptieren, dass eine von
uns rechtlich anders behandelt wird als die andere. Nur weil wir zwei
Mütter sind, sollte keine von uns weniger Mutter sein“, erklären Lisa
und Kathleen Ducret.
Die Suche nach einem anderen Weg führt nach Frankreich
Für das Paar war deshalb klar: Sie wollten einen Weg finden, auf
dem sie beide von Anfang an als Mütter ihres Kindes anerkannt werden.
Als deutsch-französisches Ehepaar richteten sie ihren Blick dabei
auch nach Frankreich – und fanden dort ein anderes rechtliches
Modell.
Frauenpaare, die mithilfe einer medizinisch unterstützten
Fortpflanzung mit Gametenspende ein Kind bekommen wollen, können in
Frankreich bereits vor der Empfängnis gemeinsam vor einem Notar eine
sogenannte reconnaissance conjointe anticipée abgeben. Diese
gemeinsame vorgeburtliche Anerkennung ermöglicht es der Frau, die das
Kind nicht zur Welt bringt, ebenfalls rechtlich als Mutter anerkannt
zu werden – mit den gleichen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind
wie die gebärende Mutter. Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
kann dabei in Frankreich oder im Ausland stattfinden.[4]
Für Lisa und Kathleen war damit klar: Die Stiefkindadoption ist
nicht der einzige denkbare Weg, rechtliche Elternschaft für zwei
Mütter zu regeln. „Unsere Suche nach einer Alternative hat uns nach
Frankreich geführt. Und plötzlich standen wir vor der Frage: Warum
kann die rechtliche Elternschaft für zwei Mütter dort schon vor der
Geburt geregelt werden, während in Deutschland nach wie vor eine
Adoption notwendig ist?“, sagen Lisa und Kathleen.
Ihre Eheschließung hatte dabei vor allem praktische rechtliche
Gründe. Sie vereinfachte für Lisa und Kathleen verschiedene Fragen
auf ihrem Weg zur Familiengründung. An der Stiefkindadoption änderte
die Ehe für sie jedoch nichts: „Wir haben geheiratet, weil uns die
Ehe an anderer Stelle rechtliche Dinge erleichtert. Die
Stiefkindadoption wollten wir trotzdem vermeiden“, sagen Lisa und
Kathleen.
Das Abstammungsrecht wurde nach der Ehe für alle nicht angepasst
Das deutsche Abstammungsrecht wurde mit der Einführung der Ehe
für alle im Jahr 2017 nicht entsprechend geändert. Es sieht bislang
keine automatische gemeinsame rechtliche Elternschaft
gleichgeschlechtlicher Ehepaare vor.[1] Ein 2024 vom damaligen
Bundesjustizministerium vorgestellter Reformvorschlag sah vor, dass
die Ehefrau der gebärenden Mutter künftig bereits mit der Geburt
automatisch rechtliche Mutter werden kann – ohne Adoptionsverfahren.
Nach dem vorzeitigen Ende der damaligen Regierungskoalition wurde das
Vorhaben nicht weiterverfolgt.[1]
Auch die Initiative Nodoption setzt sich dafür ein, dass die
zweite Mutter in einer lesbischen Familie nicht erst über eine
Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil werden muss.
Für Lisa und Kathleen ist diese rechtliche Frage inzwischen
unmittelbar mit ihrem eigenen Kinderwunsch verbunden. „Für uns ist
diese politische und rechtliche Debatte keine abstrakte Frage. Sie
betrifft ganz konkret die Frage, ob zwei Frauen, die gemeinsam ein
Kind bekommen, von Anfang an als gleichberechtigte Eltern anerkannt
werden“, sagen Lisa und Kathleen.
Ihre Erfahrung zeigt, wie unmittelbar rechtliche
Rahmenbedingungen in eine sehr persönliche Entscheidung wie die
Familiengründung hineinwirken können. In ihrem Podcast „Mamas in der
Mache“ erzählen Lisa und Kathleen diesen Weg nicht aus der Rückschau,
sondern während sie ihn selbst gehen – mit den Entscheidungen, Fragen
und unerwarteten Hürden, die ihnen dabei begegnen.
Über den Podcast „Mamas in der Mache“
„Mamas in der Mache“ ist ein deutschsprachiger Kinderwunsch- und
Familienpodcast von Lisa und Kate. Als verheiratetes deutsch-
französisches lesbisches Paar erzählen sie von ihrem Weg zur
Elternschaft – von Kinderwunsch, Samenspende und Kinderwunschklinik
über rechtliche Elternschaft, Stiefkindadoption und Schwangerschaft
bis hin zu den Fragen, die Familiengründung innerhalb einer
Regenbogenfamilie mit sich bringt. Der Podcast verbindet persönliches
Storytelling mit Informationen rund um lesbische Elternschaft, queere
Familien, LGBTQIA+-Familien, Familienvielfalt sowie medizinische,
rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Die aktuelle
Folge „Ein Ja-Wort mit Beigeschmack“ beschäftigt sich mit rechtlicher
Elternschaft für zwei Mütter, Stiefkindadoption und der Frage,
welchen Einfluss diese rechtlichen Rahmenbedingungen auf Lisa und
Kates eigenen Weg zur Familie haben. Neue Episoden erscheinen alle
zwei Wochen mittwochs auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Im Anhang finden Sie außerdem einen Audioausschnitt aus Folge 4
des Podcasts „Mamas in der Mache“ zum Thema rechtliche Elternschaft
für zwei Mütter als ergänzendes Pressematerial.
Über die Gastgeberinnen Lisa und Kathleen Ducret
Hinter „Mamas in der Mache“ stehen Lisa und Kathleen Ducret, ein
deutsch-französisches Ehepaar, das seine eigene Reise zur
Elternschaft erzählt und persönliche Erfahrungen mit
gesellschaftlichen Fragen verbindet. Lisa Ducret bringt ihren
journalistischen Hintergrund aus ihrer Zeit als Multimedia-
Journalistin bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sowie ihre
Erfahrung in Storytelling und Kommunikation ein. Kathleen Ducret
ergänzt diese Perspektive mit ihrer Erfahrung aus Beratung und
Business Analyse sowie ihrem analytischen Blick auf komplexe
Strukturen und Prozesse. Gemeinsam verbinden sie persönliche
Erfahrung, journalistisches Erzählen und systemisches Denken, um aus
ihrer individuellen Kinderwunschreise eine Geschichte über lesbische
Elternschaft, queere Familien und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
zu machen.
Lisa und Kathleen Ducret stehen für Interviews und
Hintergrundgespräche zur Verfügung – insbesondere zu ihrer
persönlichen Erfahrung mit der Stiefkindadoption, zur rechtlichen
Elternschaft in Zwei-Mütter-Familien, zu alternativen Wegen der
rechtlichen Absicherung in Frankreich sowie zu ihrem eigenen Weg der
queeren Familiengründung.
Podcast
Spotify – Apple Podcast – YouTube
Social Media
Instagram – TikTok
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Abstammungsrecht – Fragen der Eltern-Kind-Zuordnung“.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/abstamm-
ungsrecht/abstammungsrecht.html
[2] Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
§ 1592 „Vaterschaft“. https://www.gesetze-im-
internet.de/bgb/__1592.html
[3] Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 232
vom 3. Juli 2026: „Zahl der Adoptionen sinkt im Jahr 2025 auf
niedrigsten Stand seit der deutschen Vereinigung“.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD2-
6_232_22.html
[4] Service Public / Direction de l’information légale et
administrative (Frankreich), Stand 12. März 2026: „Reconnaissance
conjointe d’un enfant dans un couple de femmes“.
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F35858