Wien (OTS) – Das Oberlandesgericht Wien hat die Abweisung der gegen
die Initiative
„Rettet den Christkindlmarkt“ gerichteten Unterlassungsklage der
Stadt Wien Marketing GmbH (SWM) vom 16.12.2024 bestätigt. Die
stadteigene Gesellschaft ist damit auch in zweiter Instanz mit ihrer
Unterlassungsklage gescheitert (OLG Wien 2 R 16/26a).
Zur Vorgeschichte: Die SWM klagte den Mediensprecher der
Initiative wegen deren Presseaussendung vom 04.11.2024 auf
Unterlassung der darin enthaltenen Äußerungen – ohne Erfolg.
Der Grund steht im Urteil: Der Beklagte hatte der Stadt Wien
Marketing GmbH einen gerichtlichen Vergleich angeboten, der ihrem
Klagebegehren vollinhaltlich entsprach – ohne Bedingung und ohne
Vorbehalt. Sie hätte damit bekommen können, was sie eingeklagt hatte.
Trotzdem prozessierte sie weiter.
Damit bleibt die Unterlassungsklage der Stadt Wien Marketing GmbH
in diesem Punkt abgewiesen. Auch in zweiter Instanz konnte die
stadteigene Gesellschaft diesen Unterlassungsanspruch nicht
durchsetzen. Nur mit einem anderen Klagebegehren war sie erfolgreich.
Für die Initiative „Rettet den Christkindlmarkt“ ist das
bezeichnend: Seit 2022 wird wegen des Wiener Christkindlmarkts vor
Gerichten gestritten, obwohl wiederholt Gespräche und eine sachliche
Erörterung angeboten wurden.
Die Initiative erneuert daher ihr Angebot an Stadt Wien und Stadt
Wien Marketing GmbH zu einem direkten Gespräch über die
Veranstalterstruktur und die Zukunft des Wiener Christkindlmarkts.
Vier Jahre Streit reichen. Der Christkindlmarkt gehört an den
Verhandlungstisch – nicht dauerhaft in den Gerichtssaal.