Bau

Grüne Wien/Pühringer, Prack zu AirBnB: Ludwig mit Freibrief Immobilien-Spekulanten

Wien (OTS) – „Auch wenn jede weitere Regulierung für die
Kurzzeitvermietung von
Wohnungen in Wien zu begrüßen ist, geht die Wiener Stadtregierung
viel zu zögerlich vor. Wohnungen sind zum Wohnen da. Die
Stadtregierung muss den Wohnungsraub stoppen und unmissverständlich
klarstellen, dass Wohnungen keine Hotels sind. Mit den jetzigen
Ankündigungen gibt der Bürgermeister Immobilien-Spekulant:innen
weiterhin einen Freibrief für 20 Prozent der Wohnfläche und verkennt
damit den Ernst der Lage”, so Parteivorsitzende Judith Pühringer.

„Die Stadt muss der Umwandlung von Wohnungen in
Beherbergungsstätten umgehend einen Riegel vorschieben, bevor noch
mehr Wohnungen für immer verloren gehen”, so Klubobmann und
Wohnsprecher Georg Prack. Die Grünen fordern eine gesetzliche
Neuregelung, die klarstellt, dass Wohnungen keine Hotelzimmer sind –
auch in Wohnzonen soll es keine Ausnahmebewilligungen mehr geben.

Die Registrierungspflicht sehen die Grünen zwar positiv,
kritisieren aber die späte Umsetzung. „Die Ankündigung einer
Maßnahme, die längst umgesetzt sein könnte, stoppt den Wohnraub
nicht”, so Prack. „Wien lässt den Wohnungsraub durch Airbnb & Co.
munter weiterlaufen. Mindestens 14.000 Wohnungen werden dauerhaft als
Tourismusappartements betrieben, das sind mehr Wohnungen, als es in
der gesamten Josefstadt gibt”, so Pühringer.

Die Grünen fordern:

– Einen Stopp der Ausnahmebewilligungen für gewerbliche Nutzung für
kurzfristige Beherbergungszwecke in und außerhalb von Wohnzonen.
Laufende Ausnahmebewilligungen sollen nach Ablauf der Frist nicht
verlängert werden.

– Die Einführung des Kurzzeitvermietungsregisters ohne weiteren
Verzug.

– Es soll weiterhin möglich sein, eine Wohnung 90 Tage pro
Kalenderjahr vorübergehend vermieten zu können, ohne dauerhafte
Aufgabe des Wohnsitzes.

– Auf Grundstücken, die als Wohngebiete oder gemischte Baugebiete
gewidmet sind, soll die Errichtung oder Umwandlung in
Beherbergungsstätten nur mehr möglich sein, wenn das in den
Bebauungsbestimmungen explizit so geregelt ist.