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Mobilitätsminister Hanke: „Neue E-Moped-Regeln ab 1. Oktober sind gewaltiger Schritt für Verkehrssicherheit“

Wien (OTS) – In wenigen Wochen treten die neuen Regeln für sogenannte
„E-Mopeds“
in Österreich in Kraft. Ab 1. Oktober 2026 werden Fahrzeuge der
Klasse L1e-B, die bisher rechtlich als Fahrräder behandelt wurden,
als Kraftfahrzeuge eingestuft. E-Mopeds dürfen dann nicht – wie alle
anderen Mopeds auch – auf Radwegen oder anderen Radfahranlagen
unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn. Mit der
neuen Regelung kommen für die betroffenen Fahrzeuge auch
entsprechende Pflichten: Sie müssen für den Straßenverkehr zugelassen
und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-
Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine
Lenkberechtigung und es gilt Sturzhelmpflicht. Zusätzlich gelten – im
Sinne der hohen Standards der österreichischen Verkehrssicherheit –
die weiteren kraftfahrrechtlichen Vorgaben, unter anderem die
regelmäßige Begutachtung.

„Ein Fahrzeug das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und
so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein – und deshalb
braucht es hier faire und nachvollziehbare Regeln. Ab 1. Oktober
gehören diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg.
Zusätzlich müssen sie auch den Anforderungen der hohen
Verkehrssicherheitsstandards eines Kraftfahrzeuges entsprechen. Damit
schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen
ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg
auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen“, sagt
Mobilitätsminister Peter Hanke.

Zwtl.: BMIMI organisiert Verkehrssicherheitstrainings für
Essenszusteller:innen

Besonders relevant ist die Umstellung für jene, die E-Mopeds im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen – etwa für
Essenszustellungen. Viele von ihnen werden – wie auch in anderen
Ländern üblich – auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen. Um diese Gruppe
beim sicheren Umgang mit den neuen Regeln zu unterstützen,
organisiert das Mobilitätsministerium österreichweit für den Zeitraum
2026 bis 2029 Fahrrad- bzw. E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings für
Zustellerinnen und Zusteller. Die Trainings werden von qualifizierten
Radfahrschulen durchgeführt, Anmeldungen sind ab dem 1. Oktober 2026
möglich.

Im Mittelpunkt steht das Thema „Sicher und rechtskonform
unterwegs – auch unter Zeitdruck“. Vermittelt werden unter anderem
grundlegende Kenntnisse der StVO, Verkehrszeichen und Vorrangregeln
sowie die sichere Ausstattung und praktische Anwendung der
Verkehrsregeln. Im Praxisteil wird das richtige Verhalten in
komplexen Verkehrssituationen trainiert – insbesondere im Umgang mit
Fußgängerinnen und Fußgängern, öffentlichen Verkehrsmitteln und
parkenden Fahrzeugen.

„Neue Regeln müssen nicht nur bekannt sein, sondern auch im
Alltag funktionieren. Gerade Zustellerinnen und Zusteller sind viele
Stunden im Straßenverkehr unterwegs und stehen dabei oft unter
Zeitdruck. Deshalb setzen wir neben klaren gesetzlichen Vorgaben auch
auf praktische Unterstützung. Mit den extra auf Zusteller*innen
zugeschnittenen Verkehrssicherheitstrainings bis 2029 schaffen wir
ein österreichweites Angebot, das direkt im Alltag ansetzt und die
Sicherheit der Fahrer:innen sowie aller anderen
Verkehrsteilnehmer:innen fördert“, so Hanke.

Die Lieferdienstplattformen Lieferando, foodora und Wolt werden
die freiwilligen Trainings über ihre Plattformen bewerben. Die
Teilnahme der Essenszusteller:innen an dem Kurs wird von den
Plattformen mit 50 Euro unterstützt.

„Lieferando Österreich fokussiert seit jeher auf Fahrrad- und E-
Bike-Zustellung. Gemäß unseres Credos ‚Safety first, Pizza second‘
begrüßen wir daher die neue Regelung und konstruktive Zusammenarbeit
mit dem Mobilitätsministerium. Klare rechtliche Rahmenbedingungen und
gezielte Unterstützungsangebote sind für uns ein wichtiger Ansatz, um
Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Unsere Fahrer:innen
unterstützen wir aktiv beim Umstieg – unter anderem mit
zielgruppengerechter Information, Sicherheitskampagnen und E-Bike-
Leasing-Kooperationen“, so Natascha Mauthner, Geschäftsführerin
Lieferando Österreich.

„Die Gesetzesnovelle schafft klarere Verhältnisse und sorgt für
mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Wir freuen uns, in enger
Kooperation mit dem Ministerium die Rider bei dieser Umstellung mit
passenden Schulungsprogrammen zu unterstützen, und beteiligen uns
gerne an der Finanzierung dieses Projekts. Die Verkehrssicherheit
liegt uns bei foodora sehr am Herzen, deshalb haben wir bereits im
Vorfeld des 1. Oktobers proaktive Schritte unternommen, um unsere
Rider auf diesen Wechsel vorzubereiten. Seit Juni informieren wir sie
über die neuen Regeln und waren den ganzen Sommer über mit Roadshows
in ganz Österreich unterwegs, um ihre Fragen im persönlichen Gespräch
zu beantworten. Ab 1. Oktober stellt unsere gesamte Flotte auf
Fahrräder und E-Bikes um, und wir investieren einen siebenstelligen
Betrag, um unseren Ridern den Zugang zu hochwertigen E-Bikes zu
attraktiven Konditionen zu ermöglichen“, sagt Dragan Milovanovic,
Managing Director foodora Österreich.

„Digitale Lieferplattformen werden ein immer wichtigerer Teil der
lokalen Wirtschaft und lebenswerter Innenstädte – damit wächst auch
unsere Verantwortung, einen Beitrag zu sicherer Mobilität zu leisten.
Deshalb unterstützen wir die wichtige Initiative des
Mobilitätsministeriums, damit Zustellpartner:innen und alle anderen
Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind“, erklärt Joscha Domdey,
Geschäftsführer Wolt Austria.

Zwtl.: Bewusst späteres Inkrafttreten ab 1. Oktober für die
Fahrer:innen

Die neuen Bestimmungen treten bewusst erst am 1. Oktober 2026 in
Kraft und nicht wie die anderen Teile der Gesetzesnovelle schon mit
1. Mai 2026. Damit erhielten die Besitzerinnen und Besitzer sowie
insbesondere jene, die E-Mopeds beruflich nutzen, mehrere zusätzliche
Monate, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.
Mobilitätsminister Peter Hanke: „Wir haben das Inkrafttreten bewusst
später gewählt, damit niemand von heute auf morgen vor neuen
Anforderungen steht. Die zusätzlichen Monate boten Zeit für
Information, Vorbereitung und den notwendigen Umstieg.“

Das Mobilitätsministerium steht seit Erarbeitung der neuen
Regelungen regelmäßig mit den Zustellplattformen im Austausch.
Informationen in verschiedenen Sprachen werden unter diesem Link zur
Verfügung gestellt .

„Derzeit bestehen bei E-Moped-Nutzenden in Österreich noch
Wissenslücken hinsichtlich der neuen Regelungen. Gute Kenntnisse der
Verkehrsregeln, das sichere Beherrschen des Fahrzeugs, geeignete
Schutzausrüstung und gegenseitige Rücksichtname sind aus Sicht des
KFV wesentliche Bausteine der Unfallprävention, damit alle
Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich durch den Alltag kommen“, so
KFV Direktor Mag. Christian Schimanofsky.

Zwtl.: E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr – Letzter Teil der StVO- &
KFG-Novelle wird umgesetzt

Mit der Neuregelung wird eine bisherige rechtliche Unklarheit
beseitigt: Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden künftig einheitlich als
Kraftfahrzeuge behandelt und nicht mehr wie bisher als Fahrräder.
Damit gelten für E-Mopeds grundsätzlich dieselben
kraftfahrrechtlichen Regeln wie für herkömmliche Mopeds. Gleichzeitig
wird die Nutzung von Radfahranlagen durch diese Fahrzeuge beendet.

„Wir wollen einen Straßenverkehr, in dem klar ist, welches
Fahrzeug wo unterwegs sein darf, welche Regeln dafür gelten und in
dem alle Fahrzeuge auch wirklich verkehrstauglich sind. Mit der E-
Moped-Regelung schaffen wir diese Klarheit und wir verbinden die neue
Rechtslage mit Information und konkreter Unterstützung“, so Hanke
abschließend.

Mit dem Inkrafttreten der neuen „E-Mopedregelung“ wird der letzte
Teil der angekündigten StVO- & KFG-Novelle von Mobilitätsminister
Peter Hanke umgesetzt. Seit Mai 2026 ist es Städten und Gemeinden
möglich verkehrsberuhigte Zonen zu verordnen und auch für E-Scooter
gelten deutlich strengere Bestimmungen. Dieses Gesamtpaket ist ein
bedeutender Schritt für die Verkehrssicherheit in Österreich und
stellt erneut den Reformwillen im Mobilitätsressort unter Beweis.

Weiterführender Link: https://www.bmimi.gv.at/emopeds