ÖAMTC: Das ändert sich ab 1. September für Führerscheinbesitzer:innen

Wien (OTS) – Mit 1. September tritt die 23. Novelle zum
Führerscheingesetz (FSG)
in Kraft. Änderungen betreffen u. a. die Gültigkeit bestimmter
Lenkberechtigungen, darunter Internationale Führerscheine, Fristen
bei Führerscheinprüfungen sowie Regelungen nach dem Verlust eines
Führerscheins. Der Mobilitätsclub hat die wichtigsten Neuerungen für
Konsument:innen zusammengefasst.

C- und D-Schein künftig auch ab 60 fünf Jahre gültig, längere
Gültigkeit internationaler Scheine

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die
Führerscheinklassen C und D: Künftig gilt auch ab dem 60. Lebensjahr
die allgemeine Befristung von fünf Jahren – bisher musste die
Lenkberechtigung ab diesem Alter alle zwei Jahre verlängert werden.
„Die neue Regelung ist eine Erleichterung für langjährige
Berufskraftfahrer:innen, die künftig weniger Behördenwege und
administrativen Aufwand haben“, sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Ebenfalls verlängert wird die Gültigkeitsdauer Internationaler
Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen, das von rund 90 Staaten,
darunter viele beliebte Reiseziele der Österreicher:innen, angewandt
wird: Sie sind künftig drei Jahre gültig (bisher war es ein Jahr).
„Gerade für Menschen, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, ist
die längere Gültigkeitsdauer eine praktische Erleichterung“, hält die
ÖAMTC-Expertin fest. Achtung: Internationale Führerscheine nach
anderen Übereinkommen bleiben von dieser Regelung unberührt und
gelten weiterhin für ein Jahr – dies betrifft z. B. auch große Länder
wie die USA oder Kanada.

Neue Fristen bei Führerscheinprüfungen, mehr Spielraum bei
verlorenem Schein

Wer die Führerscheinprüfung nicht besteht, kann künftig bereits
nach zwölf Tagen statt wie bisher nach zwei Wochen erneut antreten.
Deutlich strenger werden hingegen die Folgen von Täuschungsversuchen
bei der Prüfung: „Ein erneutes Antreten ist in solchen Fällen künftig
erst nach 18 Monaten möglich. Bisher betrug die Sperrfrist neun
Monate“, hält Zelenka fest.

Wer seinen Führerschein verliert oder Opfer eines Diebstahls
wird, kann künftig länger mit der entsprechenden Anzeigebestätigung
unterwegs sein. Diese berechtigt nun bis zu acht Wochen zum Lenken
von Fahrzeugen, bisher waren es vier Wochen. „In den meisten Fällen
wird ein Führerschein-Duplikat ohnehin deutlich schneller
ausgestellt. Ein zusätzlicher Zeitpuffer kann in einzelnen Fällen
dennoch sinnvoll sein“, so die ÖAMTC-Juristin.

Neu geregelt wird auch der Umgang mit dem Verzicht auf
Lenkberechtigungen: Wer komplett verzichtet, muss den Führerschein
künftig ganz abgeben. Bei einem Teilverzicht wird ein neuer
Führerschein mit den verbleibenden Führerscheinklassen ausgestellt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick (Stand: August 2026)

– Wiederantritt zur Führerscheinprüfung nach negativem Ergebnis
bereits nach zwölf Tagen statt zwei Wochen.

– Sperrfrist nach Täuschungsversuch bei der Prüfung 18 statt neun
Monate.

– Anzeigebestätigung nach Verlust gilt bis zu acht statt vier Wochen.

– Führerscheinklassen C und D auch ab dem 60. Lebensjahr fünf statt
zwei Jahre gültig.

– Internationale Führerscheine nach Wiener Übereinkommen künftig drei
Jahre gültig.

– Neuer Führerschein bei Teilverzicht auf Lenkberechtigungsklassen

Alle Infos zu diesem Thema findet man auch auf der Website des
Mobilitätsclubs .

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