Kärnten (OTS) – Eine Kärntnerin ruft ihren Versicherungsvertreter an,
erkundigt sich
nach möglichen Kosten, die im Zuge ihres Krankenhausaufenthaltes
entstehen könnten, und bekommt die beruhigende Auskunft, dass „alles
gedeckt“ sei. Doch kurz darauf liegt eine Rechnung über knapp 500
Euro im Briefkasten. Sie wandte sich an den Konsumentenschutz der AK
Kärnten, weil sie davon ausging, dass die zuvor eingeholte mündliche
Auskunft verbindlich sei. „Rechtlich betrachtet begründet die
fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des
Selbstbehalts. Dieser war beim Vertragsabschluss eindeutig
vereinbart“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig,
die dennoch beim Versicherungsunternehmen intervenierte und eine
kulante Lösung erreichte: Der Versicherer verzichtete in diesem Fall
auf den Selbstbehalt.
AK-Präsident Günther Goach warnt daher: „Viele Versicherte
vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit
denen sie nicht gerechnet haben. Wir raten dazu, sich solche
Informationen immer schriftlich geben zu lassen, um im Streitfall
abgesichert zu sein.“
Zwtl.: Tipps der Arbeiterkammer Kärnten
– Schriftliche Bestätigung einholen: Nur schriftliche Bestätigungen
schützen im Streitfall. Gesprächsnotizen, E-Mails und Screenshots
helfen, wenn es später zu Missverständnissen kommt.
– Vertrag genau prüfen: Selbstbehalte, Ausschlussgründe und
Kostenbeteiligungen stehen immer im Vertrag, auch wenn sie im
Gespräch nicht erwähnt werden.
– Bei Unklarheiten nachfragen: Lieber einmal mehr nachhaken, bevor
man sich auf eine Aussage verlässt und einen Vertrag unterzeichnet.
Besonders bei Krankenhaus-, Zahn- oder Spezialbehandlungen.
– Kostenlose Unterstützung: [email protected] oder 050 477-2002