Wien (OTS) – Auch angesichts unterschiedlicher Interpretationen des
vorliegenden
Kompromisses zum Klimagesetz und den darin vorgesehenen
Zielbestimmungen – 90 Prozent Reduktion bis 2040 im europäischen
Gleichklang, oder volle isolationistische Klimaneutralität – übt die
Industriellenvereinigung (IV) Kritik am offensichtlich vorliegenden
Verhandlungsergebnis. Die Industrie ist längst auf dem Weg zum
Klimaschutz und investiert Milliarden in die Transformation und hält
dabei jedenfalls, wie der gesamte europäische Mitbewerb, am Zieljahr
2050 fest. Österreichs Alleingang mit dem vorliegenden Kompromiss
wäre ein Schuss ins Knie: Er schadet dem eigenen Standort in einer
ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage mehr, als er dem Klima
nutzt. Eine aktuelle Modellrechnung von ECO-Austria im Auftrag der IV
-Oberösterreich macht deutlich, was mit der heutigen Einigung auf dem
Spiel steht: die Wirtschaftsleistung könnte durch den Alleingang um
1,7 bis 2,6 Prozent geringer ausfallen, das entspricht rund 8,5 bis
13 Milliarden Euro, zusätzlich stehen auch rund 30.000 bis 45.000
Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Das Klimaziel ist ein Gesamteuropäisches, legt sich Österreich im
Alleingang ein ambitionierteres Zieljahr auf, ändert das am globalen
Klima nichts, es verschiebt lediglich die Lastenverteilung innerhalb
der EU. Österreich ermöglicht so anderen Mitgliedstaaten damit,
weniger ambitionierte Ziele zu verfolgen. Dieses Ungleichgewicht hat
direkte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und verteuert den
Standort Österreich, ohne dass dem gesamteuropäischen Klimaziel damit
gedient wäre.
Standortklausel und Rechtsschutz-Ausschluss: Schutz, der keiner ist
Die Standortklausel, die genau das verhindern sollte, ist in
ihrer jetzigen Form unbestimmt und zahnlos, sodass sie im Ernstfall
keine einzige Schutzwirkung entfaltet. Und wer glaubt, mit dem
Ausschluss des subjektiven Rechtsschutzes sei man auf der sicheren
Seite, irrt: Klimaziele können ihre Rechtswirkung auch über das
Völkerrecht entfalten, auch ohne im Gesetz vorgesehene Klagerechte.
Was hier vorliegt, ist ein Gesetz mit einer wachsweichen
Standortklausel ohne jede Prüf- und Steuerungswirkung und einem
Rechtsschutz-Ausschluss, der vor Gerichten vermutlich nicht hält. Und
während man sich mit Zielen und Daten schmückt, wird der eigentliche
Kostenfaktor für die Betriebe ideologisch ausgeblendet. Das ist
verantwortungslos gegenüber jedem Arbeitsplatz, der an diesem
Standort hängt.
Am Ende steht unterm Strich im besten Fall eine Klimabilanz von
null, im schlimmsten Fall sogar eine negative. Wandert Produktion aus
Österreich ab, weil hier teurer produziert wird, verlagert sie sich
in Länder mit schwächeren Standards. Dem Weltklima ist damit nicht
geholfen, dem heimischen Standort und den Arbeitsplätzen sehr wohl
geschadet.
Schwacher Trost: CCS und UVP-G
Ein schwacher Trost bleibt die im Kompromiss vorgesehene
Aufhebung des CCS-Verbots samt Rechtsrahmen für dessen Umsetzung
sowie die Verfahrensvereinfachungen im UVP-G zur Beschleunigung der
Transformation. Beide Schritte sind grundsätzlich zu begrüßen, sie
ändern aber nichts an den grundlegenden Konstruktionsfehlern des
Klimaschutzgesetzes.
Anspruch und Realität klaffen auseinander
Auch die Österreichische Volkspartei selbst betont, dass
Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam gedacht werden müssen.
Genau daran muss sich der vorliegende Gesetzestext messen lassen:
Eine zahnlose Standortklausel und ein unwirksamer Rechtsschutz-
Ausschluss sind kein gemeinsames Denken von Klimaschutz und Standort,
sondern eine einseitige Vorleistung zulasten der Betriebe. Die IV
fordert daher die Verhandler auf, das Gesetz vor Beschlussfassung
entsprechend nachzubessern.