Qualzuchtverbot: Rechtsgutachten schafft Klarheit für Welthundeausstellung 2027 in Österreich

Wien (OTS) – Tiere mit sichtbaren Qualzuchtmerkmalen dürfen in
Österreich nicht
auf Ausstellungen präsentiert werden. Ein heute vom Kampagnenbüro
Shifting Values vorgestelltes Rechtsgutachten analysiert anhand der
Rechtslage und Judikatur die Verantwortlichkeiten von Veranstaltern,
Ausstellern, Tierärzten, Behörden etc. Für die Welthundeausstellung
im Mai 2027 in Tulln ist damit klargelegt, wie sie rechtskonform
durchgeführt werden kann. Die Grundlagen für die erste qualzuchtfreie
Welthundeausstellung der Geschichte sind da – jetzt müssen sie
umgesetzt werden.

Bei Tierschauen werden Tiere nach der Übereinstimmung mit den
Rassestandards der veranstaltenden Vereine bewertet. Leider wird
dabei allzu oft das Tierschutzgesetz missachtet, indem
qualzuchtbetroffene Tiere ausgestellt werden. Dies zog in den letzten
Jahren eine Vielzahl an Verfahren und inzwischen umfangreiche
Judikatur nach sich. Diese wird im Rechtsgutachten der
Tierschutzrechtsexpertin Dr. Johanna Neumeyer analysiert, um
Überblick und Klarheit für Behörden und Veranstalter zu schaffen.

Denn Verantwortung trifft nicht nur die Aussteller der Tiere
selbst, sondern auch die Veranstalter. Dazu stellte der VwGH erst im
März dieses Jahr klar: Der Veranstalter ist ausdrücklich für die
Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Er muss die
Ausstellung so organisieren, dass keine Tiere mit Qualzuchtsymptomen
oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen präsentiert werden.

„Rassen, bei denen ein solches Qualzuchtmerkmal im Zuchtstandard
festgeschrieben und daher bei jedem Tier dieser Rasse vorhanden ist,
dürfen vom Veranstalter gar nicht erst zugelassen werden“, erklärt
Clemens Purtscher, Tierschutzexperte bei Shifting Values. Für die
Welthundeausstellung betrifft das Rassen wie Mops, Griffon und
Französische Bulldogge (extreme Brachycephalie) oder Mexikanischen
Nackthund (Haarlosigkeit). Diese machen aber nur einen kleinen Teil
der bis zu 20.000 erwarteten Hunde aus. Bei anderen Rassen kommt es
auf das einzelne Tier an.

Zu den Pflichten der Behörde gehört es, das Qualzucht-
Ausstellungsverbot durch Auflagen zu gewährleisten sowie geeignete
Kontrollen durchzuführen. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss,
dass bewusstes Wegschauen, Nichtverfolgen oder nur oberflächliches
Kontrollieren eine Beitragstäterschaft und in bestimmten Fällen sogar
Amtsmissbrauch begründen kann.

„Die qualzuchtbezogenen Verbote stehen nicht zufällig im
Tierschutzgesetz, sondern weil Qualzucht zu lebenslangen
Beeinträchtigungen und Leiden führt“, betont Purtscher. „Geht alles
rechtskonform zu, wird die Welthundeausstellung 2027 in Österreich
als erste qualzuchtfreie Ausstellung ein wichtiges Zeichen für eine
positivere Entwicklung der Hundezucht setzen.“

Link zum Rechtsgutachten:
https://www.shiftingvalues.com/rechtsgutachten-qualzucht-
ausstellungsverbot.pdf

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