Wien (OTS) – Extreme Wetterereignisse, wie Hitze, Dürre und
Überschwemmungen
häufen sich durch die Klimakrise. Das ist in Österreich wie in
anderen Teilen der Welt deutlich merkbar. Zum internationalen Tag der
humanitären Hilfe am 19. August machen die Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine
Steger, und Licht für die Welt auf die Vulnerabilität von Menschen
mit Behinderungen und älteren Personen aufmerksam.
Zwtl.: Die Situation in Österreich
Menschen mit Behinderungen sind bei Katastrophen und humanitären
Krisen besonders gefährdet: Frühwarnsysteme sind vielfach nicht
barrierefrei zugänglich, Evakuierungsrouten und Notunterkünfte nicht
barrierefrei gestaltet und in der Notfallplanung werden ihre Bedarfe
häufig nicht mitgedacht. Die Folge ist, dass Menschen mit
Behinderungen bei Katastrophen ein deutlich höheres Risiko tragen,
zurückgelassen, verletzt oder gar getötet zu werden. Die UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich jedoch in Art. 11
ausdrücklich dazu, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit
Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen
sicherzustellen.
„Katastrophenschutz, der Menschen mit Behinderungen nicht von
Anfang an mitdenkt, funktioniert nicht für alle. Das ist keine Frage
des Schicksals, sondern eine Frage der Planung“, sagt
Behindertenanwältin, Christine Steger. „Menschen mit Behinderungen
dürfen nicht nur Objekt von Hilfsmaßnahmen sein. Sie müssen als
Expert:innen in eigener Sache von Anfang an in Prävention,
Katastrophenschutz und Wiederaufbau einbezogen werden. Das gilt
weltweit genauso wie in Österreich, wo wir angesichts von
Hitzewellen, Muren und Hochwasser ebenfalls gefordert sind, unsere
Krisenpläne inklusiv zu gestalten.“
Zwtl.: Inklusion in der Humanitären Hilfe
„Inklusion stellt sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Fehlt
Inklusion, läuft die humanitäre Hilfe Gefahr, sehr viele Menschen zu
übersehen“, betont Jacqueline Bungart, Expertin für inklusive
Humanitäre Hilfe bei Licht für die Welt. Laut Schätzungen der
Disability Reference Group benötigen 48 Millionen Menschen mit
Behinderungen humanitäre Hilfe. 80% aller Menschen mit Behinderungen
leben in Ländern des Globalen Südens.
Ein wichtiger Teil der humanitären Arbeit ist die
Katastrophenhilfe vor, während und nach Katastrophen – etwa bei
extremen Wetterereignissen infolge der Klimakrise wie Zyklonen und
Überschwemmungen.
Zwtl.: Recht auf Beteiligung
Licht für die Welt setzt sich für inklusive humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit ein. “Wir stellen sicher, dass Menschen
mit Behinderungen und ältere Menschen bei der Katastrophenhilfe in
die Prävention (z.B. Frühwarnsysteme), die Antwort auf Katastrophen (
z.B. Evakuierungspläne) wie auch in die Unterstützung danach (z.B.
Wiederaufbau) einbezogen sind. Darauf haben sie auch gemäß der UN-
Behindertenrechtskonvention ein Recht.
Zwtl.: Datenlücke in der internationalen humanitären Hilfe
“Wir sehen einen Anstieg humanitärer Krisen in den afrikanischen
Ländern, in denen wir arbeiten. Menschen mit Behinderungen scheinen
wie ältere Menschen in Daten oft nicht auf”, stellt Jacqueline
Bungart fest. Das führt bei Katastrophen oft dazu, dass sie übersehen
werden, da ihre Bedürfnisse in der Planung von zB. Evakuierungsplänen
nicht bedacht wurden. Mit dem „Survey for Inclusive Rapid Assessment“
(SIRA) unterstützt Licht für die Welt humanitäre Akteure Barrieren
für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen für den Krisenfall
zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese mitgedacht werden.
Insbesondere setzt sich Licht für die Welt dafür ein, dass Menschen
mit Behinderungen und ältere Menschen in Prozesse eingebunden werden
und somit beteiligt sind, wirksame Lösungen zu finden.
Zwtl.: Datenlücke auch in Österreich
Auch in Österreich fehlt es an einer verlässlichen
Datengrundlage: Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP
II) hält fest, dass es an ausreichenden Vorkehrungen für Not- und
Katastrophenfälle mangelt, um zielgerichtet auf die speziellen
Anforderungen von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können,
insbesondere weil eine detaillierte Datenlage zu Anzahl, gewöhnlichem
Aufenthalt und individuellen Bedarfen (etwa bei Mobilität,
Grundversorgung oder Medikamenten) fehlt.
„Wer im Ernstfall nicht erfasst ist, wird leicht übersehen“, sagt
Behindertenanwältin, Christine Steger. „Der NAP II sieht daher zu
Recht vor, dass diese Datenlücke geschlossen wird. Jetzt kommt es auf
eine rasche und datenschutzkonforme Umsetzung an, gemeinsam mit den
Organisationen von Menschen mit Behinderungen.“
Zwtl.: Weitere Informationen:
https://www.light-for-the-world.org/news/a-new-tool-for-
disability-data-in-crises/
Disability inclusion in Disaster Risk Reduction