Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres und die Direktion
Staatsschutz und
Nachrichtendienst (DSN) weisen auf die rechtlichen Möglichkeiten hin,
illegale Sprengmittel und Schusswaffen straffrei an die zuständigen
Behörden abzugeben. Ziel dieser Initiative ist, das Reservoir an
illegalen Beständen im Bundesgebiet zu reduzieren und somit den
illegalen Waffen- und Sprengmittelhandel sowie die damit
einhergehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu minimieren.
Staatssekretär Jörg Leichtfried betonte: „Die Sicherheit der
Bevölkerung hat oberste Priorität. Oft führt die Unkenntnis über die
Rechtslage dazu, dass gefährliche Altbestände im Verborgenen bleiben
oder unsachgemäß entsorgt werden, um eine vermeintliche Strafe zu
vermeiden. Wir setzen hier gezielt auf Prävention und Transparenz.
Die straffreie Abgabe ist ein wesentliches Instrument, um gefährliche
Güter systematisch aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Nur durch
die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern können wir das
Risiko von Unfällen und dem Missbrauch durch extremistisch motivierte
Akteure effektiv minimieren.“
Gefahrenpotenzial illegaler Altbestände
Oftmals ist der Besitz illegaler Sprengmittel und Waffen nicht
auf kriminelle Absicht zurückzuführen, sondern resultiert aus
Erbschaften oder Zufallsfunden. Manche Güter wurden auch durch
spätere Gesetzesänderungen oder Gesetzesverschärfungen illegal. Die
Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen führt jedoch häufig zu
unsachgemäßer Entsorgung oder illegaler Weitergabe.
Besonders problematisch sind illegale Sprengmittel, die aus
früheren Kriegshandlungen im In- und Ausland stammen. Aufgrund ihrer
Langlebigkeit kann von diesen auch nach vielen Jahren noch Gefahr
ausgehen und der unsachgemäße Umgang oder die Weitergabe an
gewaltbereite, extremistisch oder terroristisch motivierte Personen
ein erhebliches Risiko für die Bevölkerung darstellen.
Fund bei Haushaltsauflösung
Wie wichtig die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ist, zeigt ein
aktueller Fall aus Oberösterreich. Im Zuge der Räumung eines
Elternhauses im Bezirk Vöcklabruck stießen Erben im Keller auf ein
verstecktes Depot hinter einer verschlossenen Stahltüre. Die
betroffenen Personen reagierten richtig und kontaktierten umgehend
die Polizeiinspektion Vöcklabruck. In Folge konnten insgesamt 16
Langwaffen, acht Kurzwaffen, acht Munitionskisten sowie anderes
Kriegsmaterial und verbotene Waffen sichergestellt werden. Durch
dieses verantwortungsbewusste Handeln wurde verhindert, dass ein
solches Waffenarsenal in Umlauf gelangt.
Rechtliche Sicherheit
Um die Hemmschwelle für die Abgabe solcher Bestände zu senken,
weist der Verfassungsschutz explizit auf die gesetzlichen
Möglichkeiten der straffreien Abgabe hin. Gemäß § 43 Abs 2 des
Sprengmittelgesetzes 2010 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig,
bevor eine zur Strafverfolgung berufene Behörde vom Verschulden
erfahren hat, Schieß- und Sprengmittel der Behörde übergibt oder
deren Fundort bekanntgibt. Analog dazu ermöglichen die Regelungen des
Waffengesetzes (§§ 50 Abs 3 und 51 Abs 3 WaffG) die straffreie Abgabe
illegaler Schusswaffen.