VwGH zieht beim Projekt Pumpspeicherkraftwerk Koralm nun Schlussstrich

Wien (OTS) – Wie die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS
mitteilt, sind
die Projektbetreiber des Pumpspeicherkraftwerks Koralm nun auch beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Umweltverfahrensexperte
Wolfgang Rehm: „Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch das
zweite anrufbare Höchstgericht alles klar gemacht. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023, mit dem die Genehmigung
versagt wurde, bleibt somit dauerhaft rechtskräftig, nun herrscht
endlich Rechtssicherheit“.

Diesem von zwei branchenfremden Forstbetrieben vorangetriebenen
und von der früheren Steiermärkischen ÖVP/SPÖ-Landesregierung
unstatthaft protegierten Vorhaben brauche niemand eine Träne
nachzuweinen. „Wer hinter die Fassade der zahlreichen, nicht mit
Energiekompetenz gesegneten großspurigen Ankündigungen geblickt hat,
konnte ein reines Pumpspeicherkraftwerk in Kavernenbauweise ohne
natürlichen Zufluss und damit ohne Wasserkraft-Primärenergie
erblicken, das nur bei der installierten Maschinenleistung
angeberische Rekordwerte aufwies. Dies war aber mit einem eher
schwachbrüstigem Speichervolumen kombiniert und das sich zudem als
planungstechnische Katastrophe herausstellte“, so Rehm. So seien die
vom Bundesverwaltungsgericht eingeholten Gutachten in nie gekannter
Breite und Dichte vernichtend ausgefallen und hätte das
Einreichoperat den bautechnischen Anforderungen eines großen
Hohlraumbaues und den erforderlichen Nachweisen der Geländeeignung
nicht entsprochen. „Was die Absicherungen des Baus gegen
Bergwasserzutritte betrifft, konnte aus den Aussagen des
hydrogeologischen Gerichtsgutachtens sogar der Schluss gezogen
werden, dass hier eine gemeingefährdende Planung vorlag,“ so Rehm.
Nichtsdestotrotz habe die Steiermärkische Landesregierung 2021 dafür
eine Genehmigung erteilt gehabt. Deren Hilfsapparat sei dabei von
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ohne Anklageerhebung
überschattet gewesen. Der Rechnungshof habe gravierende Missstände
auch beim Koralmkraftwerksprojekt festgestellt hatte, „Bereits am
Beginn der 14-jährigen Verfahrensgeschichte gab es Versuche des
Landes Steiermark, mit der Aufhebung des Landschaftschutzgebietes
Koralpe den Projektwerbern die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu ersparen. Dies konnten wir
allerdings vereiteln“, so Rehm. Am Ende des schließlich
durchgesetzten Prüfverfahrens habe das BVwG in Erledigung der
Beschwerden von Umweltorganisationen, Nachbarn und einer
Bürgerinitiative aus der Vielzahl möglicher Versagungsgründe den
Naturschutz und hier das Europaschutzgebiet Koralpe ausgewählt. Es
sei eine solide mehrfach abgesicherte ablehnende Entscheidung
getroffen worden, an der sich die Projektwerber letztlich die Zähne
ausgebissen hätten. „Die mit dem Projekt begründete Blockade von
Wirtschaftskammer und Wirtschaftsbund gegen eine Verordnung des
Schutzgebietes erwies sich dabei als Bumerang“, so Rehm. Eine Blamage
habe der VwGH auch für die Behörde und den neuen steiermärkischen
Umweltanwalt parat gehabt, der die erfolgreiche Beschwerde seiner
Amtsvorgängerin in eine Zustimmung für die Revision der
Pumpspeicherkraftwerk Koralm GesmbH umzudrehen versucht habe. Beide
Revisionsbeantwortungen habe das Höchstgericht als zurückzuweisende
verspätete Revision gewertet. „Das ist nun insgesamt eine gute
Entscheidung, Leuchtstern der Verfahrensbeschleunigung war der
jahrelange Prozess allerdings nicht. Hätte die gebotene
Ergebnisoffenheit schon auf Behördenebene existiert, wäre die
abweisende Entscheidung bereits um Jahre früher getroffen worden und
hätte dies allen Beteiligten Kosten und Mühen erspart,“ so Rehm
abschließend.

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