Wien (OTS) – Zehntausende Wiener Gebäude brauchen ein digitales
Bauwerksbuch gemäß
§ 128a der Bauordnung für Wien (BO) – rund 57.000 Bestandsgebäude,
etwa 32.400 davon bereits bis Ende 2027. Viele Eigentümer und
Hausverwaltungen wissen jedoch nicht, ob ihr Objekt betroffen ist und
welche Frist gilt. Ein kostenloser Online-Check eines Wiener
Baumeisters schafft in wenigen Sekunden Klarheit.
Maßgeblich ist das Jahr der Ersterrichtung – spätere Zu- oder
Umbauten ändern daran nichts. Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919
errichtet wurden, benötigen ein registriertes Bauwerksbuch bis 31.
Dezember 2027; Gebäude aus der Zeit zwischen dem 1. Jänner 1919 und
dem 1. Jänner 1945 bis 31. Dezember 2030. Für später errichtete
Gebäude besteht derzeit keine Erstellungspflicht im Bestand.
„Wir erleben derzeit eine erhebliche Verunsicherung am Markt.
Eigentümer und Hausverwaltungen verlieren Zeit, weil die gestaffelten
Fristen oft verkürzt oder verwechselt werden“, erklärt Baumeister
Dipl.-Ing. (FH) Nihad Kotlo. „Mit dem Online-Check wollen wir
sachliche Orientierung bieten – in 30 Sekunden, ohne Anmeldung.“
Das Tool unter https://dein-bauwerksbuch.wien/bauwerksbuch-
check.html fragt in drei kurzen Schritten die wichtigsten Eckdaten ab
– ohne Registrierung und ohne persönliche Daten. Eigentümer erhalten
sofort eine erste Einordnung, ob ihr Gebäude betroffen ist und welche
Frist gilt; ob die Pflicht im Einzelfall greift, klärt anschließend
eine fachliche Prüfung.
Erstellen dürfen das Bauwerksbuch nur Befugte – Baumeister,
Ziviltechniker oder Gerichtssachverständige. Bei Nichterfüllung
drohen Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro (§ 135 Abs. 1 BO).
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