Stadt Wien: Neue Einreichfristen für Wiederaufnahmeförderungen in der Darstellenden Kunst

Wien (OTS) – Ab Oktober 2026 können Förderungen für Wiederaufnahmen
mit verkürztem
Vorlauf von drei Monaten vor Beginn der Aufführungsserie beantragt
werden.

„Im Sinne der Wiener Kulturstrategie 2030 optimiert die Stadt
Wien ihre Förderstrukturen – an den Bedarf der Freien Szene
gekoppelt. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die Freie Szene,
stärken ihre Sichtbarkeit und unterstützen nachhaltige
Produktionsweisen noch gezielter“ , so die amtsführende
Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler zu dieser Maßnahme.

In zahlreichen Gesprächen mit Künstler*innen wurde deutlich, dass
für die Wiederaufnahme erfolgreicher Produktionen im Bereich der
Darstellenden Kunst kürzere Prozesse in der Entscheidungsfindung
erforderlich sind. Der Wunsch nach einer Flexibilisierung dieses
Förderinstruments wurde ebenso an das Kuratorium für Theater, Tanz &
Performance als auch an die Konzeptjury herangetragen, die diesen
Bedarf ihrem Gutachten hervorhebt. Die Kulturabteilung der Stadt Wien
hat daher in Abstimmung mit dem Kuratorium und der amtsführenden
Stadträtin die Einreichfristen für Wiederaufnahmeförderungen
überarbeitet.

In der Praxis bedeutet das:

– Der Einreichtermin für Freie Gruppen von 1. August bis 15.
September 2026 gilt erstmals nur für Neuproduktionen in der zweiten
Jahreshälfte 2027 und Jahresförderungen sowie Großvorhaben im Jahr
2028, jedoch nicht mehr für Wiederaufnahmen.

– Wiederaufnahmeförderungen können ab 1. Oktober 2026 laufend für das
Jahr 2027 beantragt werden.

– Die Antragstellung muss mindestens 3 Monate vor Beginn der
Aufführungsserie erfolgen.
Achtung! Im August werden keine Anträge bearbeitet.

Die in den Richtlinien definierten Voraussetzungen und Kriterien
bleiben gleich.
Dies gilt vor allem für:

– Zwischen der letzten Aufführung und der Wiederaufnahme müssen
mindestens 6 Monate liegen.

– Die Spielstätte muss feststehen und bei der Einreichung
bekanntgegeben werden.

– Es müssen mindestens 3 Vorstellungen für die Wiederaufnahme in Wien
vorgesehen sein.

– Anträge für Wiederaufnahmeförderung können nur beurteilt werden,
wenn dem Kuratorium eine Sichtungsgrundlage zur Verfügung gestellt
wird.

– Anmerkung : Bei der Förderung einer Wiederaufnahme betrachtet das
Kuratorium in den meisten Fällen ein Drittel des ursprünglich
kalkulierten Förderbetrages als realistisch, da die Produktionskosten
einer Wiederaufnahme geringer sind als die Kosten eines neuen
Vorhabens.