Caritas, Diakonie und Volkshilfe warnen: Nächste Sparmaßnahme trifft Kinder und armutsbetroffene Familien

Wien (OTS) – Medienberichten zu Folge plant die Bundesregierung,
subsidiär
Schutzberechtigten in der Grundversorgung künftig die
Familienbeihilfe nicht zuzugestehen. Caritas Österreich, Diakonie
Österreich und Volkshilfe Österreich warnen vor den Folgen für Kinder
und Familien. Die Pläne wurden am Mittwoch medial bekannt und nähren
die Sorge vor weiteren Einschnitten zulasten besonders vulnerabler
Bevölkerungsgruppen.

Sparen ja – aber nicht bei den Schwächsten

„Wir wissen, dass die Budgetkonsolidierung schwierige
Entscheidungen erfordert. Aber wer bei den Schwächsten spart,
verschärft soziale Probleme, statt sie zu lösen. Nach den
angekündigten Einsparungen bei Familien und Menschen mit niedrigen
Einkommen steht nun die nächste Maßnahme im Raum, die ausgerechnet
jene trifft, die ohnehin unter enormem Druck stehen. Wer bei Kindern
spart, gefährdet ihre Zukunftschancen und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt“, sagt Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas
Österreich.

Die geplante Regelung soll dazu führen, dass subsidiär
Schutzberechtigte in der Grundversorgung künftig keine
Familienbeihilfe erhalten. Betroffen wären Familien mit Kindern, die
ihren Lebensunterhalt derzeit nicht selbst sichern können.

Zweifel an Vereinbarkeit mit EU-Recht

„Jedes Kind in unserem Land muss uns gleich viel wert sein.
Leistungen für Kinder dürfen nicht vom Status der Eltern abhängen“,
sagt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Sie sieht diese
Haltung auch in der neuen europäischen Statusverordnung, die mit dem
Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) heute in Kraft tritt,
verankert. Diese gestehe subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich
dieselben Leistungen der sozialen Sicherung zu wie Staatsangehörigen,
erklären die drei Organisationen. Ausnahmen sind lediglich in eng
begrenzten Bereichen der Sozialhilfe vorgesehen.

„Wir vernehmen mit großer Sorge, dass die Regierung versucht,
subsidiär Schutzberechtigten Leistungen zu streichen, die ihnen nach
europäischem Recht zustehen. Die neue europäische Statusverordnung
sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte bei Leistungen der
sozialen Sicherung grundsätzlich gleich behandelt werden müssen wie
Staatsangehörige. Die Familienbeihilfe ist eine zentrale
Unterstützung für Familien mit Kindern und daher jedenfalls zu
gewährleisten. Wir bezweifeln daher, dass die geplante Maßnahme mit
europäischem Recht vereinbar ist“, betont Moser.

Gefahr eines Dammbruchs für alle armutsbetroffenen Kinder

Die Hilfsorganisationen befürchten zudem, dass die geplante
Maßnahme erst der Anfang sein könnte. Sollte sich die Streichung der
Familienbeihilfe für subsidiär Schutzberechtigte als
unionsrechtswidrig erweisen, könnte der politische Druck steigen, den
Anspruch auf Familienbeihilfe generell für Sozialhilfebeziehende
einzuschränken. „Das Risiko besteht darin, dass die Familienbeihilfe
am Ende allen Familien in der Sozialhilfe gestrichen wird. Dann wären
nicht nur subsidiär Schutzberechtigte betroffen, sondern auch
tausende österreichische Familien. Rund 71.000 Kinder leben derzeit
in Haushalten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Für sie wäre das
ein dramatischer Einschnitt“, warnt Erich Fenninger, Direktor der
Volkshilfe Österreich.

Gerade für Familien mit geringem Einkommen ist die
Familienbeihilfe ein unverzichtbarer Bestandteil des
Haushaltsbudgets. Laut den aktuellen Referenzbudgets der
Schuldnerberatung sind für ein angemessenes, wenn auch bescheidenes
Leben eines Kindes monatlich rund 1.000 Euro erforderlich. Die
Grundversorgung hingegen beträgt pro Monat 425 EUR für einen
Erwachsenen – für jedes minderjährige Kind kommen 145 EUR dazu. Damit
müssen alle Ausgaben des täglichen Lebens bestritten werden.

Appell an die Bundesregierung

Caritas, Diakonie und Volkshilfe appellieren an die
Bundesregierung, die geplante Maßnahme zu überdenken und die
Bekämpfung von Kinderarmut sowie die soziale Absicherung von Familien
nicht weiter auszuhöhlen:

„Wir erleben ein gefährliches Muster: Zuerst werden Leistungen
für jene Gruppen infrage gestellt, die politisch wenig Gehör finden.
Danach droht die Ausweitung auf immer größere Teile der Bevölkerung.
Wer heute bei subsidiär Schutzberechtigten beginnt, könnte morgen bei
allen armutsbetroffenen Familien ankommen. Das schwächt den
Sozialstaat und trifft am Ende besonders vulnerable Gruppen unserer
Gesellschaft“, so die drei Organisationen abschließend.