Wien (PK) – Mehrheitlich sprach sich der Bundesrat für eine Novelle
zum
Umsatzsteuergesetz aus, mit der die Mehrwertsteuer auf bestimmte
Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 von 10 % auf 4,9 % gesenkt wird.
Die Maßnahme betreffe unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier,
Reis, Mehl, Nudeln, Brot sowie zahlreiche Gemüse- und Obstsorten,
informierte Wolfgang Markytan (SPÖ/W). Ziel der Steuerreduktion ist
es, die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Teuerung zu entlasten
und die Inflation zu dämpfen. Während ÖVP und SPÖ die Steuersenkung
als wichtigen Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung bewerteten,
kritisieren FPÖ und Grüne die geplante Gegenfinanzierung sowie die
ihrer Ansicht nach begrenzte soziale Treffsicherheit der Maßnahme.
Die vom Nationalrat bereits einstimmig beschlossene Novelle zum
Organtransplantationsgesetz passierte heute auch den Bundesrat
einstimmig. Im Zentrum steht dabei der Schutz vor kommerziellem
Organhandel und sogenanntem Organtourismus.
Kontroverse Debatte über Umsatzsteuersenkung auf Lebensmittel
Beschlossen werde eine weitere der vielen Maßnahmen gegen die
Teuerung, so Finanzminister Markus Marterbauer. „Wir bemühen uns
gezielt und strategisch in einzelne Preise einzugreifen“, nun werde
sehr gezielt in die Lebensmittelpreise eingegriffen. Es gebe keine
treffsicherere Maßnahme als diese, verwies er auf die Analyse des
Budgetdiensts. Die Maßnahme sei voll gegenfinanziert und die
Umstellung sollte einfach funktionieren, zeigte sich der
Finanzminister überzeugt.
Aus Sicht von Günter Pröller (FPÖ/OÖ) ist die Maßnahme
„meilenweit von den Bedürfnissen der Menschen entfernt“. Die
Konsumenten würden die Senkung der Umsatzsteuer nicht spüren. Am Ende
werde nichts billiger, war er überzeugt und kritisierte auch die als
Gegenfinanzierung vorgesehene Paketabgabe. Die Gesetzesvorlage sei
gut gemeint, jedoch kontraproduktiv, ging sein Fraktionskollege
Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) einher. Die Nachteile der geplanten
Regelung würden überwiegen, sagte er.
Simone Jagl (Grüne/N) verwies auf die Kosten von 400 Mio. Ꞓ bei
„kleinem Effekt“ auf die Inflation und ohne Garantie, dass die
Maßnahme bei den Menschen ankomme. Zudem sei die Verteilungswirkung
schwach. Durch die geplante Paketabgabe ab Oktober würden sich die
Menschen die Eersparnis selbst zahlen, kritisierte sie.
Die Maßnahme sei in eine Reihe weiterer Maßnahmen eingebettet,
erläuterte Markytan. Die Europäische Kommission habe bereits
mitgeteilt, dass die Auflagen für Österreich im Defizitverfahren
gesenkt werden, hob er hervor. Ziel der Maßnahme sei, die Inflation
zu dämpfen und die Bevölkerung gezielt und spürbar zu entlasten,
führte Christoph Stillebacher (ÖVP/T) aus. Bei privaten Haushalten
soll es eine Entlastung von rund 100 Ꞓ pro Jahr geben, unterstrich
er. Es werde nicht zugelassen, dass die Entlastung versickert, war
Stillebacher überzeugt. Das Gesetz belaste die Unternehmer, sagte
Christoph Thoma (ÖVP/V), der nicht ganz so überzeugt von der Maßnahme
war, aber dennoch seine Zustimmung erteilte. Es brauche klare Regeln
und eine unbürokratische Umsetzung, hielt er fest.
Mehr Schutz vor Organtourismus, mehr Rechtssicherheit für die
Forschung
Mit dem neuen Organtransplantationsgesetz werden unter anderem
strengere Werbe- und Gewinnverbote eingeführt. Künftig wird
ausdrücklich festgelegt, dass weder für den Verkauf von Organen noch
für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer gewinnorientierten
Vermittlung von Organen geworben werden darf. Zudem wird
klargestellt, dass nicht nur Organe selbst, sondern auch deren
Vermittlung kein Gegenstand gewinnorientierter Geschäfte sein dürfen.
Darüber hinaus zielt die Novelle auf Rechtssicherheit für die
Forschung ab, indem sie ausdrücklich erlaubt, ursprünglich für
Transplantationen entnommene, aber nicht mehr transplantierbare
Organe für wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungszwecke zu
verwenden.
Klares Zeichen gegen Organhandel
Wir reagieren auf Entwicklungen, die uns mit Sorge erfüllen, mit
einem klaren Zeichen gegen Organhandel, hob Gabriele Kolar (SPÖ/St)
hervor. Der menschliche Körper sei keine Handelsware und Gesundheit
dürfe nicht vom Geldbörsel abhängen, deshalb werde auch ausdrücklich
keine Werbung erlaubt. Die Gesetzesänderung schütze die Menschenwürde
und stärke den medizinischen Fortschritt, so Kolar. Mit dem
einstimmigen Beschluss werde über die Parteigrenzen hinweg
Verantwortung übernommen.
Organspenden müssen freiwillig sein und unentgeltlich bleiben,
zeigte sich Günther Ruprecht (ÖVP/St) überzeugt, während er All-
inclusive-Pakete bei denen Gesamtpakete mit Flug und Hotel
einschließlich Organen angeboten werden, kritisierte. Deshalb würden
nun Lücken im Gesetz geschlossen. Besonders wichtig war ihm auch die
Ausweitung des Werbeverbots. Die Novelle sei ein klares Signal gegen
Organtourismus, unterstrich Ruprecht. Franz Ebner (ÖVP/OÖ) lobte den
überparteilichen Konsens und trat gegen „all in one-Pakete“ ein.
733 Transplantationen seien 2025 durchgeführt worden, der
Großteil mit Organen von verstorbenen Menschen, informierte Günter
Pröller (FPÖ/OÖ). In Österreich habe man sich bewusst für eine
„Widerspruchslösung“ entschieden. Jeder verstorbene Mensch sei
grundsätzlich automatisch Spender, es sei denn die Person hat zu
Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.
Bewusstseinsbildung soll Organspenden stärken
Obwohl alle Menschen in Österreich automatisch als Spender
gelten, würden Menschen sterben, die auf Wartelisten stehen, sagte
Elisabeth Kittl (Grüne/W). Organe würden fehlen, weil es bei
Organspenden sehr schnell und koordiniert ablaufen müsse. Angehörige
sollten aus ethischen Gründen ihre Zustimmung geben, eine
entsprechende Vernetzung sei nicht immer vorhanden. „Reden wir
darüber“, forderte Kittl, denn es brauche eine Enttabuisierung, um
über das Thema zu sprechen.
Julia Deutsch (NEOS/W) sprach über die Solidarität beim Spenden
von Organen. Österreich verfüge über ein gutes System, wichtig sei
das Vertrauen in das System zu stärken. Deutsch bezeichnete die
österreichische Widerspruchslösung als richtigen Weg und appellierte
an die Menschen, über das Thema mit Angehörigen zu sprechen.
Transplantationen seien auch in Zukunft möglich, ebenso sachliche
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, betonte die Staatssekretärin im
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig. Das Gesetz schaffe
Klarheit und rechtliche Graubereiche würden abgeschafft, während
ethische Standards gestärkt würden. (Schluss Bundesrat) gla
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.





