Fußball-WM im Betrieb: AK rät, im Vorhinein mit dem Chef zu klären, was erlaubt ist und was nicht

Linz (OTS) – Am 11. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft. In
vielen
Betrieben wird sie in den nächsten vier Wochen das Gesprächsthema
Nummer Eins sein. Bei aller Begeisterung sollten Beschäftigte immer
daran denken, dass sie ihren Arbeitsplatz riskieren, wenn sie ohne
Erlaubnis des Arbeitgebers in der Arbeitszeit fernsehen oder
streamen. „ Am besten ist es, schon im Vorfeld abzuklären, was geht
und was nicht “, empfiehlt AK-Präsident Andreas Stangl.

In den kommenden sechs Wochen regiert König Fußball die Welt. Die
Spiele finden zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten statt – und
somit auch während der Arbeitszeit vieler Fans. Für diesen Fall
sollte vorher mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden, was erlaubt ist
und was nicht. Die AK rät:

– Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen
wollen, sollten Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb
abklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und
die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

– In den meisten Betrieben ist Fernsehen oder Streamen am
Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten Sie Fußball schauen wollen,
müssen sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären. „ Schauen
Sie die Spiele daher nicht heimlich im Büro, schon gar nicht, wenn
darunter die Arbeitsleistung leidet. Damit riskieren Sie
arbeitsrechtliche Konsequenzen “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

– Ist Fernsehen während der Arbeitszeit generell gestattet, dürfen
Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange
die Arbeitsleistung darunter nicht leidet. Dasselbe gilt fürs
Mitfiebern via Radio.

– Ist die Privatnutzung des Smartphones oder Internets während der
Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Spielergebnisse
online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist
aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten
die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem
könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

– Wer sich in der Nacht ein Fußballspiel ansieht und in der Früh zu
spät oder gar nicht in die Arbeit kommt, sollte sich lieber vorab
Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, anstatt Schwierigkeiten zu
riskieren. Aber auch während der WM gilt: Urlaub oder Zeitausgleich
müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ein einseitiger
Urlaubsantritt ist nicht zulässig.

– Sie haben die ganze Nacht WM geschaut, sind jetzt völlig übermüdet
in der Arbeit und alles andere als arbeitsfit? Das kann gerade in
Berufen mit Verantwortung oder Sicherheitsrisiken zum Problem werden.
Darum auch hier: Lieber im Voraus Urlaub oder Zeitausgleich
vereinbaren.

– Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es
bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der
Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der
Weltmeisterschaft und für gemeinsames Fußballschauen im Betrieb.

– Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im
Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der
Tätigkeit ab. In Berufen mit Kundenverkehr kann der Arbeitgeber
Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt:
Am besten vorab klären, was geht und was nicht.

„ Auch wenn die Euphorie in den nächsten Wochen groß sein sollte,
gelten bestimmte Spielregeln, sowohl im Stadion als auch am
Arbeitsplatz “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl, der wie viele
andere Oberösterreicher:innen dem ÖFB-Team fest die Daumen drückt.