Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien: Kritik an Urlaubs- und Dienstzeitregelungen im WIGEV

Wien (OTS) – Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien übt scharfe
Kritik an der
Vorgehensweise bei Urlaubs- und Dienstzeitregelungen im Wiener
Gesundheitsverbund (WIGEV). Der Kurie angestellte Ärzte sowie den
beiden Sektionen wurde zugetragen, dass systematisch Urlaube,
Nachtgutstunden sowie freie Tage umgeplant beziehungsweise verschoben
werden, um Überstunden zu reduzieren und Personalkosten zu senken.
Bereits eingetragene oder geplante Urlaubstage werden in sogenannte
„Stricherltage“ (Tage, in denen kein Dienst im Dienstplan eingetragen
ist) bzw. Nachtgutstunden (für jeden geleisteten Nachtdienst gibt es
zwei Gutstunden) umgewandelt. Diese entsprechen aber nicht
gleichwertig einem Urlaubstag. Darüber hinaus werden auch geplante
Urlaube in ungeplante Urlaube umgewandelt, da diese weniger Stunden
beinhalten.

Durch dieses Vorgehen müssen Ärztinnen und Ärzte mehr Stunden
leisten, und es drohen, bestehende Urlaubsansprüche zu verfallen.
Eduardo Maldonado-González, Vizepräsident und Obmann der Kurie
angestellte Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien: „Das
ist ein inakzeptabler Eingriff in arbeits- und dienstrechtliche
Rahmenbedingungen und eine massive zusätzliche Belastung des
medizinischen Personals.“

„Die Kammer lehnt diese Vorgangsweise strikt ab. Während die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach wie vor auf das längst
angekündigte zweite Personalpaket warten, um damit die überfällige
Wertschätzung zu erhalten, werden jetzt die Arbeitsbedingungen noch
weiter verschlechtert. Urlaubs- und Dienstzeitregelungen können nicht
nach Belieben geändert werden. Dienstanweisungen an die
Personalabteilungen, die beim Personal zu einem Verlust von
Urlaubstagen führen, müssen unverzüglich zurückgenommen werden“,
stellt Maldonado-González klar.

Bernhard Schönthoner, Obmann der Sektion Turnusärzte der Kammer
für Ärztinnen und Ärzte in Wien, ergänzt: „Es kann nicht sein, dass
wirtschaftlicher Druck auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte
ausgetragen wird. Dienstpläne, freie Tage und genehmigte Urlaube
dürfen nicht nachträglich zur kosmetischen Reduktion von
Überstundenständen verwendet werden.“

Auch Elisabeth Pelanek-Völk, Obfrau der Sektion zur
selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte der Kammer für
Ärztinnen und Ärzte in Wien, warnt vor den Folgen dieser
Vorgehensweise: „Die derzeitigen Vorgaben führen zu erheblicher
Verunsicherung des Personals in den Häusern und gefährden eine
verlässliche Dienst- und Lebensplanung der Kolleginnen und Kollegen.“

„Wir fordern den Wiener Gesundheitsverbund auf, gemeinsam mit den
Standesvertretungen tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den
Personalbedarf in den Spitälern als auch die Rechte und die
Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen“,
sagt Vizepräsident Maldonado-González.