Fenninger: „Wichtiges Vorhaben mit Optimierungsbedarf, wenn Kinderarmut reduziert werden soll“

Wien (OTS) – „Die zusätzliche finanzielle Unterstützung für
Alleinerziehende
fordert die Volkshilfe im Einklang mit anderen NGOs seit vielen
Jahren. Deshalb begrüßen wir die Bemühungen der Sozialministerin und
der Frauenministerin, nun entsprechende Schritte zu setzen und
Kinderarmut bei diesen Gruppen zu reduzieren“, kommentiert Erich
Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich, den geplanten
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende. Die Volkshilfe verweist
darauf, dass Ein-Eltern-Haushalte ein deutlich höheres Armuts- oder
Ausgrenzungsgefährdungsrisiko (48 %) als die Gesamtbevölkerung (18,6
%) haben, zudem sind die Kinderkosten für sie wesentlich höher. Die
Kinderkostenstudie des Sozialministeriums zeigt: Die Kosten bei einem
Kind sind für Ein-Eltern-Haushalte doppelt so hoch wie für ein Kind
in einem Zwei-Eltern-Haushalt.

Die Volkshilfe begrüßt ausdrücklich die finanzielle Starthilfe
für von Gewalt Betroffenen: „Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben,
müssen oft genau kalkulieren, ob sie sich ein Ausbrechen aus der
Gewalt leisten können. Die Einmalzahlung unterstützt den Start in ein
Leben ohne Gewalt für die Betroffenen“, so der Volkshilfe-Direktor.
Insgesamt sei das Vorhaben von enormer Bedeutung. Im gegenständlichen
Entwurf gäbe es dennoch Optimierungsbedarf, soll – wie beabsichtigt –
Frauen- und Kinderarmut nachhaltig reduziert werden. Dazu gehören
etwa die Ausweitung der Bezugsgruppe, ein fehlender Rechtsanspruch
sowie eine fragliche Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.

Zwtl.: Volkshilfe fordert Unterhaltsgarantie und Kindergrundsicherung

„ Um Alleinerziehende und deren Kinder langfristig und
zuverlässig abzusichern, betonen wir nochmals mit Nachdruck die
Notwendigkeit einer echten Unterhaltsgarantie, auf die alle
Alleinerziehenden einen Rechtsanspruch haben “, betont Fenninger, da
die Leistungen aus dem Unterstützungsfonds im gegenständlichen
Entwurf nur auf zwölf Monate befristet sind.

Weiters begrüßt die Volkshilfe, dass im Rechtsmonitoring zum
Ministerialentwurf bereits der Hinweis auf die im Regierungsprogramm
enthaltene Kindergrundsicherung zu finden ist: „ Eine
Kindergrundsicherung kann die Situation für Ein-Eltern-Haushalte
nicht nur vereinfachen, sondern Kinderarmut in Österreich zumindest
halbieren. Angesichts der gestiegenen Zahl armuts- oder
ausgrenzungsgefährdeter Kinder ist hier dringender Handlungsbedarf “,
schließt Fenninger.