Wien (OTS) – Die Logik der Sozialhilfe geht von einer vorübergehenden
Notlage aus.
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung geht aber meist nicht
vorüber. Für Armutsbetroffene wird die Sozialhilfe damit zur
schlechten Dauerlösung. Die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des
Gesetzes gehen an der Lebensrealität von nicht erwerbsfähigen
Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vorbei.
Kürzungen und Verschärfungen treffen sie hingegen besonders hart.
Anhand von Praxisbeispielen aus der Vertretungs- und
Beratungstätigkeit zeigen VertretungsNetz, die Anwaltschaft für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und der Verein
Lichterkette auf:
– wie armutsbetroffene Menschen mit Behinderungen benachteiligt
werden
– vor welchen Hürden sie stehen, wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen
sind
– und was zu ändern ist, um ihre Existenz und gesellschaftliche
Teilhabe zu sichern
Ihre Gesprächspartnerinnen:
– DSA Mag.a Gerlinde Heim, MA, Geschäftsführerin von VertretungsNetz
– Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung
– Mag.a Elke Niederl, stellvertretende Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
– Brigitte Heller, Vorsitzende des Vereins Lichterkette –
Interessensvertretung für Menschen mit psychischer Erkrankung;
Beiratsmitglied bei VertretungsNetz
Datum: 29.04.2025, 09:30 Uhr
Ort: Cafe Landtmann (Löwel-Zimmer), Universitätsring 4, 1010 Wien
Sozialhilfe-Reform: Existenz sichern für dauerhaft nicht
erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen
Datum: 29.4.2026, um 09:30 Uhr
Ort: Cafe Landtmann
Universitätsring 4, 1010 Wien





