Kärnten (OTS) – Die beiden Angestellten suchten das Gespräch mit
ihrem Chef, um
betriebliche Probleme zu klären. Doch anstatt auf die Anliegen seiner
Mitarbeiter:innen einzugehen, zeigte der Gastronom Desinteresse, das
in einer verbalen Entgleisung gipfelte. Die Aufforderung, die
Schlüssel abzugeben und „sich zu schleichen“, ließen sich die
Betroffenen nicht bieten und suchten umgehend die AK-Bezirksstelle
Spittal auf. Bezirksstellenleiter Andreas Gaggl: „Im Nachhinein
versuchte der Arbeitgeber, die Situation umzudeuten. Er behauptete,
die beiden seien einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und hätten
das Unternehmen eigenmächtig verlassen.“ Dank der lückenlosen
Dokumentation und der sofortigen Reaktion der Betroffenen hielten
diese Behauptungen jedoch nicht stand. Der Arbeitgeber musste jeweils
7.500 Euro Kündigungsentschädigung, also insgesamt 15.000 Euro,
zahlen.
„Solche Versuche, eine ungerechtfertigte Entlassung als
Arbeitnehmer-Kündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben
darzustellen, sehen wir leider immer wieder. Beschäftigte, denen
solches Unrecht widerfährt, können sich auf unsere kostenlose
Unterstützung verlassen“, erklärt AK-Präsident Goach.
Beratung Arbeitsrecht:
Telefon: 050 477-1004
E-Mail: [email protected]





