Von Verstorbenem 13.000 Euro gefordert: AK intervenierte erfolgreich bei Inkassobüro

Kärnten (OTS) – Nach dem Tod ihres Vaters sah sich die Tochter eines
Oberkärntners
plötzlich mit einer hohen Geldforderung konfrontiert. Ein Inkassobüro
verlangte rund 13.000 Euro aus einem offenen Kredit, den ihr
verstorbener Vater hinterlassen hatte. „Die Betroffene versuchte
zunächst selbst, eine Klärung herbeizuführen, stellte auch die
Sterbeurkunde als Beweis zur Verfügung und stieß dennoch auf wenig
Entgegenkommen“, berichtet AK-Jurist Stefan Pachler. Da sie die
Situation aus eigener Kraft nicht lösen konnte, wandte sie sich an
den kostenlosen Konsumentenschutz der AK Kärnten. Dank der raschen
Intervention konnte die Angelegenheit rasch geklärt werden. Das
Inkassoverfahren wurde ohne weitere Maßnahmen beendet.

„Der Fall zeigt, wie rasch Hinterbliebene nach einem Todesfall
mit finanziellen Forderungen konfrontiert sein können und wie wichtig
es ist, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der
Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen
Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos“, betont AK-Präsident Goach.

Beratung Konsumentenschutz der AK Kärnten:

[email protected]

050 477-2002